Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Superbianer schrieb:

      Ich habe auch gestern den Brief vom KBA erhalten und erlaube mir, den hier öffentlich gemachten Vordruck von Floflo zu verwenden, (wenns Recht ist) und das KBA anzuschreiben.
      Nun wäre meine Frage, wieviel Zeit denn in etwa vergeht von der Übermittlung der Daten (bei mir 16.01.2019) bis zur Aufforderung der Zulassungsstelle, deren Frist ja wiederum wie bei RainerII zu lesen ist, sehr kurz ausfallen kann?
      Hallöchen Superbianer,
      erstmal herzlich ,welcome, bei uns.
      Wie es aussieht, sind jetzt die DSG Fahrer dran.
      Habe auch das Schreiben vom KBA erhalten. Termin ebenfalls 16.01.2019.
      Habe das Musterschreiben von @floflo an das KBA von einem befreundeten RA durchlesen lassen, einziger Tip :) , den Absatz mit dem Hinweis auf die englische Typgenehmigungsbehörde in Fettschrift verändern.
      Eine Antwort vom KBA erwarte ich nicht, macht auch nix. Interessant wird es erst, wenn das Schreiben von der Zulassungsstelle kommt. Leider eventuell in der Zeit, wenn Du im Winterurlaub bist ;( .
      Das Musterschreiben von @floflo an die Zulassungsstelle ist in Bearbeitung :) .
      Zum Thema DPF hat @SQ5 völlig recht, halt ein Verschleißteil, mit einer Haltbarkeit, je nach Ausführung, zwischen ca. 180 000 und 280 000 Km.
      kfztech.de/kfztechnik/motor/ab…tikelfilter-reinigung.htm
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:


      Zum Thema DPF hat @SQ5 völlig recht, halt ein Verschleißteil, mit einer Haltbarkeit, je nach Ausführung, zwischen ca. 180 000 und 280 000 Km.
      kfztech.de/kfztechnik/motor/ab…tikelfilter-reinigung.htm
      MfG
      old man


      DPF ? RPF ? Heißt es nicht Rußpartikelfilter? Denn die kleinen Partikel sind ja nicht nur im Diesel....
      Ist aber egal, meinetwegen auch DPF..., aber kann man den nicht reinigen lassen? Hab mal gelesen, daß es überflüssig ist, bei VW & co einen neuen einbauen zu lassen, es gibt Spezialfirmen, denen man das Teil schicken kann und ihn innerhalb von 72 Stunden gesäubert und wieder einsatzfähig zurückbekommt? Und das für ein Drittel des Neupreises.


      Das Musterschreiben von @floflo an die Zulassungsstelle gibt es doch schon, oder? ist doch irgendwo auf Seite 285 oder so schon mal aufgetaucht. Wird das nochmal optimiert? Das ist ja echt ein toller Service! Danke schon mal im Voraus!
      @floflo, was trinkst Du? :D
    • Zitat @Superbianer

      Ist aber egal, meinetwegen auch DPF..., aber kann man den nicht reinigen lassen? Hab mal gelesen, daß es überflüssig ist, bei VW & co einen neuen einbauen zu lassen, es gibt Spezialfirmen, denen man das Teil schicken kann und ihn innerhalb von 72 Stunden gesäubert und wieder einsatzfähig zurückbekommt? Und das für ein Drittel des Neupreises.

      Überflüssig ist es nicht! Ein OEM Neuteil ist eben ein OEM Neuteil mit all seinen Verbesserungen!

      Ich würde mir darüber Gedanken machen wenn es soweit ist. Bis dahin existiert vielleicht die ein oder andere Firma nicht mehr. Ich selber habe es schon machen lassen. Es gibt auch irgendwo einen Bericht darüber!

