Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • berme schrieb:

      mit einer 35 prozentigen Gewinnbeteiligung
      Das wäre dann also nicht eine 65%/35%-Aufteilung des Ersatzes des "Wertverlusts", sondern eine 65%/35%-Aufteilung des "Gewinns"! Oder interpretiere ich da die eigentliche Motivation bei dem einen oder anderen vielleicht zu gewagt? :D

      LG lego63
    • neugieriger mensch schrieb:

      Gibt es denn hier im Forum Leute die das Update noch nicht gemacht haben , noch keine Post von der Zulassungsstelle bekommen haben und aus Hessen kommen ?
      Ich komme zwar nur "halb" aus Hessen, indem ich dort einen Zweitwohnsitz habe, die Frage des Bundeslandes spielt aber auch keine Rolle für die Frage, wann man von der Zulassungsstelle "Post" bekommt. Das KBA gibt die Fahrzeugdaten 18 Monate, nachdem das update zur Verfügung stand an die Zulassungsstellen weiter. Ab diesem Zeitpunkt liegt es im Ermessen der Zulassungsstellen, ob und wann sie eine Betriebsuntersagung anordnen. Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen jedoch, dass die Zulassungsstellen recht schnell nach Übermittlung der Daten tätig werden. Bei mir laufen die 18 Monate erst Ende dieses Jahres ab, so dass ich naturgemäß auch noch keine Post von der Zulassungsstelle bekommen konnte

      Das Betriebsuntersagungsverfahren ist übrigens dreistufig: die erste Stufe ist die Anhörung, die zwingend der eigentlichen Verfügung vorangehen muss und die auch noch nicht mit Kosten verbunden ist. Die zweite Stufe ist dann die Betriebsuntersagungsverfügung, gegen die ein Rechtsmittel eingelegt werden kann und für die Kosten geltend gemacht werden können. In der Regel dürften die Kosten zwischen 25 und 50 Euro betragen. Die dritte Stufe ist dann die konkrete Betriebsstilllegung, die nicht durch die Zulassungsstelle selbst vorgenommen wird sondern auf deren Anordnung in der Regel durch die örtliche Ordnungsbehörde. Die Kosten hierfür sind meist höher als die Kosten für die Verfügung. Wurde in der Betriebsuntersagungsverfügung keine sofortige Vollziehung angeordnet, haben Widerspruch bzw. Klage aufschiebende Wirkung, d.h. die dritte Stufe lässt sich dann bis zum Abschluss des Verfahrens nicht realisieren, so dass keine Fahrzeugstilllegung erfolgt. Wurde hingegen die sofortige Vollziehung verfügt, kann beim Verwaltungsgericht ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden, über den in der Regel recht kurzfristig (1-2 Monate) entschieden wird.

      lego63 schrieb:

      Das wäre dann also nicht eine 65%/35%-Aufteilung des Ersatzes des "Wertverlusts", sondern eine 65%/35%-Aufteilung des "Gewinns"! Oder interpretiere ich da die eigentliche Motivation bei dem einen oder anderen vielleicht zu gewagt?
      Das kommt darauf an, was man einklagt. Wer nur den (zusätzlichen) Wertverlust gelten macht, der von den Gerichten derzeit mit etwa 10 % des Kaufpreises beziffert wird, bekommt dann hiervon bezogen auf dein Beispiel auch nur 65 %. Die meisten Klagen sind jedoch auf die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich eines Nutzungsausgleichs gerichtet. Da sich dieser Nutzungsausgleich nach einer Formel berechnet, die zu einem viel niedrigeren Wertverlust führt als er tatsächlich (auch ohne Schummelsoftware) vorhanden ist, bekommt man für sein Gebrauchtfahrzeug einen sehr hohen "Preis", der weit über dem liegt, der real auf dem Markt zu erzielen wäre und auch mehr ausmacht als die 10 % Wertminderung. In dem Fall berechnen sich die 35 %, die der Anwalt bekommt, an dem Differenzbetrag zwischen realem Marktwert des Fahrzeugs und zugesprochener Kaufpreiserstattung.

      Andreas
    • Die wirklich schlauen in dieser Angelegenheit sind doch die sog. „kostenlosen Sammel-Kanzeleien“. Man sammelt möglich viele gleich-geschädigte Klagewillige und vertritt diese alle mit einer einzigen identischen Klageschrift, Fahrzeugnr. und Klientenadresse füllt der Computer aus.
      Mal angenommen, es kommen so z.B. „nur“ 3000 Klienten zusammen.
      Wird der Prozess verloren, war der Einsatz sehr gering, s.o.
      Gibt es im Gewinnfalle z.B. pro Klient immerhin 500 Euro, so muss jeder Klient davon 35%, gleich 175 Euro an diese Rechtsgehilfen abtreten. Macht in Summe 525.000 Euro. Den einzelnen Kläger bleiben immerhin 325 Euro!
      Das zeugt von wirklich tiefempfundenes Mitleid mit den Geschädigten.

