Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Superbianer schrieb:

      wenn es aufgrund der "Anweisung von oben" keine Chance mehr gibt, dann brauch ich ja den Ärger gar nicht erst anfangen, noch dazu wo ich eh im Januar wieder zur Inspektion muß und das mit dem besch.... Zwangsupdate gleich hinter mich bringen könnte!
      Hallöchen Superbianer,
      ist natürlich Deine Entscheidung! Aber wenn der oberste Dienstherr selber zugibt, daß er keine Möglichkeit hat, bei Fahrzeugen mit Typgenehmigung aus anderen EU-Staaten, einzuschreiten, hat das Musterschreiben von @floflo durchaus seinen Sinn.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Superbianer schrieb:

      Warum dürfen sich eigentlich Behörden einfach über geltendes Recht hinwegsetzen und der brave Bürger ist völlig machtlos???
      Zunächst einmal dürfen sich Behörden nicht über geltendes Recht hinwegsetzen und dann ist der brave Bürger auch nicht völlig machtlos.

      Entweder ich akzeptiere eine behördliche Entscheidung oder ich gehe mit den notwendigen Rechtsmittel dagegen an, wenn ich glaube im Recht zu sein. Also aufhören zu jammern und handeln, so oder so.
    • Jay-Zee1893 schrieb:

      Deshalb hab ich heute auf meiner Zulassungsstelle angerufen und folgende Info bekommen: Seit Anfang dieser Woche haben sie von "ganz oben" Bescheid bekommen und die Sache wird durchgezogen.
      Nun denn, da scheint sich das KBA nun festgelegt zu haben und sich seiner Sache rechtlich einigermaßen sicher zu sein....
      Von "ganz oben" muss nicht bedeuten, dass das KBA angeordnet hat "die Sache durchzuziehen"
      . Das KBA kann das auch gar nicht anordnen. Ich denke eher, dass diese Anordnung von der Leitung der Behörde kommt, der die Zulassungsstelle unterstellt ist.

      Superbianer schrieb:

      ...also wenn das so ist, dann kann ich mir ja den Heckmeck mit dem Brief von #floflo an die Zulassungstelle sparen im Januar!
      Nein, das sehe ich nicht so. Bisher gibt es weder eine Gerichtsentscheidung, die sich mit der Thematik befasst hat, noch eine auf das Argument der fehlenden Änderung der Typgenehmigung eingehende Begründung einer Behörde. Niemand ist in der Lage, das zu entkräften. Die Zulassungsstellen vor Ort werden vom KBA total im Regen stehen gelassen und das KBA selbst versucht sich über die Zeit zu retten. Von mittlerweile drei Verwaltungsgerichten wird die Rechtsgrundlage für ein verpflichtendes Update darin gesehen, dass das Fahrzeug der modifizierten Typgenehmigung nicht mehr entspricht, wohl aber der ursprünglichen Typgenehmigung. Wenn aber die ursprüngliche Typgenehmigung gar nicht geändert wurde, gibt es auch keine Grundlage mehr für eine Pflicht zur Vornahme des Updates. Ich halte es allerdings nicht für ausgeschlossen, dass das KBA aufgrund dieser Situation versucht, die Typgenehmigungsbehörden in GB und Spanien dazu zu bewegen, ebenfalls noch die Typgenehmigung zu ändern und förmlich anzuordnen, dass die Abschalteinrichtung und Prüfstandserkennung entfernt werden. Konkrete Anhaltspunkte dafür liegen mir aber nicht vor.

      Superbianer schrieb:

      Warum dürfen sich eigentlich Behörden einfach über geltendes Recht hinwegsetzen und der brave Bürger ist völlig machtlos???
      In dieser Fragestellung steckt die Unterstellung, dass die Behörde sich wissentlich über geltendes Recht hinwegsetzt. Das wird hinsichtlich der Zulassungsstellen nicht so sein, denn diese Behörden haben gar kein eigenes Interesse an den Updates. Die Rechtslage ist kompliziert und da kann man den Zulassungsstellen nicht zum Vorwurf machen, dass man sich an das hält, was das KBA vorgibt.