      Daher der Aufwand nicht unerheblich für den Aus - und Einbau ist, muss man sehr genau abwägen ob man das macht. Gibt es hinterher Probleme, zahlt man immer wieder den Aus- und Einbau....und im schlimmsten Fall dann doch einen neuen.
    • Zum Thema Update und AGR habe ich beim ADAC unter Bezugnahme auf VW-Informationen ein paar äußerst interessante Ausführungen gefunden, die ich euch nicht vorenthalten möchte:

      "Mit der Neuprogrammierung durch das Software-Update öffnet das AGR-Ventil nach Volkswagen-Informationen in manchen Betriebszuständen öfter, in anderen seltener als zuvor. Außerdem werde es in manchen Betriebszuständen weiter geöffnet, in anderen weniger weit. Insgesamt bleibe die Zahl der Öffnungen nach dem Update in etwa gleich, im Durchschnitt werde aber weiter geöffnet. Daher bleibe die Belastung für dieses Bauteil nach dem Update ähnlich groß wie zuvor."

      VW versucht mit dieser Aussage offenbar zu erreichen, dass die Sorgen um Nachteile durch das Update unbegründet sind. Gleichzeitig gibt man aber damit auch zu, dass die AGR auch nach dem Update gesteuert wird, nur eben etwas anders als vorher. Steuern bedeutet aber ein Ein- und Ausschalten bzw. eine Erhöhung oder Verminderung der AGR-Rate. Genau das ist nach der Auslegung des Abschaltverbots durch das KBA aber verboten. Das wiederum bedeutet entweder, dass auch das Update den vom KBA beanstandeten Mangel nicht beseitigt, oder aber, dass das Abschaltverbot auf die AGR nicht anwendbar ist. Im ersten Fall könnte das Update nicht gefordert werden, weil es den Mangel nicht behebt und damit rechtswidrig ist, im zweiten Fall könnte es auch nicht gefordert werden, weil gar nicht gegen das Abschaltverbot verstoßen wird, also auch gar kein Mangel vorliegt. Da muss das KBA sich jetzt langsam mal entscheiden, was es denn will.

      Ich habe schon wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass die AGR wegen ihrer Wechselwirkung auf das Abgasverhalten und der stickoxidreduzierenden Wirkung nur im Teillastbereich ein typisches Bauteil ist, das man einsatzbezogen steuern muss, weshalb VW im Prinzip genau das Richtige gemacht hat. Ist das verboten, wird man ohne völlig neue Abgastechnik und Typgenehmigung kein Fahrzeug, das die Grenzwerte auf dem Prüfstand nur über die AGR realisiert, "retten" können. Die Fahrzeuge müssten dann streng genommen alles stillgelegt werden, ein echter Supergau. Die Lösung für das Problem liegt jedenfalls nicht in einem Update sondern ist viel einfacher. Man muss nur zu dem Schluss kommen, dass das Abschaltverbot auf die AGR nicht passt und daher auch nicht anwendbar ist und simsalabim gibt es keinen Abgasskandal mehr. Es zeigt sich immer mehr, wie oberfaul der KBA-VW-Deal ist. Es gibt m.E. nur zwei Wege, entweder ganz oder gar nicht, d.h. entweder alle betroffenen Fahrzeugen die Typgenehmigung entziehen und damit stilllegen oder die Klappe halten und alles so lassen wie es ist.

      Hier der Link zu dem ADAC-Bericht:
      adac.de/rund-ums-fahrzeug/abga…softwareupdate-vw-diesel/

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Das wiederum bedeutet entweder, dass auch das Update den vom KBA beanstandeten Mangel nicht beseitigt, oder aber, dass das Abschaltverbot auf die AGR nicht anwendbar ist.
      Jetzt bin ich aber enttäuscht von dir..
      War nicht eine Abschaltung zum Schutz des Motors in bestimmten Situationen immer erlaubt?
      Darauf berufen sich die anderen Hersteller zumindest immer.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Abschaltverbot

      floflo schrieb:

      .....

