Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Fördegleiter schrieb:

      Hat denn noch jemand keine Post von der Zulassungsstelle bekommen, obwohl der entsprechende Termin war?
      Ich habe bisher noch keine Post von dem Straßenverkehrsamt Celle bekommen. Ich hatte mich aber im April schon mal mit dem Straßenverkehrsamt in Celle aus einander gesetzt, wegen fehlender Nebenbestimmung bei Skoda Fahrzeugen, bzw. das Skoda TDI's im Gegensatz zu VW und Audi eine gültige Betriebserlaubnis haben, vielleicht hat das ja doch etwas Wirkung gezeigt.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Fördegleiter schrieb:

      Schon seit Wochen müsste ich die besagte Post der Zulassungsstelle bekommen haben.
      Hallöchen Fördergleiter,
      bitte wecke keine schlafende Hunde, habe schon einmal geschrieben, es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde, die man nicht verstehen muß :) . Also den Ball flach halten und warten, ob überhaupt etwas kommt :) .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Moinchen Old Man,

      jau, den Anspruch habe ich auch; ich muss nicht alles wissen. Aber neugierig sein kann ich auch. Ich denke, mit dem Bild der Hunde bemühst du eine viel zu clevere Spezies, aber auch das kann ich nicht wissen. ;)
      Und der Ball liegt in der Ecke, denn ich kann die Regeln nicht.
      Im besten Fall wird das Spiel wegen eines Fouls abgepfiffen, gell?

      Grüße, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Ich bekam heute auch wieder ein sehr freundliches Schreiben von Volkswagen Group Italia indem sie mir u.A. mitteilen:

      "Das homologierende Amt hat der technischen Maßnahme zugestimmt und bestätigt, daß die Aktualisierung keinen Einfluß auf Leistung, Geräuschentwicklung, Treibstoffverbrauch und CO 2 Emission hat und die ursprüngliche Einstufung unverändert bleibt.

      Außerdem teilt :F: mit: auch wenn wir bestätigen, daß ihr Fzg. technisch sicher und ohne jede Einschränkung für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist raten wir ein Servicecenter aufzusuchen und die Maßnahme durchführen zu lassen; auch um eventuelle zukünftige Überprüfungen durch zuständige Stellen zu bestehen.

      Mal sehen ob, wer und wann sich da was rührt.
    • Margiani schrieb:

      Mal sehen ob, wer und wann sich da was rührt.
      Glaubst du das etwa? Nie und nimmer rührt sich bei euch da etwas. Wie du selbst weißt, denken die Italiener da viel pragmatischer. In den Fällen, in denen eine wirksame Änderung der Typgenehmigung vorliegt (für Skoda nicht!), wären zwar auch die italienischen Behörden verpflichtet, die Umsetzung der Maßnahme (Aufspielen des Updates) zu überwachen und ggf. mit Zwangsmittel durchzusetzen, doch angesichts der Tatsache, dass die eigene Marke Fiat (genau genommen ist Fiat ein niederländischer Konzern) mindestens genauso viel im wahrsten Sinne des Wortes Dreck am Stecken hat wie VW, wird man sich hüten, in Sachen Abgasskandal irgendetwas zu übernehmen.

      Andreas
    • Neues zum Update-Zwang

      Von einem Forumsmitglied wurde mir ein Schreiben zugeleitet, das seine Zulassungsstelle vom KBA erhalten hat und mit dem die Fahrzeugdaten mit dem Ziel einer Betriebsuntersagung zugeleitet wurden, nachdem die 18-Monatsfrist zur Durchführung des Updates abgelaufen waren. Das Schreiben ist recht aufschlussreich, denn so erfährt man jetzt zum ersten Mal, mit welcher "Botschaft" das KBA die Daten an die Zulassungsstelle übermittelt. So enthält das Schreiben u.a. folgenden Aussagen:

      ... In diesen Fahrzeugen wurden unzulässige Abschalteinrichtungen i.S.v. Art. 5 Abs. 2 der VO EG Nr. 715/2007 verbaut. Demzufolge hat das KBA als zuständige Typgenehmigungsbehörde für die Hersteller Volkswagen, Audi und z.T. Seat gem. § 25 Abs.1 bzw. Abs. 2 EG FGV gegenüber diesen betroffenen Herstellern Maßnahmen angeordnet, um die Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit dem ursprünglich genehmigten Typ wieder herzustellen. ... Die für die Hersteller Seat und Skoda zuständigen Typgenehmigungsbehörden in Spanien und Großbritannien haben die Unvorschriftsmäßigkeit der betroffenen Fahrzeuge , für die sie die jeweilige Typgenehmigung erteil haben, ebenfalls bestätigt. ...

      Danach ist zunächst einmal klar, dass das KBA für Fahrzeuge des Herstellers Skoda keine Nebenbestimmung zur Typgenehmigung angeordnet hat, wozu es auch gar nicht befugt wäre. Ferner wird aus dem Schreiben aber auch deutlich, dass die für Skoda und Seat zuständigen Typgenehmigungsbehörden dies ebenfalls nicht getan sondern lediglich die Unvorschriftsmäßigkeit der betroffenen Fahrzeugtypen festgestellt haben. Mit dieser Aussage will das KBA die Zulassungsstellen jetzt Glauben machen, sie könnten auch für Fahrzeuge von Skoda oder Seat eine Betriebsuntersagung anordnen. Doch das ist nicht so, denn die Unvorschriftsmäßigkeit reicht hierzu nicht aus, da sie ja von der erteilten der Typgenehmigung gedeckt ist, denn die betroffenen Fahrzeuge wurden nicht nachträglich verändert sondern entsprechen dem typgenehmigten Fahrzeug. Das ist sowohl in der zivilgerichtlichen als auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung mehrfach so klargestellt worden. Insoweit ist die Aussage des KBA irreführend, es seien Maßnahmen (in Form der Nebenbestimmung), angeordnet worden, um die Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit dem ursprünglich genehmigten Typ wieder herzustellen.