      S.A.
    • floflo schrieb:

      row-dy schrieb:

      Es gibt keine belastende staatliche Maßnahme, sondern der Staat tut seine Pflicht und sorgt dafür das die Fahrzeuge in einen rechtskonformen Stand gebracht werden.
      Das würde nur gelten, wenn durch das Update auch ein rechtskonformer Zustand hergestellt wird. Daran bestehen aber sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht ganz erhebliche Zweifel.
      Das es daran Zweifel hat ist ja hier bereits hinreichend beleuchtet worden, aber es verkennt aber in meinen Augen, dass bereits herrschende Lehrmeinung ist, dass das update den rechtskonformen Zustand herstellt und danach ist nicht rechtskonformes Verhalten eben keine Option.
    • mondschein schrieb:

      Das es daran Zweifel hat ist ja hier bereits hinreichend beleuchtet worden, aber es verkennt aber in meinen Augen, dass bereits herrschende Lehrmeinung ist, dass das update den rechtskonformen Zustand herstellt und danach ist nicht rechtskonformes Verhalten eben keine Option.
      Der Knackpunkt ist, dass sich bisher kein einziges Gericht mit der Funktionsweise der Abgasrückführung, insbesondere der Wechselwirkung auf das Abgasverhalten befasst hat. Das EU-Recht verbietet nämlich nicht nur das Abschalten einer der Schadstoffreduzierung dienenden Einrichtung, wenn sich dadurch das Abgasverhalten nachteilig verändert, sondern es verbietet auch das Einschalten einer Einrichtung, wenn sich hierdurch Schadstoffe erhöhen. Genau das passiert aber bei der AGR, indem zwar die Stickoxide vermindert werden, der Partikelausstoß sich jedoch erhöht, so dass es gar nicht möglich ist, nicht gegen das Abschaltverbot im Sinne der EU-Bestimmung zu verstoßen. Diese Betrachtungsweise wird noch dadurch untermauert, dass die AGR die Stickoxid-Reduktion nur in einem bestimmten Teillastbereich wirkungsvoll erzielt, mit dem Abschaltverbot aber gerade das Ziel verfolgt wird, dass die Schadstoffminderung unter allen Bedingungen stattfindet, so dass eine Einrichtung, die wie die AGR diesem Erfordernis nicht gerecht wird, gar nicht erst genehmigungsfähig ist.

      Das lässt in der rechtlichen Bewertung nur zwei Möglichkeiten zu: Entweder man nimmt die AGR vom Abschaltverbot aus, dann hat VW auch nicht unrechtens gehandelt, oder das Abschaltverbot greift, dann verstößt aber jedes Fahrzeug, dass die NOx-Reduzierung allein mit dieser Technik zu erreichen versucht, gegen das EU-Recht. Da sich durch das Update an dieser Situation nichts ändert, kann es auch keinen rechtskonformen Zustand herstellen. Der einzig richtige Weg wäre in diesem Fall entweder die Typgenehmigung zurückzunehmen oder aber den Einbau von Katalysatoren anzuordnen, die geeignet sind, die gesetzlichen Grenzwerte auch ohne Einsatz der AGR zu realisieren. Da diese technischen Zusammenhänge bei der AGR allgemein bekannt sind, so dass die Typgenehmigung sehenden Auges zu Unrecht erteilt wurde, hätte das zur Folge, dass das KBA und damit der Staat die Kosten einer Umrüstung zu übernehmen hätte. Das erklärt dann auch, warum die Typgenehmigunsbehörden anderer EU-Staaten den Ball ganz Flach halten und nicht wie das KBA durch Anordnung einer Nebenbestimmung oder gar Rücknahme der Typgenehmigung eingreifen.

      Mein Ziel ist es, die Rechtsprechung, die sich mit diesen Fragen bisher gar nicht auseinandergesetzt hat, auf diese Spur zu bringen, was für das KBA freilich zur Folge haben kann, dass man bis zur Haarspitze in der Sch... steckt. Aber dann würde es wenigstens den Richtigen treffen, denn so wie ich es sehe, hat das KBA in der Abgasaffäre so ziemlich alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann und versucht nun mit dem Update das eigene Gesicht zu wahren. Ich bin auch überzeugt, dass das Update nicht wirklich die Abschalteinrichtung beseitigt, weil das technisch ohne Folgeschäden gar nicht funktionieren würde, sondern dass VW lediglich die Prüfstandserkennung entfernt und durch eine Prüfmoduserkennung ersetzt hat, so wie sie vermutlich bei allen anderen Herstellern auch vorhanden ist. Beweisen kann ich das freilich nicht, doch sprechen die Messergebnisse auf der Straße eine ziemlich eindeutige Sprache.

      Andreas
    • floflo schrieb:


      row-dy schrieb:

      Es gibt keine belastende staatliche Maßnahme, sondern der Staat tut seine Pflicht und sorgt dafür das die Fahrzeuge in einen rechtskonformen Stand gebracht werden.
      Das würde nur gelten, wenn durch das Update auch ein rechtskonformer Zustand hergestellt wird. Daran bestehen aber sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht ganz erhebliche Zweifel.
      Andreas
      Hallo Andreas,

      ich bewunder Deinen Elan den Du in der Sache hast und ich wünsche auch das es eine Klärung gibt.

