Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Rolf schrieb:

      Andreas, hast Du noch eine gute Idee wie man den Behörden unser Anliegen klar machen kann, ohne das das Auto stillgelegt wird.
      Nun gönnt unserem @floflo doch mal ein paar Tage Ruhe, ich habe seinen wohlverdienten Urlaub vom Forum genehmigt. ^^
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • minoschdog schrieb:

      Nun gönnt unserem @floflo doch mal ein paar Tage Ruhe,
      Hallöchen,
      sei ihm gegönnt :) .
      Außerdem hat doch floflo am 06.06.2018 ein Musterschreiben verfaßt, was soll er denn noch alles machen :?: .
      Einfach nur in Word umwandeln, persönliche, fahrzeugbezogene Daten einsetzen, drüber schauen, eventuelle Schreibfehler begradigen und ab zur Zulassungsstelle.
      MfG
      old man
      Dateien
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • .....genauso habe ich argumentiert . Mal sehen was rauskommt.
      Wenn die große Pause kommt, dann kommt bestimmt der kostenpflichtige ( EURO 35,-- ) Bescheid.



      ....dann lass ich es " krachen " entweder mit einer Klage ( Gegen den Bescheid ) oder mit einem Update und anschließend eine Klage gegen VW.

      ......... :D :D :D :D :D :D ...... :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rainer II ()

    • minoschdog schrieb:

      Nun gönnt unserem @floflo doch mal ein paar Tage Ruhe, ich habe seinen wohlverdienten Urlaub vom Forum genehmigt.
      Der Urlaub ist ihm natürlich gegönnt. :)


      Ich bezweifele allerdings, mit dem Schreiben viel zu bewirken und Schreiben von Privatpersonen werden auch nicht richtig für voll genommen, eigentlich müsste man das Schreiben über einen Rechtsanwalt schicken, wenn man aber so sieht wollen die oft an dieses Thema auch nicht ran.

      Der Staat nutzt seine Macht voll aus um das Update durch zu setzen, das ist genau so wie mit den Fahrverboten für Diesel, es bringt überhaupt nichts oder schadet oft noch mehr aber um ein Exempel zu setzen, wird es durchgesetzt komme was wolle.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Ich bezweifele allerdings, mit dem Schreiben viel zu bewirken und Schreiben von Privatpersonen werden auch nicht richtig für voll genommen, eigentlich müsste man das Schreiben über einen Rechtsanwalt schicken
      Nach meiner Erfahrung / Einschätzung ist das nicht notwendig. Im Anhörungsverfahren kann ich als Betroffener meine Gründe darlegen und im dann folgenden Bescheid ist neben der Widerspruchsfrist auch immer genau die Stelle benannt, bei der der Widerspruch eingelegt werden muss. Notfalls muss dann in der Sache vor Gericht entschieden werden.

      minoschdog schrieb:

      Ich habe keine Ahnung, wie der neue Verkehrs(verhinderungs)Minister überhaupt heisst, aber mir kommt das alles immer bescheuerter vor.... ;)
      Abhilfe: bmvi.de/DE/Home/home.html
    • Kajo schrieb:

      Nach meiner Erfahrung / Einschätzung ist das nicht notwendig. Im Anhörungsverfahren kann ich als Betroffener meine Gründe darlegen und im dann folgenden Bescheid ist neben der Widerspruchsfrist auch immer genau die Stelle benannt, bei der der Widerspruch eingelegt werden muss. Notfalls muss dann in der Sache vor Gericht entschieden werden.
      Wenn man ein zweites Auto hat mit dem man weiter fahren kann und genug Geld und Zeit hat - das kann es doch wohl nicht sein.


      Eigentlich könnte mir das ja sch.... egal sein, die Klage läuft und VW bekommt den Yeti zurück.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Eigentlich könnte mir das ja sch.... egal sein, die Klage läuft und VW bekommt den Yeti zurück.
      Wenn das Fahrzeug sowieso an VW zurück gegeben wird, sehe ich erst recht keinen Verweigerungsgrund für das Aufspielen der Software. Bis zur Entscheidung kann das Fahrzeug ja dann genutzt werden und mögliche Schäden dürften über die "vertrauensbildende Maßnahme" bei Auftreten behoben werden.