      VW versucht mit dieser Aussage offenbar zu erreichen, dass die Sorgen um Nachteile durch das Update unbegründet sind. Gleichzeitig gibt man aber damit auch zu, dass die AGR auch nach dem Update gesteuert wird, nur eben etwas anders als vorher. Steuern bedeutet aber ein Ein- und Ausschalten bzw. eine Erhöhung oder Verminderung der AGR-Rate. Genau das ist nach der Auslegung des Abschaltverbots durch das KBA aber verboten.
      .....
      Hallo FloFlo,
      also, ich bin jetzt sicher bei Weitem nicht enttäuscht von Dir; das wirst Du so schnell nicht schaffen. ;)
      Jedoch frage ich mich aus technischer Sicht, ob das "Abschaltverbot" hier etwas radikal interpretiert wird. Ich denke, auch bei schummeliger Prüfstandserkennung wird natürlich das AGR-Ventil angesteuert und kennt mutmaßlich auch den geschlossenen Zustand in diesem Zyklus. Was meint "Abschaltverbot" jetzt genau? Ist es ein Verbot eines geschlossenes AGR-Ventils, ein Verbot einer Abschaltung einer bestimmten Steuermethode oder schlicht das verbotene Variieren der Steuerstrategie zwischen Prüfstand und Straße? Ich meine, es war Letzteres und der Begriff sehr ungünstig gewählt.
      Ist dieser Begriff den durch das KBA geprägt und wird mit diesem argumentiert? Wird beim KBA überhaupt trennscharf technisch argumentiert oder ist dies gar nicht möglich? Daraus wird sich auch eine saubere rechtliche Bewertung ableiten lassen.
      Bin gespannt auf Deine Sichtweise hierzu, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Fördegleiter schrieb:

      Was meint "Abschaltverbot" jetzt genau? Ist es ein Verbot eines geschlossenes AGR-Ventils, ein Verbot einer Abschaltung einer bestimmten Steuermethode oder schlicht das verbotene Variieren der Steuerstrategie zwischen Prüfstand und Straße?
      Ohne floflo vorgreifen zu wollen bezieht sich das Software-Update auf die Beseitigung der Erkennung von "Prüfstandsläufen". Im täglichen Fahrbetrieb wird nach wie vor vom Steuergerät eingegriffen um Motorschäden zu vermeiden.
    • Genau dies beschreibt nur die mutmaßlich heilende Reaktion durch das Software-Update. Die Prüfstandserkennung kann als solche noch nicht strafbar sein. Sie provoziert zunächst nur einen Verdacht. Ist man also vor einer technisch befriedigenden Klärung mit der Beseitigung dieser Erkennung zu früh abgebogen? Dann stünde die rechtliche Grundlage allen jetzigen Handelns auf extrem tönernden Füßen. Und meine Fragen zu dem Begriff "Abschaltverbot" bestehen weiterhin.
      Eine befriedigende technische Klärung aus meiner Sicht kann nur die schwierige Abwägung aller relevanten Schadstoffemissionen in den Betriebszuständen im Kontext der Grenzwerte sein. Der Betriebszustand "alter Prüfstandszyklus" ist definitiv für diese Klärung ungeeignet, wie der jetzt vollzogene Wechsel beweist!
      Die rechtliche Klärung gegenüber der technischen Klärung sollte aus meiner Sicht leichtfüßiger gelingen und sich der technischen Fakten bedienen, wie die Ansätze FloFlos auch zeigen.
      Allen ein schönen Sonntag, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fördegleiter ()

    • Hallöchen,
      zur Information, eine Studie zur VW Abschaltvorrichtung.
      dieselgateinfo.de/PDFs/Foster%20Report%20(de)%20v.2.pdf
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      Hallöchen,
      zur Information, eine Studie zur VW Abschaltvorrichtung.
      Das Gutachten für eine Rechtsanwaltskanzlei, daher dürfte das Ergebnis schon klar sein, ist bereits 2,5 Jahre alt. Ferner hat die Realität das Ergebnis des Gutachtens in vielen Fällen schon wiederlegt.

      Höherer Verbrauch und geringere Leistung gibt es wohl nur in sehr wenigen Fällen. Was den größeren "Verschleiß" am DPF am Dieselpartikelfilter betrifft da habe ich doch größte Zweifel. Das Lebensende eines DPF wird ja wohl eher vom Aschegehalt bestimmt und nicht durch einen Verschleiß durch öftere Regeneration. Auch der Aschegehalt wird nicht durch öftere Regeneration erhöht sondern entsteht durch verbranntes ÖL und Zusätzen im Diesel.

      Ein aktuelleres Gutachten wäre hier sicher besser.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
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