Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Meldung meiner Zulassungsstelle

      Hatte ja von meiner Zulassungsstelle eine Update Frist bis 12. Dezember gesetzt bekommen, dann vor ca. 2 Monaten sowohl das Schreiben der Anwaltskanzlei aus Berlin (mit der Ansicht, dass das Update und die Fristsetzung der Zulassungsstelle nicht rechtmäßig sei und ich im Zweifelsfall dagegen vorgehen werde), als auch die damals noch aktuelle Klageschrift gegen VW geschickt mit der Bitte um zeitnahe Rückmeldung, wie denn nun weiter vorgegangen wird.

      Anfang des Monats habe ich ein Erinnerungsschreiben per Mail geschickt, nun kam eben folgende Antwort per Mail:

      ".....bitte entschuldigen Sie die verzögerte Beantwortung. Momentan sieht es so aus,dass alle Betroffenen nochmals mit einer Erinnerung angeschrieben werden. Näheres muss noch geklärt werden.

      Mit freundlichen Grüßen"

      Was soll man dazu sagen?

      Also in 4 Wochen ist die gesetzte Frist um.... und den Termin zum Update muss ich ja auch erst noch vereinbaren (sollte ich es denn machen lassen müssen). Weiß gar nicht, wie schnell ich da drankommen würde.
    • Jay-Zee1893 schrieb:

      ...bitte entschuldigen Sie die verzögerte Beantwortung. Momentan sieht es so aus,dass alle Betroffenen nochmals mit einer Erinnerung angeschrieben werden. Näheres muss noch geklärt werden.
      Hallöchen Jay-Zee1893,
      bleib ganz ruhig :) , der letzte Satz sagt doch aus, daß man noch nicht weiß, was man machen soll.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • rainer II schrieb:

      " Befehlsemfänger " sind gefährlich !
      @rainer II , "Befehlsempfänger" gibt's bei der Bundeswehr. ;)
      In Zulassungsstellen arbeiten Beamte und Angestellte, die bekommen Handlungsanweisungen und keine Befehle.
      Im Fall von @Jay-Zee1893 haben die von "ganz UNTEN" offensichtlich noch keine rechtswirksame Anweisung von den "ganz OBEN", da werden sich wohl noch die Kommunal-Juristen den Kopf drüber zerbrechen.
      Zitat:
      "Näheres muss noch geklärt werden" ;)


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Im Fall von @Jay-Zee1893 haben die von "ganz UNTEN" offensichtlich noch keine rechtswirksame Anweisung von den "ganz OBEN", da werden sich wohl noch die Kommunal-Juristen den Kopf drüber zerbrechen.
      Zitat:
      "Näheres muss noch geklärt werden"
      Kann das sein das da einer von ganz OBEN nachgedacht hat ?
      Die Kosten, wenn die Zulassungsstelle bei einer Klage gegen die Stilllegung verliert, trägt auf keinen Fall das KBA.
      So können Sie mutig verkünden noch einige Gutgläubige zum Update überzeugt haben.
      Also Kopf hoch.
      F.U.
    • @CAROMITO

      Kosten für Prozesse sind Behörden völlig egal.

      Man muss nur nach monika griefhahn googeln die etliche Millionen an Kosten verursacht hat.

      Zahlen tun wir das alle, nennt sich Steuer und dann Länderfinanzausgleich.

      Juristen beschäftigen die selber und rechtsgrundlagen haben sie nun mal. Ich bin davon überzeugt das die Behörden hier ihr Recht bekommen werden. Ob der Rechtsstreit dann eine aufschiebende Wirkung haben wird, wird sich zeigen.

      Scheinbar scheint das entspannt zurückkehnen und TEE trinken offensichtlich nicht.
    • SQ5 schrieb:

      Kosten für Prozesse sind Behörden völlig egal.
      Nur weil du diese Erfahrung gemacht hast, bedeutet das doch noch lange nicht, dass es den Behörden grundsätzlich egal ist, ob und welche Kosten ein Rechtsstreit verursacht. Glaube mir, auch Behörden wägen das Kostenrisiko ab, wenn die latente Gefahr besteht, dass ein Rechtsstreit verloren werden könnte. Der Knackpunkt liegt oft eher darin, dass diese "Gefahr" nicht gesehen wird. Gerade bei der Update-Thematik fehlt den Zulassungsstellen die eigene Sach- und teilweise auch Rechtskunde, so dass es nachvollziehbar ist, dass man den Angaben des KBA glaubt und sich bei der Anordnung einer Betriebsuntersagung im Recht fühlt.

      Immerhin hat das von mir verfasste Musterschreiben, das von einigen Foristen übernommen wurde, bei manchen Zulassungsstellen Wirkung gezeigt und zur Verunsicherung geführt. Man sieht plötzlich Klärungsbedarf, wie der Beitrag von Jay-Zee1893 zeigt. Nach meinem Kenntnisstand wurde bisher auch noch in keinem Fall, in dem eingewendet wurde, dass es für Fahrzeuge des Herstellers Skoda gar keine Modifizierung der Typgenehmigung gibt, eine Betriebsuntersagung angeordnet. Und das KBA zieht es vor, zu dem Einwand besser gar nichts zu sagen, als zuzugeben, dass man mit der Weitergabe der Skoda-Fahrzeugdaten an die Zulassungsstelle mit dem Ziel einer Betriebsuntersagung den Boden geltenden Rechts verlassen hat.

      Andreas
    • diese Behörden finden irgendwo eine "Loch", was ihnen passt und dann streite mal !!

      Um meine "Vorauszahlung" ( Bescheid = 35,00 EURO etc. ) muss ich dann auch noch streiten um sie zurück zu erhalten. Aber dabei bleibt es meist nicht !
    • rainer II schrieb:

      Um meine "Vorauszahlung" ( Bescheid = 35,00 EURO etc. ) muss ich dann auch noch streiten um sie zurück zu erhalten. Aber dabei bleibt es meist nicht !
      Wieso der Betrag wird erst dann fällig wenn der Bescheid zur Stilllegung Rechtskraft erlangt.
      Wenn Du Widerspruch einlegst ist erst mal keine "Vorauszahlung " erforderlich.
      F.U.
    • Zur Klarstellung

      Chief Joseph schrieb:

      Und was hat das alles mit dem Update zu tun?
      Nix.
      Ich finde die meisten Beiträge haben schon etwas mit dem Update zu tun. Neben den technischen Fragen gibt es doch offensichtlich auch juristischen Klärungsbedarf .
      Falls Beiträge OT sind oder in einen anderen Fred besser passen werden sie ggf. "verschoben . In seltenen Fällen wird auch deaktiviert oder gelöscht :) .
      :mod:
      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
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