      Richtig ist vielmehr, dass durch die Anordnung der Nebenbestimmung die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ erst einmal beseitigt wird, um sie dann durch ein Update wieder herzustellen und so eine Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge zu erreichen. Liegt daher ein solche Anordnung durch die zuständige Typgenehmigungsbehörde aber gar nicht vor, kann das Update folglich auch nicht erzwungen werden und erst recht keine Betriebsuntersagung begründen. Eine entsprechende Anordnung durch die zuständige Zulassungsstelle wäre daher ganz unzweifelhaft rechtwidrig.

      Durch die unzulässige Abschalteinrichtung wird auch keine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer begründet, so dass auch aus diesem Grund eine Betriebsuntersagung nicht angeordnet werden kann. Ohne Änderung oder Rücknahme der Typgenehmigung ist das nicht möglich. Das wurde jüngst durch das VG Stuttgart und das VG Potsdam auch unmissverständlich und m.E. absolut zutreffend klargestellt.

      Da ich mir nicht vorstellen kann, dass dem KBA diese Umstände nicht bewusst sind, kann man sein Verhalten nur als skandalös bezeichnen. Für mein Empfinden muss man ihm sogar ein gewisses Maß an krimineller Energie unterstellen, denn hier werden die Zulassungsstellen bewusst getäuscht, um eine rechtswidrige Handlung zu erwirken. Wenn eine staatliche Behörde so etwas tut, ist das schon mehr als nur schwerer Tobak. Für mich steht daher immer mehr fest, dass ich bei meinem Yeti den Versuch, mich über die Anordnung einer Betriebsuntersagung oder auch nur deren Androhung zu Vornahme des Updates zu zwingen, auf gar keinen Fall billige und das Update zulassen werde, solange ich nicht rechtskräftig dazu verurteilt werde, wobei ich es für sehr unwahrscheinlich halte, dass es zu einer gerichtlichen Bestätigung der Betriebsuntersagung kommt. Dabei spielt bei mir weniger die Sorge um Folgeschäden durch das Update eine Rolle als vielmehr das ungeheuerliche Vorgehen des KBA, das ich nicht bereit bin hinzunehmen.

      Andreas
    • Hallo Floflo,
      leider ist es etwas betrüblich für uns, wenn Du als rechtliche Speerspitze mit Deinem Modell zeitlich in den hinteren Reihen stehst. Für Dich ist das natürlich fein. :)
      Aber es macht Mut, auch selbst hier Widerstand zu leisten. Hattest Du nicht auch schon direkten Kontakt zum KBA aufbauen wollen?
      Dir vielen Dank und Grüße, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Fördegleiter schrieb:

      leider ist es etwas betrüblich für uns, wenn Du als rechtliche Speerspitze mit Deinem Modell zeitlich in den hinteren Reihen stehst.
      Ja, das ist blöd. Mir wäre es ehrlich gesagt auch lieber, wenn mein Yeti eher an der Reihe wäre, um dem Spuk ein Ende machen zu können. Wenn ich "dran" bin und es mir gelingt, das KBA über die Zulassungsstelle gerichtlich in die Knie zu zwingen, wovon ich wie gesagt ziemlich überzeugt bin, wird es für die meisten anderen hier zu spät sein, es sei denn auch andere gehen den Weg des Widerstands.

      Fördegleiter schrieb:

      Hattest Du nicht auch schon direkten Kontakt zum KBA aufbauen wollen?
      Ich habe sowohl zum KBA als auch zum TÜV Kontakt aufgenommen, aber keine Antwort mehr erhalten, als es anfing ins "Eingemachte" zu gehen. Zu Zeit überlege ich, wie ich diesen "KBA-Skandal" am besten an den Medien bringen kann, so dass diese sich auch dafür interessieren.

      Andreas
    • floflo

      Neues zum Update-Zwang

      11. Juli 2018, 17:34

      genau so habe ich es gesehen, daß die Zulassungsstellen es so interpretieren, Deine fettgedruckten Zeilen.
      Auch wenn sie die Klage beim Verwaltungsgericht verlieren sollten,....die Gebühren zahlt die ALLGEMEINHEIT !

      Sie haben es so verstanden,.....ist doch ganz einfach !

      Es kam von OBEN und damit OK ! Da denkt bei denen keiner nach ( !!!!! ) und damit wird einfach stillgelegt.

      Die haben meine Stellungnahme auch nicht verstanden ,....nur freundlich gelächelt !

      Das war es dann auch !

      Danke Andreas für Deine Mühen ......Rainer
    • Eine sehr schöne Interpretation von @floflo.
      Da hoffe ich mal für Euch das die Gerichte es genauso interpretieren. Ich habe da so meine Zweifel.
      Also bevor ihr jetzt den Champus aufmacht würde ich erstmal abwarten bis es ein Urteil gibt.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Aber wie geht es dann weiter, da kommt ja auch noch der nächste TÜV und damit die nächste Klage. :(

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

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