      Drücke die Daumen für einen raschen und umfassenden Erfolg.
    • Kajo schrieb:

      Wenn das Fahrzeug sowieso an VW zurück gegeben wird, sehe ich erst recht keinen Verweigerungsgrund für das Aufspielen der Software.
      Der Grund liegt einfach darin, das wir in einem Rechtsstaat leben und dieses auch für staatliche Institutionen gelten sollte.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Eigentlich könnte mir das ja sch.... egal sein, die Klage läuft und VW bekommt den Yeti zurück.
      Warum denn so radikal? Der Wagen ist doch sicher abgesehen von der mutmaßlichen erhöhten Reparaturkarriere immer noch von hohem Gebrauchs- und Spaßwert. Wenn es noch mit einer Entschädigung seitens VW abgebügelt wird, könnte man sogar eine kleine Stilllegungsehrenrunde verschmerzen und davon seinen Enkeln noch erzählen (Kinder, wie beScheuert war die Welt damals...). Ich sehe derzeit unaufgeregt einer weiteren freudvollen Nutzung des Schneetiers entgegen, ob mit oder ohne Update. Ich verziehe mich morgen lieber auf die Förde zurück.
      Grüße von den Wellen an alle hier und Danke für die bisherige Unterstützung, allein wäre das wirklich nervig!
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Kajo schrieb:

      Wenn das Fahrzeug sowieso an VW zurück gegeben wird, sehe ich erst recht keinen Verweigerungsgrund für das Aufspielen der Software.
      Wer gibt Dir die Sicherheit das das gesamte Verfahren in 2 Jahren abgeschlossen ist ?
      Warum sollte VW eine Entscheidung in der 1. Instanz ohne Widerspruch akzeptieren ?
      Sind die 2 Jahre VBM um sind alle Kosten bei Dir !

      Auch habe ich keine Lust alle 2 - 3 Wochen eine Regenerationsfahrt -zur Rettung der Umwelt- zu unternehmen. Völlig sinnfrei mal eben min. 40 Kilometer durch die Landschaft wenn Stau dann eben
      etwas länger.
      Wenn Fahrverbote für Strecken ausgewiesen werden sollten auch Freibrennstrecken ins Auge gefasst werden. Gleich mit Werbeflächen für VW . Zur Auflockerung Wettbewerbe - wer schafft die beste Aschenwolke ?, Bierzelt und Hüpfburg für die Kleinen, Frauenkreis mit Zweitwagen.
      Wehret den Anfängen !
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Wer gibt Dir die Sicherheit das das gesamte Verfahren in 2 Jahren abgeschlossen ist ?
      Wer ein betroffenes Fahrzeug sein eigen nennt konnte ja schon vor Jahren zu der Entscheidung kommen, dass er den Wagen zurück geben will. Einige hier haben die hierzu notwendigen rechtlichen Schritte ja schon mit Erfolg hinter sich gebracht.

      Wer allerdings bisher "den Kopf in den Sand gesteckt hat" muss dann auch mit einer Verfahrenszeit über dem "VBM-Zeitraum" rechnen.

      CAROMITO schrieb:

      Auch habe ich keine Lust alle 2 - 3 Wochen eine Regenerationsfahrt -zur Rettung der Umwelt- zu unternehmen. Völlig sinnfrei mal eben min. 40 Kilometer durch die Landschaft wenn Stau dann eben
      etwas länger.
      Bei meinem "Software-Upgedateten" YETI wurde noch nie eine extra Regenerationsfahrt gemacht - wie bereits geschrieben läuft das Fahrzeug seit über 40.000 Km ohne dass Veränderungen erkennbar sind oder Schäden auftraten.
    • Die Erpresser und Autohasser haben es geschafft.
      Wir haben die Faxen dicke.
      Freitag kommt das Update rauf. Klage auf Schadensersatz (Wertverlust) läuft ja.
      Wir werden den Yeti Bj 13 früher als geplant ,nämlich 2020 nach den "vertrauensbildenden Maßnahmen" <X
      und ca 85000 km. (hoffentlich bevor die Reparaturen beginnen) verkaufen.
      Das Thema Volkswagenkonzern und Dieselauto hat sich dann für uns erledigt.
    • Kajo schrieb:

