Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ein Wahrscheinlichkeitsgutachten echt jetzt?

      Schafft es denn keiner von diesen Amateuren zwei annähernd identische Fahrzeuge 100.000 Kilometer zu bewegen?

      Dieses Gutachten ist genauso lächerlich wie die Aussage von VW das alles in Butter wäre.

      Nur reale Dauerläufer in der realen deutschen Autowelt identisch bewegt, können annähernd die tatsächliche Haltbarkeit darstellen.

      Wenn man so die Problemfälle liest, ist das die gleiche Menge wie die Steuerketten.....

      Den einen erwischt es den anderen später und wieder andere haben Glück bis er weg ist.....

      Wirklich Neuigkeiten gibt es derzeit keine.
    • SQ5 schrieb:


      Nur reale Dauerläufer in der realen deutschen Autowelt identisch bewegt, können annähernd die tatsächliche Haltbarkeit darstellen.
      Sehe ich nicht so. Wer die Kiste auf Langstecke nutzt und ausreichend schnell die 100000 km voll hat, wird eher keinen Unterschied merken. Bei Kurzstreckenfahrzeugen sieht das schon ganz anders aus.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Insgesamt erscheint mir das alte Gutachten plausibel. Es wird an entsprechenden Stellen unscharf und vorsichtig. Jedoch werden prinzipielle Zusammenhänge aufgezeigt.
      Ich komme zum Kern: Durch die Komplexität der Systemvorgänge multipliziert durch die Typvielfalt sollte es dem KBA nachweislich unmöglich sein, fundierte Zusatzvereinbarungen für Software zu erlassen oder jegliche Softwareupdates guten Gewissens durch zu winken. Das betrifft auch einfachste Bug-Korrekturen oder die mutmaßlichen Updates von Updates. Ein Rückändern durch VW an 5 Jahre alten Autos ist auch denkbar.

      Mein Vorzugszitat aus dem Bericht ist folgender Satz:
      "Währenddie Interaktionen kompliziert sind, so dass genaue Vorhersagen ohne dieEinzelheiten einer vorgeschlagenen Korrektur zu kennen, unmöglich sind, ist esjedoch möglich, bestimmte Probleme vorherzusagen, die wahrscheinlich von einerKorrektur verursacht werden."

      Im Übrigen muß ich selbst nach dieser interessanten Lektüre plus Euren Kommentaren immer noch Mutmaßungen über den genauen "Abschaltvorgang" anstellen. Es ist aber auch nebensächlich.
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Harry App schrieb:

      Sehe ich nicht so. Wer die Kiste auf Langstecke nutzt und ausreichend schnell die 100000 km voll hat, wird eher keinen Unterschied merken. Bei Kurzstreckenfahrzeugen sieht das schon ganz anders aus.
      Wie schon einmal geschrieben wird das hier auseinander gerissen! Es geht /ging hier um reale Vergleiche mit und ohne Update!

      Auf Kurzstrecke kacken die mit und ohne Update vorzeitig ab!

      Und wie definiert man bitte ausreichend schnell?
    • Keinerlei Problem nach fast 2 Jahren Update. Kein mehrverbrauch und etwas mehr Motorleistung. Regeneration ca. alle 250 km,fällt mir aber selten auf.
      Yeti 1,4 Style 4x4 DSG.
      TDI 2,0 4x4 Adventure
      Tesla Model 3 SR
      Tesla Model 3 LR
    • Antwort für Michaeld!

      Hallo Michaeld!
      Wie ist denn Dein Fahrprofil?
      Wir haben aus beruflichen Gründen den Kofferraum voll mit Material, das wir für unsere Arbeit benötigen.
      Wie fahren öfters am Tag nur einen Kilometer von Termin zu Termin. Langstrecken sehr selten.
      Wir haben noch kein Update.
      Wir gehen davon aus, dass nach dem Update bei unserem Fahrprofil Probleme auftreten werden, die wir bisher nicht hatten. Unser Yeti hat jetzt 127tsd. Km. auf der Uhr.
      Mit freundlichen Grüßen aus Öpfingen von Nate.
    • Endlich mal ein Weg, der ohne die Hilfe der allseits bekannten "Abtretungsvereine" dem ein oder anderen Betroffenen ohne eigene RV Hilfe bringen kann.
    • Kajo schrieb:

      Endlich mal ein Weg, der ohne die Hilfe der allseits bekannten "Abtretungsvereine" dem ein oder anderen Betroffenen ohne eigene RV Hilfe bringen kann.
      Dabei darf man aber nicht übersehen, dass die Musterfeststellungsklage einem zwar ohne jegliches Kostenrisiko Rechte sichert, vor allem den Lauf der Verjährung hemmt, jedoch keine konkreten Ansprüche begründet und damit Forderungen zuspricht. Wer sich an der Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt, hat nach deren rechtskräftiger Beendigung (im Zweifel erst in der zweiten Instanz durch den BGH) ein halbes Jahr Zeit, diese Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, falls VW nicht freiwillig die geforderte Leistung erbringt. Da ein paar Jahre ins Land gehen können, bis es zu einer rechtskräftigen Entscheidung kommt, kann dieses Verfahren für einen schnell ins Leere laufen, wenn man dann das streitgegenständliche Fahrzeug nicht mehr besitzt. Jedenfalls dürfte es schwer werden, ohne das Auto Ansprüche durchzusetzen. Ich glaube daher, dass die Musterfeststellungsklage vielen nicht wirklich helfen wird. Ich empfehle dennoch jedem, sich für das Musterfeststellungsverfahren zu registrieren, denn man kann damit nichts verlieren, geht also keinerlei Risiko ein.

      Nicht registrieren lassen können bzw. sollten sich diejenigen, die bereits ein Verfahren gegen VW (nicht den Händler!) anhängig haben oder bis Ende dieses Jahres noch anhängig machen wollen.

      Andreas
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