Zur Fristwahrung reicht regelmäßig das Einlegen eines Widerspruches auch ohne Begründung mit dem Hinweis dass diese, möglicherweise nach Rücksprache mit einem Anwalt, nachgereicht wird.
Das reicht nur, wenn der Yeti in einem Bundesland zugelassen ist, in dem ein Widerspruch noch möglich ist, in Hessen zB. nein, in Rheinland Pfalz ja.
Ansonsten bleibt nur eine Klage am Verwaltungsgericht, @floflo hat das immer wieder erläutert...
ciao Pit
after all is said and done there's a lot more said than done....
Das reicht nur, wenn der Yeti in einem Bundesland zugelassen ist, in dem ein Widerspruch noch möglich ist, in Hessen zB. nein, in Rheinland Pfalz ja. Ansonsten bleibt nur eine Klage am Verwaltungsgericht, @floflo hat das immer wieder erläutert...
Vollkommen richtig und bei ein Bescheid einer Behörde enthält immer eine Rechtsbelehrung in der Frist, Form und Stelle für den Widerspruch / die Klage aufgeführt sind.
Wichtig ist dabei dass man sich nicht von einer kurzen Frist verängstigen lässt und frist- und formgerecht Widerspruch / Klage mit dem Hinweis dass die Begründung folgt einlegt. Dadurch gewinnt man Zeit und kann sich möglicherweise auch anwaltlich bzw. fachlich beraten lassen. Will man den Widerspruch bzw die Klage nicht aufrecht halten, reicht dann eine "einfache" Rücknahme aus.
Ist hier die richtige Stelle diese Frage zu stellen?
Da bist du hier genau richtig
Grüße
Bernd
OK, dann lege ich mal los:
nun hat es mich doch erwischt - mit der Rückrufaktion bzgl. "Abgasskandal". (siehe Anhang).
Das update wurde erfolgreich durchgeführt. Nach ca. 10 Tagen und einmal nach 19 Tagen leuchtet während der Fahrt die "Vorglüh-Kontrolllampe" auf und es erscheint die Meldung: "Motorstörung - Werkstatt aufsuchen".
Spürbar ist nichts. Erst ein abstellen und wieder Starten des Motors bringt die Leuchte und die Meldung zum erlöschen.
Nun habe ich bei einem Bekannten den Fehler auslesen lassen: "P040300 - Abgasrückführungs-Magnetventil - Fehlfunktion"
Hat das mit dem Softwareupdate der Rückrufaltion zu tun?
In diesem Fall dürfte die "Vertrauensbildende Maßnahme" greifen.
Wenn alle Vorraussetzungen für diese Maßnahmen erfüllt sind, hast du i.d.R. keine Kosten.
Grüße
Bernd
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"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Das update wurde erfolgreich durchgeführt. Nach ca. 10 Tagen und einmal nach 19 Tagen leuchtet während der Fahrt die "Vorglüh-Kontrolllampe" auf und es erscheint die Meldung: "Motorstörung - Werkstatt aufsuchen".
In diesem Fall dürfte die "Vertrauensbildende Maßnahme" greifen.
Wenn alle Vorraussetzungen für diese Maßnahmen erfüllt sind, hast du i.d.R. keine Kosten.
Und wer hat sonycom007 schon 2009 bescheid gesagt das alle festgelegten Durchsichten und Ölwechsel in einer Skoda Werkstatt durchgeführt werden müssen um in den Genuss der "Vertrauensbildende Maßnahme" zu kommen ?
F.U.
Und wer hat sonycom007 schon 2009 bescheid gesagt...
Deshalb hab' ich ja die VM verlinkt, da stehen die Voraussetzungen drin.
Zitat: ...allerdings nur innerhalb einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von maximal 250.000 km bei Inanspruchnahme der Vertrauensbildenden Maßnahme und bei nachgewiesener vorheriger Teilnahme an allen durch den Hersteller empfohlenen Service- und Wartungsarbeiten (d.h. „scheckheftgepflegte“ Fahrzeuge).
Zitat ende.
Von Skoda-Werkstatt steht da nichts.
Ob @sonycom007 diese Voraussetzungen erfüllt, kann / muss er selbst prüfen.
Grüße
Bernd
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"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
bei Inanspruchnahme der Vertrauensbildenden Maßnahme und bei nachgewiesener vorheriger Teilnahme an allen durch den Hersteller empfohlenen Service- und Wartungsarbeiten (d.h. „scheckheftgepflegte“ Fahrzeuge).
Das ändert nichts !
Selbst dort steht - durch den Hersteller empfohlenen Service- und Wartungsarbeiten
Wer kann 2009 wissen das diese Voraussetzungen 2018 gegeben sein müssen ? Und damit eine Empfehlung verbindlich wird !
F.U.
Der Nachweis ist auch durch das Inspektionsheft möglich.
Da es bei Skoda soetwas nur Online gibt und Werkstätten ohne Skoda-Servicevertrag dort nichts eintragen können müssen wohl die Originalechnungen der "freien Werkstatt" vorgelegt werden.
Das hat jedenfalls Audi von mir verlangt als es um Kulanz bei der Steuerkette ging.
Die immer wieder zu hörende Behauptung
„Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
Defekte AGR Ventile sind auch ohne Update mit diesem Kilometerstand nicht soooo selten. Vll hast du mit Update sogar Glück das du durch die VBM nichts zahlen brauchst.