old man schrieb:
Aber was die Städte wie Paris, Brüssel und Madrid mit Fahrverboten für EU1,2,3 Fahrzeuge damit zu tun haben und was Aufweichung der Abgasnorm für EU 6 Fahrzeuge bedeutet, wird mir, auch mit dem Link, nicht klarer.
Das Urteil könnte für die Kläger schnell zu einem Eigentor werden, denn der Konformitätsfaktor wurde in Verbindung mit dem RDE-Test eingeführt, der auch nicht Gegenstand der EU-Verordnung ist, sondern zusammen mit dem Konformitätsfaktor vom EU-Parlament beschlossen wurde. Ist den Faktor nun unwirksam, entfällt damit auch die Grundlage für den RDE-Test, für den eben nicht die gleichen Grenzwerte gelten sollten, die für den Prüfstand gelten. Im Klartext bedeutet dies, dass für die Fahrzeughersteller dieser Test zur Erlangung der Typgenehmigung nicht mehr verbindlich ist und damit für den praktischen Betrieb überhaupt keine Grenzwerte mehr gelten, was zu einer Verschlechterung des NOx-Ausstoßes führen wird. Im Hinblick auf mehr Rechtssicherheit wäre es allerdings wünschenswert, wenn das EU-Parlament entweder die Beschlüsse von 2015 aufheben würde oder noch besser, die EU-Verordnung von 2007 ändern und dort die höheren Grenzwerte für den RDE-Test verankern würde. Das macht jedenfalls mehr Sinn, als ein langjährigen Berufungsverfahren vor dem EUGH zu führen.
old man schrieb:
Das Prüfstandswerte nicht im normalen Fahrbetrieb eingehalten werden können, müßte auch dem dümmsten EuGH Richter bekannt sein.
Andreas