floflo schrieb:
Ich habe die AGR nie als eine illegale Abschalteinrichtung bezeichnet. Die Abschalteinrichtung ist die Software, die das AGR-Ventil regelt. Illegal ist das dann, wenn im praktischen Betrieb gegenüber dem Prüfstand Veränderungen dieser Steuerung vorgenommen werden,
Du gehst davon aus das VW die Software für den Prüfstand nicht geändert hat. In dem Fall würde ich dir Recht geben!!
Allerdings wurde eine komplett neue Software, die vom KBA und den Briten genehmigt wurde, erstellt. Es gibt nur noch eine Regelung sowohl für den Prüfstand und unverändert auch für den Straßenbetrieb.
Es wurde nicht nur die Prüfstandserkennung entfernt sondern die Einspritzung der Zündzeitpunkt ( angeblich jetzt 2 statt einer Einspritzung) usw. geändert. Auch das Regenerieren des DPF beginnt viel früher ( daher das öftere Regenerieren ) und natürlich die Ansteuerung des AGR usw.
Hätte VW wirklich nur die Prüfstanderkennung entfernt wäre der ganze Aufwand in wenigen Minuten erldigt gewesen. Einfach nur ein Bit von 1 auf null setzen. Allerdings wäre das Auto dann auf der Straße kaum fahrbar gewesen.
Otto
Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.