Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • neugieriger mensch schrieb:

      Wo geht denn die Tendenz hin. Also ich meine die besseren Erfolgsaussichten wenn man klagt. Geht dies eher in Rücknahme des Autos oder rein auf Schadensersatz?

      Grüße
      Und Zusatzfrage: Wenn das Auto bereits 4,5 Jahre alt ist (aber als Neuwagen vom Skoda-Händler gekauft) brauch ich auf Rücknahme wohl auch nicht zu klagen...oder?

      Glückwunsch auch noch an minoschdog! :thumbup:
    • Herne schrieb:

      Muss der Yeti wieder auf werksseitigen Auslieferungszustand (Zubehör) zurückgerüstet werden?
      Das wäre auch meine Frage. Wird noch, so wie bei Leasingrückgaben jede kleinste Macke und jedes Kratzerchen und alles was über die "normalen" Abnutzung geht vom Rückerstattungspreis abgezogen?

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Das wäre auch meine Frage. Wird noch, so wie bei Leasingrückgaben jede kleinste Macke und jedes Kratzerchen und alles was über die "normalen" Abnutzung geht vom Rückerstattungspreis abgezogen?
      Nein!

      Der Yeti geht als Gebrauchtwagen zurück, als ich ihn kaufte hatte ich ja nicht die Absicht, ihn 3 Jahre später wieder zurückzugeben....innen gereinigt und ab dafür.

      Und auch bei 4,5 Jahre alten Autos kann man auf Rücknahme klagen, aber das kann der Anwalt sicher besser klären. ;)
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Frage zum Datum 31.12.2018

      Bei mir kommt als nächster Termin MAI 2018 die Zulassungsstelle, möglich mit einer Still-Legung !

      Wenn notwendig, damit ich als Schwerbehinderter nicht "auf der Straße" sitze, kommt noch ein UpDate dazu. OK.

      Gibt es für mich denn noch die Möglichkeit eine Klage gegen VW zu führen "bis 31.12.2018" ?

      Mein Fahrzeug ist neu bestellt / gekauft worden beim Skodahändler 2014 .

      Wer kann mir auf meine Frage eine Antwort geben. Danke
    • minoschdog schrieb:

      Niemand....die Rücknahme erfolgt gegen Erstattung des Neupreises!

      Das Geld zahlt VW, wer den Yeti letztlich hier abholt ist mir ziemlich egal.
      Hallöchen minoschdog,
      also wenn Du den Yeti unbedingt und kostenlos vom Hof bekommen möchtest, übernehme ich ihn gerne umsonst 8o .
      Mal ohne Flachs, meinen höchsten Respekt für Deine zielgerichtete Vorstellung und herzlichen Glückwunsch für den Erfolg :thumbup: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Super Minoschdog.
      Nach zwei Jahren endlich mal was Positives von einem direkt betroffenem Forumsmitglied!

      Das scheint der einzig richtige Weg zu sein.
      Nicht um VW zu schädigen, nicht um Kasse zu machen - einfach nur um Ruhe zu haben.
      Keinen Gedanken mehr über Stilllegung, Wertverlust, Drohungen vom KBA und vom Straßenverkehrsamt, keine Angst vor dem nächsten Tüv Termin.
      Das wird dann ja richtig langweilig für Dich :D
      Es war einmal ein YETI 4X4 2,0 FL
      Nun ist der VW Konzern Geschichte.
    • rainer II schrieb:

      Gibt es für mich denn noch die Möglichkeit eine Klage gegen VW zu führen "bis 31.12.2018" ?
      JA! Mein Yeti wurde auch in 2014 bestellt. Wende Dich vertrauensvoll an die mich gut vertretende Kanzlei.

      old man schrieb:

      und herzlichen Glückwunsch für den Erfolg .
      Danke....und wie erstaunlich der zustande kam, nicht wahr. Vor Wochenfrist wurde noch geunkt, dass Baum, Reiter & Kollegen "Strohmänner" von Amis seien und ihr Geschäftsmodell ähnlich raffgierig wie das der Konkurrenz sei....da ist das Ergebnis doch wirklich erstaunlich.

