Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • berme schrieb:

      Der Yeti wird hier leider nicht mehr beim ADAC gelistet, war aber etwas günstiger als der Karoq, da der Listenpreis niedriger war.
      Der mit meinem YETI vergleichbare Karoq liegt laut ADAC bei 50 Cent / Km. Bei meinem ersten YETI lagen die tatsächlichen Kosten bei mir bei 35 Cent / Km. Ich denke mal da kann man nicht meckern.
    • Bei unserem Tdi liegt er auch etwa bei 35 Cent pro km .
      Grund : der EU Neuwagenpreis (Adventure mit weniger Extras kam aus Litauen) lag bei 19000 €.
      Nach 51000 km keine Reparaturen und aufgrund des Fahrprofils nur 5,4 Liter auf 100 km.
      Elektroautos haben meist einen höheren Km Preis.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von berme ()

    • Können diese ganzen Diskussionen um Wertverluste und Kilometerkosten mal bitte aus dem Thema Fragen und Antworten zum Update heraus genommen werden?
      Dieses Thema ist mit bald 250 Seiten -schon ohne diese ganzen Nebendiskussionen- der ultimative Monster-Beitragsbaum und muß bitte nicht noch weiter aufgebläht werden. Denn es gibt immer noch hartnäckige Update-Verweigerer die nach den essentiellen Fakten zum Update suchen. Kostenüberlegungen spielen da zwar auch mit hinein, aber eben sehr am Rande.

      Gruß von NKO
    • berme schrieb:

      Wer hat dann noch Bock auf größere Reparaturen ?
      Natürlich keiner, aber ich würde sie machen lassen, auch wenn das Auto über 10 Jahre alt ist und über 150.000 km drauf hat. Ist wie gesagt unter'm Strich immer noch billiger (und befriedigender) als ein neues Auto, welches womöglich in vielen Belangen sogar nicht so zusagt, wie das alte.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Privatier schrieb:

      Inklusive aller Kosten und Abschreibung in 61 Monaten:

      Yeti 1 : 0,45 €
      Ich bin mit fast 90 Monaten und ca. 111.000 km jetzt schon etwas drunter (ca. 0,43 Euro). Alles was ab jetzt ohne größere Reparatur gefahren wird, ist nur noch von Vorteil. :D

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • NKO schrieb:

      Denn es gibt immer noch hartnäckige Update-Verweigerer die nach den essentiellen Fakten zum Update suchen.
      Vermutlich täuschst Du Dich da etwas. Wer das Update bis jetzt verweigert, weiß schon ziemlich genau wieso.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • NKO schrieb:

      es gibt immer noch hartnäckige Update-Verweigerer die nach den essentiellen Fakten zum Update suchen.

      Darum noch mal meine Frage:

      Rolf schrieb:

      Hat denn schon jemand eine außergerichtliche Einigung mit VW laufen?

      Das wäre sehr interessant und vielleicht auch eine Möglichkeit für die, die keine Rechtsschutzversicherung haben.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • wolfgamadeus schrieb:

      Aber heute habe ich in der FAZ etwas gelesen, was vielleicht für die Update-Verweigerer interessant ist. Ich zitiere hier mal wörtlich:

      "Ein Dieselfahrer ist damit gescheitert, die Stilllegung seines Fahrzeuges durch Kraftfahrtbundesamt vorläufig zu verhindern. Das geht aus einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28. März hervor (Az.: 6L 709/18). Geklagt hatte der Fahrer eines Audi Q5 mit Abschalteinrichtung.........
      Wer als Halter eines Fahrzeugs dieses Typs das Update verweigere, dem könne der Wagen stillgelegt werden.............
      Der Fahrer habe nach überschlägiger Prüfung schlechte Chancen, sich im Hauptsacheverfahren durchzusetzen....
      Die Düsseldorfer Richter distanzieren sich nun vom Verwaltungsgericht Karlsruhe."
      Zum Nachlesen hier der Beschluss in vollem Wortlaut:

      justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_due…8_Beschluss_20180328.html

      Ich selbst teile die Auffassung des VG Düsseldorf, das sich sogar ausdrücklich gegen die Karlsruher Kollegen wendet, nicht. Das Gericht verkennt hier m.E. dass die Aufhebung des Suspensiveffekts der Klage durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung die Ausnahme darstellt, so dass es gewichtige Gründe geben muss, die eine sofortige Vollziehung rechtfertigen. Die Gefahrenabwehr ist zwar ein solch gewichtiger Grund, doch dann muss man erst einmal feststellen, dass die Unvorschriftsmäßigkeit tatsächlich eine Gefahr begründet. Das Gericht hat dies ohne nähere Prüfung einfach unterstellt und damit auch dem Gesetzgeber unterstellt, dass er es zulässt, dass Millionen von Fahrzeugen mit noch viel schlechteren Abgaswerten völlig legal herumfahren und damit andere gefährden dürfen. Wenn eine Gefahr vorhanden ist, besteht das Vollzugsinteresse für alle, ganz unabhängig davon, ob gesetzliche Vorschriften eingehgalten werden oder nicht. Hier geht es in Wirklichkeit aber gar nicht um die Gefahrenabwehr sondern darum, dass Fahrzeuge nur betrieben werden dürfen, wenn sie vorschriftsmäßig sind. Das aber rechtfertigt nicht die sofortige Vollziehung.

