Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • old man schrieb:

      Aber was die Städte wie Paris, Brüssel und Madrid mit Fahrverboten für EU1,2,3 Fahrzeuge damit zu tun haben und was Aufweichung der Abgasnorm für EU 6 Fahrzeuge bedeutet, wird mir, auch mit dem Link, nicht klarer.
      Das ist wieder so eine typische Prioritätenverlagerung der Medien. Geklagt haben drei Städte, in denen es Fahrverbote gibt und für die Luftreinhaltung wohl einen Stellenwert hat. Ziel der Klage war, die in Verbindung mit den RDE-Tests gegenüber der EU-Verordnung angehobenen Grenzwerte für ungültig zu erklären, um dadurch die Fahrzeughersteller zu zwingen, sauberere Autos zu bauen. Mit den Fahrverboten selbst hat das überhaupt nichts zu tun und das Urteil hat auch keine Auswirkungen auf Fahrverbote bei uns. Betroffen ist überhaupt weniger der Autofahrer als vielmehr die Fahrzeughersteller, deren Autos, wenn sie nach Euro 6d-TEMP typgenehmigt wurden, nach dieser Entscheidung bei Überschreitung der 80mg/KM nicht die gültigen Grenzwerte einhalten, was aber anders als bei der Schummellei wohl kaum dazu führen wird, dass die Typgenehmigung widerrufen wird.

      Das Urteil könnte für die Kläger schnell zu einem Eigentor werden, denn der Konformitätsfaktor wurde in Verbindung mit dem RDE-Test eingeführt, der auch nicht Gegenstand der EU-Verordnung ist, sondern zusammen mit dem Konformitätsfaktor vom EU-Parlament beschlossen wurde. Ist den Faktor nun unwirksam, entfällt damit auch die Grundlage für den RDE-Test, für den eben nicht die gleichen Grenzwerte gelten sollten, die für den Prüfstand gelten. Im Klartext bedeutet dies, dass für die Fahrzeughersteller dieser Test zur Erlangung der Typgenehmigung nicht mehr verbindlich ist und damit für den praktischen Betrieb überhaupt keine Grenzwerte mehr gelten, was zu einer Verschlechterung des NOx-Ausstoßes führen wird. Im Hinblick auf mehr Rechtssicherheit wäre es allerdings wünschenswert, wenn das EU-Parlament entweder die Beschlüsse von 2015 aufheben würde oder noch besser, die EU-Verordnung von 2007 ändern und dort die höheren Grenzwerte für den RDE-Test verankern würde. Das macht jedenfalls mehr Sinn, als ein langjährigen Berufungsverfahren vor dem EUGH zu führen.

      old man schrieb:

      Das Prüfstandswerte nicht im normalen Fahrbetrieb eingehalten werden können, müßte auch dem dümmsten EuGH Richter bekannt sein.
      Nur zur Klarstellung: Es waren nicht die EUGH-Richter die so entschieden haben. Das Urteil stammt vom Gericht der Europäischen Union, das seinen Sitz in Luxemburg hat und sozusagen die Vorinstanz zum EUGH ist.

      Andreas
    • Jedem das Seine?

      Ja wozu hat man denn eine Rechtsschutzversicherung?
      Ich will meine Beiträge nicht umsonst zahlen und die RV in Anspruch nehmen wenn ich mich ungerecht behandelt fühle.
      Mehrmalige Gerichtstermine oder die Gefahr mit Null auszugehen schrecken uns durch unser Gerechtigkeitsgefühl nicht ab.
      Bis jetzt haben wir alle 3 Rechtsstreite die wir in den letzten 20 Jahren hatten gewonnen.
      Die Beiträge für die RV waren dagegen Peanuts.
      Angst zu verbreiten halte ich hier für das falsche Mittel.
    • floflo schrieb:

      Betroffen ist überhaupt weniger der Autofahrer als vielmehr die Fahrzeughersteller, deren Autos, wenn sie nach Euro 6d-TEMP typgenehmigt wurden
      Nach diesem Urteil würden die Normen 6d und 6d temp ja nicht mehr gelten.
      Euro 6d-Temp und Euro 6d sind ja nur eine erweiterung der Euro 6 Norm. Dies wird von den Herstellern aber erfüllt und vom Gericht ja auch nicht beanstandet.

