Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • .....ich wüßte es auch gerne ! Danke . :thumbsup:

      Habe ja auch den 140Ps,......aber nur wenn es der :F: gemacht hat,......
      ........privat geht es mich nichts an !
    • Chief Joseph schrieb:

      Verstehe ich das richtig?
      Im VW T5 mit EA189 muss kein Update bekommen weil er zu einer anderen Klasse gehört?
      Das ist teilweise richtig. Richtig ist, dass der T5 der Nutzwagenklasse N1 angehört und damit einer anderen Klasse als PKW, die der Klasse M angehören. Die Klasse N1 gliedert sich wiederum in drei Gruppen, die sich an der Bezugsmasse, das ist das Leergewicht + 25 Kg orientieren. Und zwar gilt die Gruppe I bis 1305 Kg, die Gruppe II über 1305 bis 1760 Kg und die Gruppe III dann über 1760 Kg. Während für die Gruppe I beim NOx der gleiche Euro5-Grenzwert gilt wie für PKW, gelten für die Gruppen II und III mit 235 bzw. 280 mg/km höhere Grenzwerte. Wahrscheinlich musste man zur Einhaltung dieser höheren Grenzwerte beim T5 nicht schummeln, d.h. man konnte auf dem Prüfstand die AGR-Rate niedriger festlegen, die man dann auch auf der Straße beibehalten konnte, ohne dass Schäden drohen. Tatsächlich weisen die T5-Dieselfahrzeuge auch deutlich höhere, über den Wert von 200 hinausgehende Prüfstandsmessergebnisse auf.

      Der Verzicht auf die Schummelsoftware beim T5 belegt dann auch, dass man bei VW der Ansicht war, bei Fahrzeugen mit niedrigerem Grenzwert und entsprechend hoher AGR-Rate auf dem Prüfstand diese Fahrzeuge dem Kunden nicht guten Gewissens verkaufen zu können, da eben Folgeschäden drohen. Das wiederum macht VW unglaubwürdig, wenn man jetzt sagt, dass das Update keine früheren Verschleißerscheinungen hervorruft.

      Andreas
    • rainer II schrieb:

      .......bis 2015 habe ich nicht gewußt,......das man sooo besch.... / schummel kann !!!!!!
      Das weißt du auch heute noch nicht wirklich, denn noch gibt es keine höchstrichterliche Rechtsprechung, die verbindlich festlegt, ob VW überhaupt eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat. Und selbst, wenn man das bejaht, bedeutet das noch nicht, dass darin auch eine vorsätzlich sittenwidrige Täuschung liegt, die einen Schadensersatzanspruch begründen würde.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      noch gibt es keine höchstrichterliche Rechtsprechung
      Richtig, aber mittelrichterlich wurde schon so befunden. ;)

      Ein Versuch der Definition:

      AG = kleinrichterlich

      LG = mittelrichterlich

      OLG = grossrichterlich

      BGH = höchstrichterlich

      floflo schrieb:

      dass darin auch eine vorsätzlich sittenwidrige Täuschung liegt
      Dies hob mein Mittelrichter in seinem Résumé hervor. :thumbup:
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • minoschdog schrieb:

      Richtig, aber mittelrichterlich wurde schon so befunden.
      Es wurde sogar schon großrichterlich so befunden. In der Frage, ob eine unerlaubte Abschalteinrichtung verbaut wurde, sind sich auch alle Gerichte einig. Nicht einig ist man sich darüber, ob dies eine schadensersatzbegründende sittenwidrige vorsätzliche Schädigung nach § 826 BGB darstellt.

      Zu deiner Differenzierung nach kleinrichterlich, mittelrichterlich, großrichterlich und höchstrichterlich sage ich nur :thumbsup:

      Andreas
    • Jay-Zee1893 schrieb:

      Hatte ja von meiner Zulassungsstelle eine Update Frist bis 12. Dezember gesetzt bekommen, dann vor ca. 2 Monaten sowohl das Schreiben der Anwaltskanzlei aus Berlin (mit der Ansicht, dass das Update und die Fristsetzung der Zulassungsstelle nicht rechtmäßig sei und ich im Zweifelsfall dagegen vorgehen werde), als auch die damals noch aktuelle Klageschrift gegen VW geschickt mit der Bitte um zeitnahe Rückmeldung, wie denn nun weiter vorgegangen wird.

      Anfang des Monats habe ich ein Erinnerungsschreiben per Mail geschickt, nun kam eben folgende Antwort per Mail:

      ".....bitte entschuldigen Sie die verzögerte Beantwortung. Momentan sieht es so aus,dass alle Betroffenen nochmals mit einer Erinnerung angeschrieben werden. Näheres muss noch geklärt werden.

      Mit freundlichen Grüßen"

      Was soll man dazu sagen?

      Also in 4 Wochen ist die gesetzte Frist um.... und den Termin zum Update muss ich ja auch erst noch vereinbaren (sollte ich es denn machen lassen müssen). Weiß gar nicht, wie schnell ich da drankommen würde.
      Kleines Update hierzu:

      Hatte bisher trotz Nachhakens keine weitere Aussage dazu, geschweige denn ein Anschreiben bekommen. Nächste Woche Dienstag läuft die Frist ab und morgen bin ich sowieso in meiner Werkstatt um das rasselnde Geräusch aus dem Motorraum zu analysieren (siehe anderer Thread hier).

      Deshalb hab ich heute auf meiner Zulassungsstelle angerufen und folgende Info bekommen: Seit Anfang dieser Woche haben sie von "ganz oben" Bescheid bekommen und die Sache wird durchgezogen. Sie wollten es selber nicht, können sich aber auch nicht dagegen wehren. D.h. ich bekomme spätestens nächste Woche wieder einen Brief mit der neuee Frist 18. Januar 2019. Spätestens ab Anfang Februar werden dann Betreibsuntersagungen ausgesprochen.

      Nun denn, da scheint sich das KBA nun festgelegt zu haben und sich seiner Sache rechtlich einigermaßen sicher zu sein....
    • wars das jetzt?

      ...also wenn das so ist, dann kann ich mir ja den Heckmeck mit dem Brief von #floflo an die Zulassungstelle sparen im Januar! :cursing:
      Das KBA will ja am 19.01. meine Daten weiterleiten und ich werde dann wohl auch zeitnah eine Frist bekommen und wenn es aufgrund der "Anweisung von oben" keine Chance mehr gibt, dann brauch ich ja den Ärger gar nicht erst anfangen, noch dazu wo ich eh im Januar wieder zur Inspektion muß und das mit dem besch.... Zwangsupdate gleich hinter mich bringen könnte!
      (...auch wenn ich mich in meinen Alpträumen schon mit roter Lampe und Notlauf auf dem Pannenstreifen stehen sehe auf dem Weg in den Skiurlaub :/ )
      Warum dürfen sich eigentlich Behörden einfach über geltendes Recht hinwegsetzen und der brave Bürger ist völlig machtlos??? X(
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