Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Hallöchen,
      wenn ich mit der Grundkonzeption Motor/Getriebe und Antriebskonzeption zu 100% zufrieden bin, warum soll ich dann daran rumbasteln lassen?
      Der Umwelt hilft es nicht, einem eventuellem Fahrverbot kann ich damit auch nicht ausweichen und an eventuelle Folgeschäden bin ich nicht interessiert.
      HU/AU habe ich 6.2018 anstandslos erhalten und solange das Ordnungsamt nicht vor der Türe steht, sehe ich keinen Grund für das Update.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • TÜV sagt "net"

      Guten Tag,
      mir ist auf dem Parkplatz diese Woche einer hinten links gegen gefahren. (Streifschuss). Verursacher ist bekannt, gegnerische Versicherung zahlt will aber, dass ich in eine Skodawerkstatt gehe. War heute da und habe, da im September TÜV fällig ist, das Problem TÜV und Update angesprochen. Schon die Werkstatt lehnt es ab überhaupt den TÜV-Termin zu machen wenn nicht auch das Update in Auftrag gegeben wird. Aussage: "Ohne Update kein TÜV, Unfallschaden reparieren ja aber mehr nicht" Also bin ich jetzt gezwungen. In der Provinz ist es nicht so einfach einfach einen anderen zu nehmen. Wir haben hier noch einen DEKRA-Stützpunkt der HU/AU macht. Dort hat man mir nach Anruf erklärt, dass ihr Computer die Frage stellt "Update gemacht?" Und wenn man mit nein antwortet bricht das Programm ab.
      Naja, der Tuning-Mann hat Termine frei.

      Isenhagen
    • old man schrieb:

      da ich keinen Eintrag, Aufkleber oder Zertifikat über das Update und noch bis 31.12.2018 Karrenzzeit habe,

      rainer II schrieb:

      so wie ich Deine Angaben lese im Avatar bist Du ja eh erst im Nov.18 dran,

      ....was sollte der TÜV denn jetzt schon sagen ?
      Hallöchen rainer II,
      war von mir eventuell etwas unglücklich ausgedrückt, aber so müßte es passen.

      Erstes Schreiben von Skoda vom 30.06.2018 + 18 Monate, dann folgt ab dem 31.12.2018 das Thema Update.

      Zulassung 6.2011, 3.HU/AU 6.2018. Also gab es für die Prüfstelle noch Nichts zu meckern :D .

      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von old man ()

    • Isenhagen schrieb:

      "Ohne Update kein TÜV
      Hallöchen Isenhagen,
      netter Erpressungsversuch :cursing: .
      Skoda hat für die 140 PSer mit DSG die Freigabe fürs Update aus England ca. am 11.06.2017 erhalten und wir wurden ca. 30.06.2017 darüber informiert. Lt. Bundestag, hat man eine Frist von ca. 18 Monaten für das Update eingeräumt, also bleibt der Stichtag ca.30.12.2018 bestehen :!: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Isenhagen schrieb:

      das Problem TÜV und Update angesprochen. Schon die Werkstatt lehnt es ab überhaupt den TÜV-Termin zu machen wenn nicht auch das Update in Auftrag gegeben wird.
      Ich hatte es hier schon erwähnt.
      Mein Termin vom KBA war der 22.5.18
      Am 14.05.18 Termin die Werkstatt neuen TÜV bitte.
      Chaos beim TÜV Vertreter der Computer zeigt an, kein Update -gelb unterlegt.
      Nach endlosen Telefonaten kein TÜV trotz Anschreiben KBA mit Termin (extra freudig damit gewedelt).
      Natürlich volle Gebühr !
      Nach dem Tipp von minoschdog am nächsten Tag zu GTÜ ehrlich mein Problem geschildert das Schreiben des BKA vorgelegt.
      Fröhlich mit Plakette zurück zum TÜV gleich meine Visa Card vorgelegt (Kontonummer zur Rückbuchung )
      die Augen waren groß wie Wagenräder. Wir prüfen !
      Zur Sicherheit noch eine E-Mail mit dem dezenten Hinweis auf weitere Forderungen (Anwalt, Gerichtskosten, Fahrtkosten etc.)
      14 Tage etwa, das Geld ist zurück.

