Hauptsache die Paketdienste und Subunternemer anderer User passen zur Musterfeststellungsklage.
Als damals VW und Skoda zur Überprüfung der betroffenen Fahrzeuge entsprechende I-Net-Seiten schalteten, hatte ich mal die FIN zwei unserer Dienst-T5 eingegeben, sie waren nicht betroffen.
Wenn ich mich recht erinnere, hatte unsere @YETI_in_red ihren Firmen-T5 auch überprüft, der war auch nicht betroffen.
Diese Nutzfahrzeuge, die ja auch von Paketdiensten genutzt werden, sind in einer anderen Fahrzeugklasse (N1) und benötigten kein Update. Somit macht dann natürlich das Musterfeststellungsverfahren keinen Sinn!
Die Sache mit dem "Hungerlohn" steht da auf einem anderen Blatt...
Grüße
Bernd
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"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Lediglich mit einem zweiten Sotware-Update wird man wohl die "50 bis 60 entlaufenen Pferdchen" nicht eingefangen haben.
Bei VW geht alles mit Updates - alles andere wird zu teuer
Gruß
Rolf
LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.