Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Kajo schrieb:

      Zur Fristwahrung reicht regelmäßig das Einlegen eines Widerspruches auch ohne Begründung mit dem Hinweis dass diese, möglicherweise nach Rücksprache mit einem Anwalt, nachgereicht wird.
      Das reicht nur, wenn der Yeti in einem Bundesland zugelassen ist, in dem ein Widerspruch noch möglich ist, in Hessen zB. nein, in Rheinland Pfalz ja.

      Ansonsten bleibt nur eine Klage am Verwaltungsgericht, @floflo hat das immer wieder erläutert...
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • minoschdog schrieb:

      Das reicht nur, wenn der Yeti in einem Bundesland zugelassen ist, in dem ein Widerspruch noch möglich ist, in Hessen zB. nein, in Rheinland Pfalz ja. Ansonsten bleibt nur eine Klage am Verwaltungsgericht, @floflo hat das immer wieder erläutert...
      Vollkommen richtig und bei ein Bescheid einer Behörde enthält immer eine Rechtsbelehrung in der Frist, Form und Stelle für den Widerspruch / die Klage aufgeführt sind.

      Wichtig ist dabei dass man sich nicht von einer kurzen Frist verängstigen lässt und frist- und formgerecht Widerspruch / Klage mit dem Hinweis dass die Begründung folgt einlegt. Dadurch gewinnt man Zeit und kann sich möglicherweise auch anwaltlich bzw. fachlich beraten lassen. Will man den Widerspruch bzw die Klage nicht aufrecht halten, reicht dann eine "einfache" Rücknahme aus.
    • Käfer62 schrieb:

      sonycom007 schrieb:

      Ist hier die richtige Stelle diese Frage zu stellen?
      Da bist du hier genau richtig :thumbup:


      Grüße
      Bernd

      OK, dann lege ich mal los:

      nun hat es mich doch erwischt - mit der Rückrufaktion bzgl. "Abgasskandal". (siehe Anhang).


      Das update wurde erfolgreich durchgeführt. Nach ca. 10 Tagen und einmal nach 19 Tagen leuchtet während der Fahrt die "Vorglüh-Kontrolllampe" auf und es erscheint die Meldung: "Motorstörung - Werkstatt aufsuchen".


      Spürbar ist nichts. Erst ein abstellen und wieder Starten des Motors bringt die Leuchte und die Meldung zum erlöschen.


      Nun habe ich bei einem Bekannten den Fehler auslesen lassen: "P040300 - Abgasrückführungs-Magnetventil - Fehlfunktion"


      Hat das mit dem Softwareupdate der Rückrufaltion zu tun?


      Wenn ja - wird das die Werkstatt auch so sehen?


      Kommen Kosten auf mich zu?



      Danke im Voraus fürs schlauer machen und Gruß,

      ...

      Skoda Yeti [5L7] 2.0 TDI, 4x4, 81 kW, 11.2009
      Dateien
    • sonycom007 schrieb:

      Hat das mit dem Softwareupdate der Rückrufaltion zu tun?
      Hallo @sonycom007 ,
      ich kenne persönlich zwar nur einen vergleichbaren Fall, der hatte seine Ursache aber auch im Update.

      sonycom007 schrieb:

      Wenn ja - wird das die Werkstatt auch so sehen?
      Ich denke schon, nachfragen schafft Klarheit! ^^

      sonycom007 schrieb:

      Kommen Kosten auf mich zu?
      In diesem Fall dürfte die "Vertrauensbildende Maßnahme" greifen.
      Wenn alle Vorraussetzungen für diese Maßnahmen erfüllt sind, hast du i.d.R. keine Kosten.


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Dem Beitrag von Käfer62 kann ich mich nur anschließen.

      Möglichst rasch mit dem Fahrzeug zur Werkstatt, die sollen sich kümmern.
    • sonycom007 schrieb:

      Das update wurde erfolgreich durchgeführt. Nach ca. 10 Tagen und einmal nach 19 Tagen leuchtet während der Fahrt die "Vorglüh-Kontrolllampe" auf und es erscheint die Meldung: "Motorstörung - Werkstatt aufsuchen".

      Käfer62 schrieb:

      In diesem Fall dürfte die "Vertrauensbildende Maßnahme" greifen.
      Wenn alle Vorraussetzungen für diese Maßnahmen erfüllt sind, hast du i.d.R. keine Kosten.
      Und wer hat sonycom007 schon 2009 bescheid gesagt das alle festgelegten Durchsichten und Ölwechsel in einer Skoda Werkstatt durchgeführt werden müssen um in den Genuss der "Vertrauensbildende Maßnahme" zu kommen ?
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Und wer hat sonycom007 schon 2009 bescheid gesagt...
      Deshalb hab' ich ja die VM verlinkt, da stehen die Voraussetzungen drin.
      Zitat:
      ...allerdings nur innerhalb einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von maximal 250.000 km bei Inanspruchnahme der Vertrauensbildenden Maßnahme und bei nachgewiesener vorheriger Teilnahme an allen durch den Hersteller empfohlenen Service- und Wartungsarbeiten (d.h. „scheckheftgepflegte“ Fahrzeuge).
      Zitat ende.
      Von Skoda-Werkstatt steht da nichts. ;)

      Ob @sonycom007 diese Voraussetzungen erfüllt, kann / muss er selbst prüfen.


      Grüße
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      bei Inanspruchnahme der Vertrauensbildenden Maßnahme und bei nachgewiesener vorheriger Teilnahme an allen durch den Hersteller empfohlenen Service- und Wartungsarbeiten (d.h. „scheckheftgepflegte“ Fahrzeuge).
      Das ändert nichts !
      Selbst dort steht - durch den Hersteller empfohlenen Service- und Wartungsarbeiten

      Wer kann 2009 wissen das diese Voraussetzungen 2018 gegeben sein müssen ?
      Und damit eine Empfehlung verbindlich wird !
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Wer kann 2009 wissen das diese Voraussetzungen 2018 gegeben sein müssen ?
      Das konnte damals natürlich niemand wissen, deshalb sollte @sonycom007 jetzt prüfen, ob es passt.
      Ich hab' auch keine Glaskugel... ;) :D


      Grüße
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari
    • Der Yeti hat 130.000 kilometer runter.

      Erstzulassung: 16.06.2011. Neukauf durch mich.

      sonycom007 schrieb:

      Skoda Yeti [5L7] 2.0 TDI, 4x4, 81 kW, 11.2009
      Bisher konnte man deinen spärlichen Infos nur das entnehmen (s.o.)

      Tipp: Füll' doch dein Profil aussagekräftig aus, dann wird es für alle Beteiligten einfacher, dir zu antworten.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Der Nachweis ist auch durch das Inspektionsheft möglich.
      Da es bei Skoda soetwas nur Online gibt und Werkstätten ohne Skoda-Servicevertrag dort nichts eintragen können müssen wohl die Originalechnungen der "freien Werkstatt" vorgelegt werden.
      Das hat jedenfalls Audi von mir verlangt als es um Kulanz bei der Steuerkette ging.

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
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