      Ich wusste ja schon länger von meinem Erfolg, habe aber erst mit @floflo darüber diskutiert, ob und wie ich das überhaupt veröffentlichen soll, schliesslich habe ich nichts davon, wenn den "Strohmännern" und ihren Partnern in Berlin jetzt neue Klienten zulaufen....aber letztendlich wollte ich euch doch alle informieren und auch Zweiflern und Zauderern Mut machen, es ebenfalls anzugehen!
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Auch von mir Glückwunsch, auch wenn ich weder die Gerichte noch VW verstehen kann.
      Du kannst dir ja jetzt nen gebrauchten Diesel für schmales Geld kaufen. Sollte da etwas schief gehen hast du ja noch genug Erspartes um den Schaden locker zu begleichen.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Du kannst dir ja jetzt nen gebrauchten Diesel für schmales Geld kaufen.
      Ich könnte sogar ein Angebot abgeben, meinen eigenen Yeti zurückzukaufen, ein Rückrückkauf sozusagen, wie @floflo mir vorschlug, natürlich zum Rest- oder Zeitwert. ;) :D

      Ich bin aber mit Dieseln allgemein und mit VWs TDIs ganz besonders erstmal "durch", ich habe schon viele TDI Motoren zerlegt/zerlegt gesehen, die/das AGR war einfach ein Irrweg um Abgase sauberer zu bekommen, schon relativ neue und wenige km gelaufene Motoren sehen innen recht gruselig aus. Und das "update" kommt mir erst recht nicht in die Garage, aber das habe ich schon öfter betont.

      berme schrieb:

      Ich bin neugierig.
      Ich weiss.... ;)

      berme schrieb:

      Darf ich fragen was für ein Ersatz für den Yeti folgt ?
      Fragen darfst Du. :D

      Ich wechsele solche Pläne nicht so oft wie die Socken....es bleibt bei einem Stromer.

      Und da ich mit meinem ollen Mazda2 (das Hundetaxi) momentan wegen TÜV in Scheidung liege habe ich mir Anfang der Woche als Ersatzbenziner einen jüngeren Mini Clubman gekauft, zwar für mich längst nicht so bequem wie der Yeti, aber durch die breiten Türen kann ich erstaunlich leicht ein- und aussteigen.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Hallo minoschdog,

      :HG: zu dem Erfolg :applaus:


      Mal sehen was auf uns andere Updateverweigerer noch so zukommt, wenn sich die Fälle demnächst häufen, wird sich VW bestimmt etwas überlegen müssen.

      Bei mir ist es nicht so leicht, ich brauche den Yeti um meinen doch recht schweren Wowa zu ziehen, da hätte ich auf Dauer mit dem Update große Bauchschmerzen mal im Ausland liegen zu bleiben.
      Ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen wird wenn er mindestens noch den selben Zustand und Ausstattung wie der Yeti haben soll, recht kostspielig. Ich hoffe immer noch um das Update rum zu kommen und da mein Yeti noch 18 Monate TÜV hat, ist das vielleicht bis dahin auch geklärt, ansonsten muss da wieder der Rechtsanwalt ran.
      Sollte man nicht ums Update rumkommen, kann man nur noch auf ein positives Urlteil hoffen.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Mal so eine Überlegung - ich habe mich bei der Klage noch nicht festgelegt, muss man unbedingt bei Schadenersatz auf "Bares" klagen?
      Wäre es nicht besser auf eine lebenslange Garantie auf alle Teile die vom Update betroffen werden könnten (AGR, Einspritzung, Turbolader, Motor usw.) zu klagen.
      Dann könnte man das Update drauf spielen lassen, hätte aber alle Risiken ausgeräumt. Wenn das Update viel besser ist als angenommen, hätte VW einen guten Deal gemacht, sollte aber doch einiges kaputt gehen ist man auf der sicheren Seite. Unter Garantie verstehe ich, das VW alle Kosten übernimmt, Teile und Arbeitslohn und das über das ganze Autoleben.

      Da es wohl sehr schwer wird um das Update rum zu kommen, wäre das eine Option seinen Yeti noch lange mit dem grinsen im Gesicht weiter zu fahren.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.