Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Klage gegen VW Kostenfrei

      Ausdrücklich keine Werbung !
      Original Auszug aus einer E-Mail von CHECK24 :

      Da Sie Ihre Kfz-Versicherung über CHECK24 abgeschlossen haben, können Sie von einem vereinfachten Verfahren profitieren. Unsere Kooperationsanwälte übernehmen die Abwicklung für Sie. Und das Beste daran: Für Sie ist das komplett kostenlos, egal ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht!

      Das klingt einfach zu gut, also Rücksprache per Telefon .
      Mit folgender Aussage :
      Das gesamte Verfahren einschließlich Klage gegen VW ist für Sie vollkommen Kostenlos wenn Sie die Versicherung über CHECK24 abgeschlossen haben.
      Ich hoffe ich kann den einen oder anderen damit helfen.
      F.U.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von CAROMITO ()

    • CAROMITO schrieb:

      Original Auszug aus einer E-Mail von CHECK24 :

      Da Sie Ihre Kfz-Versicherung über CHECK24 abgeschlossen haben, können Sie von einem vereinfachten Verfahren profitieren. Unsere Kooperationsanwälte übernehmen die Abwicklung für Sie. Und das Beste daran: Für Sie ist das komplett kostenlos, egal ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht!
      Das ist ganz schön tricky. Gemeint ist mit diesem Angebot vermutlich die zum 01.11.2018 beabsichtigte Musterfeststellungsklage. Dieses Verfahren ist für diejenigen, die sich dafür registrieren lassen, grundsätzlich kostenfrei, sichert einem aber auch keine unmittelbaren Ansprüche, hat aber zur Folge, dass die Verjährung gehemmt wird und man im Falle eines erfolgreichen Ausgangs dann Ansprüche gegenüber VW geltend machen kann, wobei die Rechtslage zugrunde gelegt wird, wie sie in dem Musterfeststellungsverfahren festgestellt wird. Der Gedanke, der hinter dem so großzügig klingenden Angebot von CHECK24 steckt, ist folgender:

      Das Angebot von CHECK24 zielt zunächst einmal auf die eigenen Kunden und damit auch darauf, neue Kunden zu gewinnen. Diese Neukunden erhofft man sich dadurch, dass sich Interessenten in der Erwartung auf ein kosten- und damit risikofreies Verfahren gegen VW einen Versicherungsvertrag von Check24 vermitteln lassen. Tatsächlich ist das Angebot von Check24 jedoch eine reine Luftnummer, da jedermann mit Schummeldiesel sich mit wenigen Klicks und Angaben kostenfrei für die Musterfeststellungsklage registrieren lassen kann. Die Leistung von CHECK24 besteht also nur darin, diese Registrierung für einen vorzunehmen. Und da liegt dann die zweite Fliege, die man mit einer Klappe schlägt. Man erhält auf dieses Weise die Daten betroffener Schummeldieselfahrer. Sollte die Musterfeststellungsklage erfolgreich sein, wird man sich an diesen Personenkreis wenden und ihm anbieten, die durch das Musterfeststellungsverfahren begründeten Rechte auch durchzusetzen, d.h. in "Kohle" umzusetzen, um auf diese Weise dann noch einmal richtig abzusahnen. Lasst euch also von dem so toll klingenden Angebot von CHECK24 nicht täuschen. Es ist nicht nur nichts wert sondern man gibt auch ohne Not an ein privates Unternehmen Daten von sich preis.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Gemeint ist mit diesem Angebot vermutlich die zum 01.11.2018 beabsichtigte Musterfeststellungsklage.

      floflo schrieb:

      Sollte die Musterfeststellungsklage erfolgreich sein, wird man sich an diesen Personenkreis wenden und ihm anbieten, die durch das Musterfeststellungsverfahren begründeten Rechte auch durchzusetzen, d.h. in "Kohle" umzusetzen, um auf diese Weise dann noch einmal richtig abzusahnen. Lasst euch also von dem so toll klingenden Angebot von CHECK24 nicht täuschen. Es ist nicht nur nichts wert sondern man gibt auch ohne Not an ein privates Unternehmen Daten von sich preis

      floflo schrieb:

      Es ist nicht nur nichts wert sondern man gibt auch ohne Not an ein privates Unternehmen Daten von sich preis.
      floflo nach Deinen Beitrag habe ich noch einmal bei CHECK24 rückgerufen +das Gespräch aufgezeichnet !
      Die klare Aussage auf meine konkrete Anfrage für was die kostenfreie Zusage zähl:
      - Für die Musterfeststellungsklage oder und für die Einzelklage gegen VW. -
      Klare Auskunft beim ersten + 2.Anruf nach Deinen Einspruch :
      Die kostenlose Zusage zählt für die Musterfeststellungsklare +für die Einzelklage gegen VW

      CHECK24 E-Mail :
      als Ihr Versicherungsmakler sind wir auch nach Vertragsabschluss für Sie da und informieren Sie bei wichtigen Ereignissen rund um Ihr Auto.Sicher haben Sie mitbekommen, dass verschiedene Automobilhersteller die Abgaseinrichtungen ihrer Motoren manipuliert haben. Auch Ihr SKODA Yeti 2.0 ist davon höchstwahrscheinlich betroffen. Da der Dieselgipfel der Bundesregierung zu keinem befriedigenden Ergebnis für Sie geführt hat, hilft CHECK24 jetzt seinen Kunden:Da Sie Ihre Kfz-Versicherung über CHECK24 abgeschlossen haben, können Sie von einem vereinfachten Verfahren profitieren. Unsere Kooperationsanwälte übernehmen die Abwicklung für Sie. Und das Beste daran: Für Sie ist das komplett kostenlos, egal ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht!
      Lassen Sie Ihre Ansprüche jetzt ganz einfach prüfen. Mit nur wenigen Klicks können Sie sich registrieren und verhindern dadurch eine mögliche Verjährung zum Jahresende. Die Anmeldefrist läuft bis 21.10.2018.Unsere Experten stehen Ihnen kostenlos unter 089 - 24 24 11 99 täglich von 8.00 – 22.00 Uhr zur Verfügung.