      Aber in meinen Augen liegst Du hier im Moment falsch.
      Solange kein Gericht die rechtskonformität der Fahrzeuge nach dem Update rechtskräftig verneint hat stellt das Update die Rechtskonformität her. Das ist völlig unabhängig davon ob man inhaltlich damit einverstanden ist.


      Selbstverständlich sind Zweifel an der Technik völlig berechtigt und müssen auch abschließend rechtlich geklärt werden, aber bis dahin....

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • berme schrieb:

      Respekt und Danke für die Mühen an floflo.

      row-dy schrieb:

      Hallo Andreas,
      ich bewunder Deinen Elan den Du in der Sache hast und ich wünsche auch das es eine Klärung gibt.
      Dem schliesse ich mich an. :)

      floflo schrieb:

      Genau das passiert aber bei der AGR, indem zwar die Stickoxide vermindert werden, der Partikelausstoß sich jedoch erhöht, so dass es gar nicht möglich ist, nicht gegen das Abschaltverbot im Sinne der EU-Bestimmung zu verstoßen.
      Das stimmt meiner Ansicht nach nur, solange man die AGR isoliert betrachtet. In der Praxis gehört zum Gesamtsystem aber ein Partikelfilter, der dafür sorgt, dass sich der Partikelausstoß eben nicht erhöht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mondschein ()

    • mondschein schrieb:

      In der Praxis gehört zum Gesamtsystem aber ein Partikelfilter, der dafür sorgt, dass sich der Partikelausstoß eben nicht erhöht.
      Schön wäre es....in der Praxis erhöht sich der Partikelausstoss und damit auch der Anteil lungengängiger Partikel, die auch bisher vom DPF nicht vollständig absorbiert werden können.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Rheinschiffer schrieb:

      Mal angenommen, es kommen so z.B. „nur“ 3000 Klienten zusammen.
      Wird der Prozess verloren, war der Einsatz sehr gering, s.o.
      Gibt es im Gewinnfalle z.B. pro Klient immerhin 500 Euro, so muss jeder Klient davon 35%, gleich 175 Euro an diese Rechtsgehilfen abtreten. Macht in Summe 525.000 Euro. Den einzelnen Kläger bleiben immerhin 325 Euro!
      Gegenrechnung:
      Verzicht auf Klage Einsatz für den Besitzer = 0 + Gewinn = 0
      Bei nur 500 Euro im Gewinnfall, Einsatz für den Besitzer = 0 bei einen Gewinn von 325 Euro
      ohne Risiko,Stress...
      Warum denn nicht ?
      Gewinnsumme bei diesen Beispiel gesamt, für die Kläger 975.000 Euro.

      Und das bei nur einer Kanzlei !
      Für alle, ohne Rechtsschutzversicherung, eine Möglichkeit.
      Mein Rat, ehe der Gewinn bei VW verbleibt, greift zu !
      F.U.
    • row-dy schrieb:

      Solange kein Gericht die Rechtskonformität der Fahrzeuge nach dem Update rechtskräftig verneint hat stellt das Update die Rechtskonformität her. Das ist völlig unabhängig davon ob man inhaltlich damit einverstanden ist.
      Da hast du recht, aber wie sollten die Gerichte die Rechtskonformität des Update auch verneinen, wenn sie mit den maßgeblichen Fragen und Zusammenhängen bisher gar nicht konfrontiert wurden. Aushanmslos alle Gerichte haben sich ohne eigene Prüfung die Aussagen des KBA zu eigen gemacht und niemand, auch auf Seiten von VW, hat diese jemals in Zweifel gezogen. Mir scheint, dass VW daran auch gar kein Interesse hat, denn mit dem Update-Deal kommt man vergleichsweise gimpflich davon, ohne sich mit dem KBA zu überwerfen. Und unsere Regierung hat erst recht kein interesse daran, das KBA zu belasten, denn das ist eine staatliche Behörde. Schließlich haben auch die Anwälte, die Mandanten gegen VW vertreten, kein Interesse daran, dass die Angelegenheit in dem von mir beschriebenen Sinne gerichtlich durchleuchtet und geklärt wird, denn das könnte den anhängigen Klagen schaden. Also hält jeder seinen Mund.

      So langsam ist Schluss mit lustig und daher werde ich meinen Mund nicht halten und versuchen, hier twas zu ändern. Dazu habe ich auch bereits einige Strippen gezogen. Ob mir das gelingen wird, ist fraglich. In der Bibel hat David zwar gegen Goliath gewonnen, die Realität sieht aber eher anders aus. Dessen bin ich mir durchaus bewusst. Vorrangiges Ziel ist es zu erreichen, dass sich die Gericht überhaupt erst einmal mit der AGR und ihren Auswirkungen auf das Abgasverhalten befassen. Dann kommt man vielleicht auch selbst auf den Trichter, dass der ganze Abgasskandal bisher in eine völlig falsche Richtung gelaufen ist und das KBA durch sein Verhalten einen riesengroßen Flurschaden verursacht hat.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      So langsam ist Schluss mit lustig
      Sollte man damit nicht mal an die Presse gehen um das Thema viel mehr publik zu machen.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.