      Das Problem dürfte jetzt bei der Behörde liegen. Oder aber bei der Politik die die neuen Normen rechtlich sicher beschließen müssen.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Nach diesem Urteil würden die Normen 6d und 6d temp ja nicht mehr gelten.
      Euro 6d-Temp und Euro 6d sind ja nur eine erweiterung der Euro 6 Norm. Dies wird von den Herstellern aber erfüllt und vom Gericht ja auch nicht beanstandet.
      Das kann man in der Tat so sehen, weshalb ich ja auch schrieb, dass dieses Urteil für die Kläger zu einem Eigentor werden könnte. Man kann es aber auch anders sehen, dass der vom Gericht nicht beanstandete RDE-Test Gültigkeit hat und nur der Konformitätsfaktor unwirksam ist mit der Folge, dass für die Fahrzeughersteller strengere Grenzwerte für die Normen Euro 6d-TEMP und Euro 6d gelten. Daher ist es so wichtig, dass die EU jetzt schnellstmöglich Rechtssicherheit schafft.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Man kann es aber auch anders sehen, dass der vom Gericht nicht beanstandete RDE-Test Gültigkeit hat und nur der Konformitätsfaktor unwirksam ist mit der Folge, dass für die Fahrzeughersteller strengere Grenzwerte für die Normen Euro 6d-TEMP und Euro 6d gelten.
      Kann man nicht. Der Konformitätsfaktor ist ja der Hauptbestandteil des RDE Test und der Euro 6d Norm. Entweder die Norm gilt wie beschlossen oder die Norm ist unwirksam. Das Gericht kann nicht die Norm verändern, das kann nur die Politik.
      Wenn die Euro 6d laut Gericht ungültig ist behält ja die Euro 6 weiterhin ihre Gültigkeit.
      Sollten die Politik jetzt die Euro 6d nachträglich verschärfen können die Hersteller auf Schadenersatz klagen. Diese haben ihre Fahrzeuge entsprechend den Vorgaben entwickelt und zertifizieren lassen.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Kann man nicht. Der Konformitätsfaktor ist ja der Hauptbestandteil des RDE Test und der Euro 6d Norm. Entweder die Norm gilt wie beschlossen oder die Norm ist unwirksam. Das Gericht kann nicht die Norm verändern, das kann nur die Politik.
      Hier irrst du dich. Du hast zwar recht, dass das Gericht keine Norm verändern kann, aber es kann sie auch teilweise für unwirksam erklären und genau das ist hier offenbar geschehen, wobei mir das Urteil noch nicht vom Wortlaut vorliegt. Dann bliebe der RDE-Test gültig.

      otto36 schrieb:

      Sollten die Politik jetzt die Euro 6d nachträglich verschärfen können die Hersteller auf Schadenersatz klagen.
      Schadensersatz können die Hersteller nur verlangen, wenn die Typgenehmigung widerrufen oder zurückgenommen wird oder bei Neuerteilung auf Einhaltung der strengeren Grenzwerte bestanden wird. Das wird hier wohl kaum geschehen und die EU wird erst recht nicht auf Einhaltung der strengeren Grenzwerte bestehen.

      Andreas
    • Ölvermehrung nach Softwareupdate

      Hallo Kollegen,
      Hat noch jemand diesen Effekt?Ich stelle fest,dass an der Schwelle zur nächsten Inspektion eine Motorölvermehrung stattgefunden hat.Meine Vermutung:bedingt durch häufigere Regeneration nach dem SW-Update gelangt der vermehrt eingespritzte Kraftstoff zwischen Kolben-und Zylinderwand herunter in das Motoröl.
      Es ist schwer zu bewerten,ob das gefährlich ist.Unerwünscht und Verschleiss fördernd ist es allemal.
      Erfahrungen Bei Euch?
      VG
      Ingo
    • Ich habe heute anläßlich der kleinen Inspektion den Kundendienstberater zu den Erfahrungen mit dem Update befragt.
      Antwort: bis auf gelegentliche Ausfälle von Injektoren und den Teilen der Abgasbehandlung bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung keine Probleme.
      Auf seine Frage, warum ich das noch nicht habe aufspielen lassen, antwortete ich mit dem klassischen:"Never change a running system!"
      was ihm ein verständnisvolles Grinsen abluchste ^^
    • Daher ist es ratsam die Regenerationen zu Ende zu fahren. Bei Abbruch startet er die nämlich auch beim kalten Motor und so können sich die Kraftstoffdämpfe an der kalten Zylinderwand kondensieren und den Weg ins Öl finden.

      Das macht der Kraftstoff eh, deshalb haben wir auch keinen spürbaren Ölverbrauch.
    • Porthos schrieb:

      Hallo Kollegen,
      Hat noch jemand diesen Effekt?Ich stelle fest,dass an der Schwelle zur nächsten Inspektion eine Motorölvermehrung stattgefunden hat.Meine Vermutung:bedingt durch häufigere Regeneration nach dem SW-Update gelangt der vermehrt eingespritzte Kraftstoff zwischen Kolben-und Zylinderwand herunter in das Motoröl.
      Es ist schwer zu bewerten,ob das gefährlich ist.Unerwünscht und Verschleiss fördernd ist es allemal.
      Erfahrungen Bei Euch?
      VG
      Ingo
      Kann ich mir nicht vorstellen,der Verbrauch beim regenerieren ist im Stand derselbe wie ohne laut BC.

      Gruss Ante
    • Hoi Ingo
      Riecht denn das Motorenöl nach Diesel beim Schnüffeltest? Vor allem bei betriebswarmem Motor müsste der Dieselgeruch am Öleinfüllstutzen oder beim Messstab doch gut wahrnehmbar sein.
      Ölvermehrung habe ich bei meinem Yeti seit dem Update bisher nicht festgestellt - was mir allerdings auffällt ist, dass die Abgase jetzt bei den tiefen Temperaturen teilweise erbärmlich stinken. Irgendwas zwischen verbranntem Gummi und stechend-russigem Rauch. Dies bei betriebswarmem Motor und nicht erhöhter Leerlaufdrehzahl (keine Regeneration). Das war vor dem Update anders.
      Hier gilt - ausnahmsweise mal - "früher (vor dem Zwangsupdate) war alles besser..." :cursing:
      Gruess Dani
      Please don't feed the YETI!
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