      Andreas
    • Letztlich müssen die Zulassungsstellen einfach nur abwarten, weil sie mit TÜV / DEKRA / usw. willige Gehilfen gefunden haben, der die Updates durch Plakettenverweigerung erzwingen. Oder gibt es noch Prüfstellen, die auch ohne Update das Fahrzeug durchwinken? Meines wäre im Januar dran...
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Harry App schrieb:

      Letztlich müssen die Zulassungsstellen einfach nur abwarten, weil sie mit TÜV / DEKRA / usw. willige Gehilfen gefunden haben, der die Updates durch Plakettenverweigerung erzwingen.
      Die Zulassungsstellen müssen sich genau so wie die Kfz-Prüfstellen an Recht und Gesetz und an behördliche Anordnungen halten.
    • Brief von floflo!

      Hallo zusammen!
      Ich habe vor längerer Zeit den Brief, den floflo freundlicher Weise zur Verfügung gestellt hat, an die Zulassungsstelle als Einschreiben und als E-Mail gesendet. Ich habe keine Antwort von der Zulassungsstelle erhalten. Daraufhin habe ich dort angerufen und nachgefragt, warum keine ich keine Antwort seitens der Zulassungsstelle erhalte. Dort wurde mir mitgeteilt, dass meine Briefe und E-Mails weitergeleitet wurden. Seither habe ich in dieser Angelegenheit nichts mehr von der Zulassungsstelle gehört. Lediglich ein Brief vom KBA, dass ich mir doch ein neues Auto kaufen könnte. Eines mit weniger Schadstoffausstoss. Ich empfehle jedem, der es noch nicht getan hat, dringend den von floflo vorgefertigten Bief zu versenden. Je mehr solcher Briefe eingehen, um so eher sehe ich die Aussicht auf Erfolg.
      Ich verbleibe mit besten Grüßen aus Öpfingen von Nate.
    • Kajo schrieb:

      Die Zulassungsstellen müssen sich genau so wie die Kfz-Prüfstellen an Recht und Gesetz und an behördliche Anordnungen halten.
      :XD:
      KaJo möchtest Du ein Duplikat meines TÜV Protokolls vom 14.05.2018 (vor Ablauf der Frist des KBA) per PN ?
      Originaltext:
      -unser/e Sachverständige/r hat an Ihren Fahrzeug Mängel festgestellt. Die Abweichungen von den Vorschriften können zu einer Verkehrsgefährdung führen.
      - Schadstoffrelevante Bauteile / Abgasanlage
      Mot.Manag.Abgasreinsys. stimmt.aufgr.d.Nichtums.
      d.angeordnet.Nebenbestimm. z. Typgen.i.Rahm.e. Rückrufs
      nicht.mit.Typen.überein

      Steno für Kleinkinder !
      Die Rechtsbelehrung für diese Blindfische habe ich kostenfrei gegeben !
      Am Ende Klage gegen VW, Klage gegen die Verkehrsbehörde und dann Klage gegen den TÜV.
      Die Damen und Herren nutzen die Steuergelder (auch meine) gegen mich !
      Soviel zu Recht und Gesetz.
      F.U.
    • Harry App schrieb:

      Dir zu erklären, wieso es eben nicht rechtens ist, mich zum Update zu zwingen, versuche ich erst gar nicht...
      Macht auch keinen Sinn, da ich die Maßnahmen des KBA, ob sie nun einmal einem gefällt oder nicht, und in der Folge dann die Maßnahmen zur Stilllegung durch die zuständigen Behörden nicht fachlich bewerten kann. Allerdings sind die Maßnahmen für mich nachvollziehbar und von daher habe ich ja auch frühzeitig - nach ausführlicher Recherche - das Software-Update aufspielen lassen.

      Wer für sich zu einer anderen Meinung kommt und glaubt dass hier die Maßnahmen zur Stilllegung nicht rechts wären, kann ja dagegen angehen und letztlich die Anordnung auch von einem zuständigen Gericht überprüfen lassen.

      Letztlich gilt es die Entscheidung für oder gegen das Software-Update genauso wie für oder gegen eine Klage des Einzelnen zu akzeptieren. Der ein oder andere User hier bei uns hat ja mit seiner Klage auch Erfolg gehabt und dieser Erfolg sei ihnen auch gegönnt.