      Ich würde der Werkstatt eine kleine Rechtshilfe angedeihen lassen.
      Bei meiner letzten Durchsicht wurde mir erklärt das der Leihwagen kostenfrei ist.
      Kostenfrei ? Niemand verschenkt etwas !
      Ja die Aktion Nr. ... ist bei Ihnen fällig.
      Da haben wir doch mal unseren Hefter geöffnet.
      Unterschrift + Stempel von Autohaus das das Update ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht erfolgen soll.
      Ein leerer Blick........
      Ob da nicht ein kleiner Druck für die Werkstätten aufgebaut wird ?
      Wie immer, nachdenken hilft.
      F.U.
    • floflo schrieb:




      Ich habe hier mehrfach geschrieben, dass, solange die britische VCA keine Änderung der Typgenehmigung vornimmt, die Aussichten, dass das Verwaltungsgericht eine Betriebsuntersagung aufhebt, sehr gut sind und ich habe auch wiederholt meine Hilfe angeboten, wenn jemand den Rechtsweg beschreiten möchte.
      Hallo floflo (und alle anderen Standhaften),

      ich werde auf Dein Angebot zurück kommen. Aber ohne eigene Rechtsschutzversicherung???

      Vor einigen Tagen erhielt ich mein "Anhörungsschreiben". Man könnte es auch als nicht rechtssichere Nötigung bezeichnen.
      Cllevererweise haben die Damen und Herren gleich am Anfang auf die KBA-Maßnahmen bezüglich VW, Audi und teilweise Seat verwiesen. Ich habe aber einen Skoda! Mal sehen ob allein dieser Hinweis ihrem Denkvermögen Nachhilfe verleiht. Und dann habe ich ihnen auch noch den Großteil Deines "Musterbriefs" um die Ohren gehauen. Das Ergebnis werde ich erst nach dem Urlaub lesen, derweil steht der Yeti sicher und updatefrei in der Garage. Bin mit dem zweiten "Dieselstinker" unterwegs durch Nordeuropa.
      Aber auch mein Willen sich ständig so einer Drohkulisse gegenüber zu sehen ist nicht endlich. Immerhin habe ich wenigstens Dank GTÜ jetzt knapp zwei Jahre Zeit auf dem zweiten Schlachtfeld HU. Mit dem Prüfer konnte man ganz gut reden. Aber er wusste bspw. zu der Materie der unterschiedlichen Zulassungsbehörden überhaupt kein Bescheid. Da sind wir hier durch floflo wesentlich besser informiert. Aber ob das reicht? ?(

      Viele Grüße
      NKO

      P.S.: Ob die schon wieder aufkeimenden Randdiskussionen zum Beispiel zu Ultimate Ja oder Nein aus dieser ohnehin schon völlig unübersichtlichen Diskussion entfernt werden könnten? Das wäre eine "Heldentat"! ;(
    • .....ich habe es so gemacht bei der Zulassungs-Stelle, .......keine Reaktion,......dann der Termin zur Still-Legung , wenn nicht bis....geupdated wird !!

      Ich habe dann geupdated, .....die können mich alle mal !!!

      Ich klage , bis 31.12. sollte etwas entschieden sein! Wenigstens ein Bescheid !!

      :thumbsup: Ich fahre gerne auch meinen 2.Yeti !! :thumbsup:

      .....bis Ende 2019 wird dann vielleicht ein Ergebnis da sein !! :D
    • Mit Update im Winter 20 % mehr NOx als ohne Update.
      heise.de/newsticker/meldung/Ab…kaum-wirksam-4138182.html

      Zitat DUH Link:
      Bei dem VW Sharan wurden im EKI nach dem Software-Update zwei Messungen bei unterschiedlichen Außentemperaturen durchgeführt. Vor dem Update lagen die Werte bei Außentemperaturen zwischen +22 und +28 Grad Celsius bei 409 mg NOx/km. Nach dem Update und bei +12 bis +19 Grad sanken die Emissionen auf 186 mg/km und lagen damit nah am Grenzwert. Weitere Messungen nach dem Update bei kalten Außentemperaturen zwischen +1 und +2 Grad Celsius ergaben jedoch einen massiven Anstieg der Emissionen auf 498 mg/km, die damit sogar oberhalb des Ausgangswertes lagen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von berme ()

    • Zitat:
      Der Golf habe beispielsweise vor dem Update einen NOx-Ausstoß von 964 mg/km aufgewiesen, nach dem Update bei Außentemperaturen von +5 bis +10 °C 602


      Woher kommen denn da die 20%?


      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • berme schrieb:

      Weitere Messungen nach dem Update bei kalten Außentemperaturen zwischen +1 und +2 Grad Celsius ergaben jedoch einen massiven Anstieg der Emissionen auf 498 mg/km, die damit sogar oberhalb des Ausgangswertes lagen.
      Ist bei den Temperaturen das AGR nicht bei allen Herstellern ausgeschaltet zum Schutz der Motoren?
      Von daher sollte der Wert nicht verwundern.

      Ferner sollte man bei einem Vergleich vorher/nachher schon die gleichen Rahmenbedingungen herstellen.

      Aber wie immer bei der DUH geht es hier nicht um Aufklärung sondern nur um Stimmungsmache.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.