Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Privatier schrieb:

      Ich glaube dem VW Konzern auch nichts mehr !
      Der Herr Diess hat ja festgestellt: VW muss ehrlicher werden ...

      na dann.
      Die Dummheit ist die sonderbarste aller Krankheiten. Der Kranke leidet niemals unter ihr. Die schmerzhaft leiden, sind die anderen.
    • Wie würdet ihr euch verhalten, wenn gegen euren Willen bei einem kleinen Werkstattaufenthalt das Update drauf gespielt wurde?

      Wie sieht die Rechtslage aus?

      Sind Nachteile bei der Klage gegen VW zu befürchten?

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rolf ()

    • Rolf schrieb:

      Wie würdet ihr euch verhalten, wenn gegen euren Willen bei einem kleinen Werkstattaufenthalt das Update drauf gespielt wurde?
      Ist das bei dir passiert? Deshalb keine Post von der Zulassungsstelle?
      Ist klarer Fall von Sachbeschädigung. Den Ursprungszustand wiederherstellen lassen.
      Die Dummheit ist die sonderbarste aller Krankheiten. Der Kranke leidet niemals unter ihr. Die schmerzhaft leiden, sind die anderen.
    • Ist gestern passiert, der Yeti ist vor 2 Wochen wegen Rost an der Tür in der Werkstatt gewesen und gestern sollte nur noch die Schutzfolie an der hinteren Tür angeklebt werden.

      Ich bin zur Zeit bei der Arbeit sehr eingespannt, daher hat mein Sohn den Fahrzeugschlüssel geholt und dabei festgestellt, das das Update aufgespielt wurde.

      Ihm wurde nur ganz lapidar gesagt, das wäre kein Problem, man würde das an Skoda melden und die schicken entweder einen Techniker vorbei, der den alten Zustand wieder herstellt, oder es müssten Teile an Skoda eingeschickt werden um den alten Zustand wieder her zu stellen.

      Ich lasse das einfach mal so im Raum stehen.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rheinschiffer schrieb:



      Wieso merkt man das beim Schlüssel abholen?

      F.W
      Wird wohl auf der Rechnung stehen und in dem Formular das Skoda anstelle eines Inspektionsheftes übergibt.
      Schließlich wird das „Inspektionsheft“ ja Online geführt und als Betroffener hat man Anspruch darauf zu erfahren welche Daten den übermittelt wurden.

      Als Sachbeschädigung würde ich das nun nicht gerade bezeichnen, sondern als Herstellung eines gesetzeskonformen Zustandes. Schließlich haben wir schon vor längerer Zeit festgestellt, dass das KBA durchaus befugt ist, Maßnahme auch ohne eine vorherige Tätigkeit einer ausländischen Genehmigungsbehörde anzuordnen. Es kann auch nicht sein, das sich ein Staat bis zur Handlungsunfähigkeit von Entscheidungen ausländischer Behörden abhängig machen läßt.

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Schließlich haben wir schon vor längerer Zeit festgestellt, dass das KBA durchaus befugt ist, Maßnahme auch ohne eine vorherige Tätigkeit einer ausländischen Genehmigungsbehörde anzuordnen.
      Nein, das haben "wir" nicht festgestellt, es wurde nur als These erstellt und ist nicht verifiziert.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Rheinschiffer schrieb:

      Das ist doch schon sehr komisch, dass man nur zum Folie ankleben hinfährt und mit Update zurückkommt.
      Wieso merkt man das beim Schlüssel abholen?

      row-dy schrieb:

      Wird wohl auf der Rechnung stehen und in dem Formular das Skoda anstelle eines Inspektionsheftes übergibt.
      Schließlich wird das „Inspektionsheft“ ja Online geführt und als Betroffener hat man Anspruch darauf zu erfahren welche Daten den übermittelt wurden.
      Da ich morgens um 6.40 Uhr zur Arbeit fahre und abends erst nach 17.00 Uhr zurück komme, besteht keine Möglichkeit das Auto direkt ab zu hohlen. Also wurde der Wagen Abends mit Zweitschlüssel geholt. Meinem Sohn fiel es auf, da er neben dem Schlüssel das "Serviceheft" (Zettelsammlung) mit ausgehändigt bekam.

      Ich finde es sehr interessant, das die Werkstatt nach Aussage des Geschäftsführers, den alten Zustand wieder herstellen lassen will.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rheinschiffer schrieb : Wieso merkt man das beim Schlüssel abholen?

      F.W

      ____________________________
      Das frage ich mich auch.
      Man bekommt doch eigentlich eine Bescheinigung
      ( DinA4 Blatt ) über das Update.
      Wurde die nicht ausgehändigt ?
      Wenn nein ist die ganze Sache sowieso illegal.
      Wenn ja fehlt die Einverständniserklärung .

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von berme ()

    • berme schrieb:

      Man bekommt doch eigentlich eine Bescheinigung
      ( DinA4 Blatt ) über das Update.
      Wurde die nicht ausgehändigt ?
      Die war ja in dem Serviceheft drin.

      Mich würde hier interessieren, ob man sich das gefallen lassen muss, oder ob man da rechtlich gegen vorgehen kann.
      Da über den zuständigen Serviceberater bekannt ist, das das Update nicht drauf soll,. Ich habe ihm oft genug versucht zu erklären, das es keine rechtliche Handhabe gibt, keine Zusatzbestimmung.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • row-dy schrieb:

      Als Sachbeschädigung würde ich das nun nicht gerade bezeichnen..
      Naja, so weit weg von der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) ist das eventuell nicht!

      Rolf schrieb:

      Mich würde hier interessieren, ob man sich das gefallen lassen muss, oder ob man da rechtlich gegen vorgehen kann.
      @Rolf
      Zu prüfen wäre hier, ob eine rechtswidrige Datenveränderung gem. § 303a StGB vorliegen könnte. Das Aufspielen des Updates erfolgte ohne deine Zustimmung, könnte somit rechtswidrig sein. Ein entsprechender Hinweis an die Werkstatt wäre angebracht!
      Da ich aber hier keine Rechtsberatung machen darf, sollte das ein Jurist genauer prüfen. ;)


      Grüße
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari
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