      @ Caromito - die Feststellung des Prüfers ist eine für mich logische Folgerung.
    • Kajo schrieb:

      Caromito - die Feststellung des Prüfers ist eine für mich logische Folgerung.
      Kajo die Ablehnung der Plakette ist zu einer Zeit erfolgt in der die Frist des KBA zum Update nicht abgelaufen war !
      Was ist daran logisch wenn eine Behörde (KBA) mir eine Frist setzt aber ein Dampfkesselüberwachungsverein sich darüber hinweg setzt ?
    • CAROMITO schrieb:

      Kajo die Ablehnung der Plakette ist zu einer Zeit erfolgt in der die Frist des KBA zum Update nicht abgelaufen war !Was ist daran logisch wenn eine Behörde (KBA) mir eine Frist setzt aber ein Dampfkesselüberwachungsverein sich darüber hinweg setzt ?
      Nach meiner Einschätzung muss man hier 2 getrennte Verfahrensabläufe betrachten.

      Zunächst einmal gibt es die Frist des KBA zum Update, möglicherweise unter Androhung der Weitergabe der Fahrzeug- /halterdaten an die zuständigen Behörden zwecks Einleitung der Stilllegung.

      Dann gibt es noch das Verfahren der Kfz-Prüfungsstellen, die ab einem Datum die neue Prüfplakette unter Hinweis auf den Mangel nicht mehr erteilen dürfen. Dieses Datum legt sicherlich nicht die jeweilige Prüforganisation für sich fest, vielmehr sollte es von einer behördlichen Stelle für alle Kfz-Prüfungsstellen angeordnet werden.
    • CAROMITO schrieb:

      die Ablehnung der Plakette ist zu einer Zeit erfolgt in der die Frist des KBA zum Update nicht abgelaufen war !
      Diese Tatsache ist vermutlich irgendwie untergegangen! (Fettdruck hätte geholfen :rolleyes: )
      Da war vermutlich ein vorschneller "Dampfkesselregionalchef" etwas übermotiviert! 8|
      Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, auch beim TÜV. Zum Glück sind wir "Forumianer" nicht zuletzt durch @floflo etwas schlauer als der Rest der EA 189 Geschädigten. :thumbsup:

      Kajo schrieb:

      Dieses Datum legt sicherlich nicht die jeweilige Prüforganisation für sich fest, vielmehr sollte es von einer behördlichen Stelle für alle Kfz-Prüfungsstellen angeordnet werden.
      Aber dieses Datum dürfte nicht vor Ablauf der Frist liegen. @CAROMITO hätte ja offensichtlich noch Zeit bis zum Update gehabt, dann kann zum Zeitpunkt der HU eigentlich noch kein Mangel vorliegen!


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Käfer62 ()

    • minoschdog schrieb:

      Ein Tipp von einem anonymen Mod und @CAROMITOs Yeti erhielt sehr zeitnah doch noch seine Plakette....und der Dampfkesselüberwachungsverein zahlte reuig die "Prüfgebühr" zurück!
      Danke nochmals an den Mod mit dem Profilbild eines Räuchermännels! :danke:

      Nur noch 2 kleine Korrektoren .
      Der Mod war nicht anonym sondern warf sich schützend in die Schlacht !

      Und reuig erfolgte die Rückzahlung auch nicht.
      Nach einer von mir durchgeführten Rechtsbelehrung herrschte noch Verwirrung und Unentschlossenheit.
      Also ein Kärtchen vom Anwalt übergeben damit Sie einen Ansprechpartner haben.
      Jetzt der Joker das Protokoll vom GTÜ mit der Bescheinigung - Fahrzeug mangelfrei.
      Hat noch nicht wirklich geholfen !
      Na gut da ich ein friedfertiger Mensch bin habe ich folgende Lösung vorgeschlagen.
      - Mein Anwalt übernimmt.
      - Da Sie Ihre Aussage nicht zurückziehen und ich im Zweifel nicht gegen das Gesetz verstoßen möchte nehme ich mir ab sofort einen Leihwagen auf Grund der festgestellten Verkehrsgefährdung durch das Fahrzeug. Ebenfalls werde ich alles tun um die Kosten zu maximieren. Eile ist somit nicht geboten.
      Jetzt sah die Angelegenheit freundlicher aus.
      - Wird geprüft !
      Dann der Bescheid das die TÜV Kosten erstattet werden.
      Also noch einmal der Verweis auf das Visitenkärtchen - jetzt sollte es die Kosten für TÜV + Abgasuntersuchung geben.
      Nach der Unterschrift einer Vereinbarung auf weitere Ansprüche zu verzichten mit Aussage das das keine Schuldanerkennung sei wurde der Betrag zurückgezahlt.
      Fazit - wehrt Euch !
      F.U.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.