      Ich finde es sehr bedauerlich, dass sich der "Kampf der Gerichte" jetzt auch auf der Ebene der Verwaltungsgerichtsbarkeit fortzusetzen scheint. Hier hatte ich mir eigentlich eine etwas weniger emotionale Betrachtungsweise erhofft. In dem konkreten Fall hat sich der Antragsteller allerdings auch ziemlich blöd eingelassen, indem er die Ansicht vertrat, dass die betroffenen Fahrzeuge bereits von Anfang an nicht über eine wirksame Typgenehmigung verfügten. Wer sich gegen eine Betriebsuntersagung wendet, muss genau umgekehrt argumentieren und eine Rechtfertigung für das Verhalten von VW finden bzw. zu dem Ergebnis kommen, dass die Abgasrückführung überhaupt nicht unter das Abschaltverbot fällt. Aber wie ich hier bereits schon einmal schrieb, befinden sich die Anwälte da in einer Zwickmühle, da man sich mit einer solchen Argumentation eventuelle Schadensersatzansprüche kaputt machen würde. Es passt eben nicht zusammen, einerseits einen Mangel in der Abschalteinrichtung zu sehen, anderseits aber nicht bereit zu sein, diesen Mangel zu beseitigen und sich dann auch noch zu beklagen, wenn die Zulassungsstelle ein Fahrzeug stilllegen will.

      Für Skoda-Fahrer sehe ich aber nach wie vor sehr gute Chancen, eine Betriebsuntersagung zu verhindern, weil der Betrieb hier über die unangetastet gebliebene Typgenehmigung gerechtfertigt ist.

      Andreas
    • .... wie schon geschildert wurde, hat sich eine Zulassungsstelle bei Skoda und Seat erkundigt, und die sollten mitgeteilt haben ,.....daß ein Update auch hier sein muss !

      Das geht dann wie bei den Gerichten aus, jeder macht hier was er will,....oder was noch alles erlaubt ist.

      Traurig, traurig .....!

      Die nächsten VG-Urteile werden auch mit dieser Begründung ausfallen !

      Andreas,.....Deine Worte ins VG-Ohr , wenn die Skodas dran kommen !

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von rainer II ()

    • rainer II schrieb:

      Andreas,.....Deine Worte ins VG-Ohr , wenn die Skodas dran kommen !
      Die Problematik um die britische Typgenehmigung bei den Skodas, die eben anders als die deutsche Typgenehmigung durch das KBA weder zurückgenommen noch durch eine Nebenbestimmung ergänzt wurde, ist bisher in keinem einzigen Gerichtsverfahren auch nur angesprochen worden und den Gerichten daher auch gar nicht bewusst, was gleichermaßen natürlich auch für die Zulassungsstellen gilt. Ohne dieses Bewusstsein kann dieser Umstand natürlich auch nicht in die Entscheidungsfindung einfließen. Ich habe auch den Eindruck, dass seitens der Anwälte die Problematik der britischen Typgenehmigung noch nicht gesehen wurde. Daher ist es ganz wichtig, dass die Zulassungsstellen und Gerichte damit konfrontiert werden. Dann werden wir sehen, wie sich das auf die Entscheidung auswirkt. Ich bleibe nach wie vor zuversichtlich, räume aber ein, dass es VW- und Audifahrer mit Typgenehmigung vom KBA schwer haben werden, eine Betriebsuntersagung letztlich zu verhindern, wenn es nicht gelingt, die Rechtsprechung insgesamt um 180 Grad zu drehen, indem man die Richter davon überzeugt, dass die Wechselwirkung auf das Abgasverhalten bei der AGR es ausschließt, dass diese Einrichtung unter das Abschaltverbot fallen kann, weil sonst jedes Fahrzeug mit AGR dagegen verstößt. Die Wahrscheinlichkeit einer solchen Kehrtwende erscheint mir aber als äußerst gering. Bei den Skodas wie gesagt, sieht es besser aus. Ich wäre dankbar, wenn jemand, der von seiner Zulassungsstelle eine Anhörung wegen beabsichtigter Betriebsuntersagung erhalten hat, sich mit mir in Verbindung setzen könnte.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Für die Niedergang der Gebrauchtwagenpreise für Dieselfahrzeuge ist zwar in erster Linie die Fahrverbotsdiskussion verantwortlich, doch gäbe es die Diskussion vermutlich in der Form gar nicht, wenn es den Abgasskandal nicht gäbe, und der wurde nun einmal von VW ausgelöst.
      Hallöchen,
      zur Information zum Thema Gebrauchtfahrzeuge Dieselfahrzeuge.
      kfz-betrieb.vogel.de/dat-chef-…sind-der-killer-a-702360/
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
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