      Wer ein betroffenes Fahrzeug sein eigen nennt konnte ja schon vor Jahren zu der Entscheidung kommen, dass er den Wagen zurück geben will. Einige hier haben die hierzu notwendigen rechtlichen Schritte ja schon mit Erfolg hinter sich gebracht.
      Das ist die halbe Wahrheit, uns wurde 2016 die Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung (Allianz) verweigert. Zitat : - Das ist kein Mangel nur die Rechtmäßigkeit wird durch das Update hergestellt !
      Also die Frist zur Klage gegen den Händler ist so abgelaufen.!
      Erst als ich einige Urteile den hohen Herren vorgehalten habe wurde die Deckungszusage für die Erstberatung gegeben. Dauer 4 zusätzliche Wochen nach mehreren Telefonaten.
      Jetzt neuer Stand neue Unterlagen wie die Kopie der Zulassung wird benötigt, das Spiel der Verzögerungen geht weiter.
      Zur Erinnerung die VBM gibt es nicht seid der Aufforderung zum Update
      Selbst das hätte nichts geändert die Dauer des Verfahrens geht locker über 2 Jahre egal wo die Frist beginnt.


      Kajo schrieb:

      Wer allerdings bisher "den Kopf in den Sand gesteckt hat" muss dann auch mit einer Verfahrenszeit über dem "VBM-Zeitraum" rechnen.
      Den Spruch solltet Du Dir für Feiglinge aufheben !
      Für die Nennung der einigen die das Verfahren mit Erfolg hinter sich gebracht haben, oder für die Aktenzeichen, währe ich Dir sehr dankbar !

      Hier mal eine kleine Auswahl von Urteilen schau selbst wie viele rechtskräftig sind !
      test.de/Abgasmanipulation-bei-…e-Fragen-4918330-5038098/

      Kajo schrieb:

      Bei meinem "Software-Upgedateten" YETI wurde noch nie eine extra Regenerationsfahrt gemacht
      Bei mir nach gesamt 30 000 Kilometer ohne Update noch gar keine gefühlte Regeneration bei sehr viel Kurzstrecke !
      Und dafür das das so bleibt kämpfe ich !
      F.U.
    • berme schrieb:

      Die Erpresser und Autohasser haben es geschafft.
      Wir haben die Faxen dicke.
      Freitag kommt das Update rauf. Klage auf Schadensersatz (Wertverlust) läuft ja.
      Wir werden den Yeti Bj 13 früher als geplant ,nämlich 2020 nach den "vertrauensbildenden Maßnahmen" <X
      und ca 85000 km. (hoffentlich bevor die Reparaturen beginnen) verkaufen.
      Das Thema Volkswagenkonzern und Dieselauto hat sich dann für uns erledigt.
      Hast Du von der Zulassungsstelle eine Aufforderung bekommen. Wenn nicht, wäre es besser noch mit dem Update zu warten. Wenn das Schriftstück kommt , kannst Du den Zwang nachweisen. Ist für die Klage verfahrenstechnisch und taktisch besser. Man weiß nie an was für einen Richter man gerät und wie der das bewertet, wenn Du das Update quasi " freiwillig " aufgespielt hat. Die ganzen schreiben von Skoda sind ja nichts offizielles und auch das Schreiben vom KBA sagt eigentlich im Kern nur aus, dass deine Daten an die Zulassungstelle zum 22.05.2018 weiter gegeben werden. Die Zulassungsstelle ist dann der Scharfrichter und setzt Dir die entscheidende Frist , mit der Endkonsequenz Zwangsstillegung wenn Du nicht spurst. Ich würde warten bis Du den Wisch hast. Danach wenn Du magst Update machen. Vorher Wisch einscannen und ab an den Anwalt als Nachweis des Zwanges.

      Grüße
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