      Damit kann jeder Betroffene der darüber einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat selbst anrufen.
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Klare Auskunft beim ersten + 2.Anruf nach Deinen Einspruch :
      Die kostenlose Zusage zählt für die Musterfeststellungsklare +für die Einzelklage gegen VW
      Die Musterfeststellungsklage ist ja ohnehin kostenfrei. Für die sich dann möglicherweise anschließende Einzelklage wird man eine Erfolgsprovision vereinbaren, deren Höhe sich prozentual am vom Gericht zugesprochenen Betrag bemisst. Die dir gegeben Auskunft "kostenfrei" ist dann durchaus zutreffend, weil du auch für die Einzelklage mit keinem Kostenrisiko belastet wirst, dennoch zahlst du natürlich dafür, weil du die Schadensersatzsumme eben nur anteilmäßig erhältst. Für CHECK24 und die dahinterstehenden "Kooperationsanwälte" eine sehr lohnende Sache, weil nach einem erfolgreichen Musterfeststellungsverfahren das Risiko im Einzelverfahren zu verlieren, nur noch sehr gering ist.

      Das ganze ist reine Bauernfängerei, bei der CHECK24 und die Anwälte die großen Gewinner sein werden, der Schummeldieselfahrer trotz gewonnenem Prozess hingegen der Looser, denn er verzichtet ohne jegliche Not auf einen Anteil des ihm zustehenden Schadensersatzes. Oder glaubst du etwa im Ernst, dass CHECK24 für seine Kunden aufwendige Prozesse führt, ohne selbst etwas davon zu haben? Und sollte das Musterfeststellungsverfahren mit der Feststellung enden, das der Kunde keine Rechte gegen VW aus dem Abgasskandal hat, was ich für wahrscheinlicher halte, ist das Thema ohnehin gegessen, denn dann wird es auch keine Einzelklagen mehr geben.

      Andreas
    • CAROMITO schrieb:

      Unsere Kooperationsanwälte übernehmen die Abwicklung für Sie. Und das Beste daran: Für Sie ist das komplett kostenlos, egal ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht!
      Ich vermute sogar das Check24 sich für die Vermittlung von Kunden eine Provision zahlen läßt.
      Mir wäre neu das dieser Verein irgendetwas kostenlos macht.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • floflo schrieb:

      Lasst euch also von dem so toll klingenden Angebot von CHECK24 nicht täuschen. Es ist nicht nur nichts wert
      Kann den Beitrag von floflo nur beipflichten und raten sich nicht von "CheckDich" auf`s Glatteis führen zu lassen.

      Wie bereits mehrfach erwähnt kann man sich ohne einen Dritten der Musterfeststellungsklage anschließen und somit die Verjährung hemmen. Ob man dann im Einzelfall eine Klage einreicht sei zunächst einmal nicht wirklich zu entscheiden.
    • Kajo schrieb:

      und raten sich nicht von "CheckDich" auf`s Glatteis führen zu lassen.
      Natürlich ist es besser das Update zu nehmen. :thumbsup:
      Warum mault hier jeder ohne Informationen zum Angebot.
      Jeder kann dort anrufen um Details zu erfahren, es ist jeden freigestellt.
      Da rennen ich doch lieber mit den anderen Schafen zur Opferbank (Update ).
      Dann geh doch zu VW.......... :rolleyes:
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Jeder kann dort anrufen um Details zu erfahren, es ist jeden freigestellt.
      Die Seite von "CheckDich" habe ich mir schon gründlich angeschaut und teile von daher die Bedenken von floflo. Dies gilt insbesondere da ich ja jeder Betroffene ohne die Einschaltung eines Dritten an der Musterfeststellungsklage anschließen kann.

      Und um das mal ganz klar zu sagen, weder Check24, noch myRight oder sonst ein "Hilfreicher" arbeiten für "Umme".

      CAROMITO schrieb:

      Da rennen ich doch lieber mit den anderen Schafen zur Opferbank (Update ).
      Die Entscheidung trifft jeder für sich und bisher habe ich das Aufspielen des Updates - nach gründlicher Beratung und wochenlanger Überlegung - nicht bereit.
    • Man kann natürlich auch auf der Flucht vor einem Betrüger direkt dem Nächsten in die Arme laufen.
      Immer daran denken: Sie wollen alle nur dein Bestes, dein Geld.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Kajo schrieb:

      Die Entscheidung trifft jeder für sich
      Na ja, nicht ganz, so ein kleines bisschen Druck wurde schon aufgebaut....

      Kajo schrieb:

      und bisher habe ich das Aufspielen des Updates - nach gründlicher Beratung und wochenlanger Überlegung - nicht bereut.
      Ich hab' dir ein "u" gekauft....und jetzt alle, wer hat es bereut und wer nicht?....dann könnten wir das mal abhaken und müssten es nicht ständig wiederholen?

      Ich fange mal an: Ich habe die Verweigerung des "updates" nicht bereut! ^^
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Ich bereue die Verweigerung des Update auch nicht, bin jetzt aber stinksauer, das man mir das Update gegen meinen Willen einfach drauf gespielt hat.
      Das Update bleibt drauf, da der Yeti bei mir sowieso nicht mehr alt wird.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
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