Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • SQ5 schrieb:

      Aber dein Interesse daran irritiert, du gehörst doch eh nicht mehr zu den Yetibesitzern und außer Sprüche ala Rheinschiffer braucht kein Mensch
      Mich irritiert jetzt deine Irritation. Auch wenn man seinen Yeti zurückgegeben oder verkauft hat, so bleibt das Thema doch hochinteressant, so dass es naheliegend ist, dass man sich für die weitere Entwicklung in der Rechtsprechung auch weiterhin interessiert. Außerdem sind wir hier doch so etwas wie eine Solidargemeinschaft und da ist es doch verständlich, dass minoschdog am "Schicksal" anderer Foristen auch dann noch teilnimmt, wenn er selber nicht mehr davon betroffen ist. Das würde mir jedenfalls genauso gehen.

      Andreas
    • jetzt ist Schluss!

      Liebe Skoda-Gemeinde,

      es ist soweit, heute ist mein Superb zur Inspektion beim :F: und dabei lasse ich das Update aufspielen!
      Ich mag nicht mehr!
      Meine Daten wurde der Zulassungsstelle mutmaßlich am 19.01. mitgeteilt und ich werde demnach auch demnächst Post mit einem Ultimatum bekommen. Wenn ich den Ablauf im Saarland so lese ( mit wirkungslosem Widerspruch und ewigem hin & her), dann hab ich echt keine Lust mehr! Ich fahr jetzt noch mit dem upgedateten "Dicken" in Skiurlaub, hoffentlich ohne AGR-Probleme, und danach wird die Kiste verkauft und ich kehre Skoda (und dem übrigen VW-Konzern) für immer den Rücken, von denen laß ich mich nie wieder verarschen!
      Eigentlich wollte ich ja auch das Schreiben von "floflo" verwenden, aber da es ja nicht unwahrscheinlich ist, daß dem nicht statt gegeben wird, verschwende ich meine Nerven und Energie doch nicht weiter in diesem Fall, zumal es derzeit sehr günstig Opel Insignia b Kombis mit ACR-Kat und Adblue auf dem Gebrauchtmarkt gibt und ich ein gutes Angebot von meinem ehem. Opelhändler bekomme, bei dem ich 15 Jahre Kunde war. Der 10 Jahre alte Fabia (1.4 Benziner) wird noch zu Ende gefahren, dann gibts für den auch einen "Nicht-VW-Ersatz" und damit klappe ich das Buch VW-Betrugskonzern und Volksverarscher zu und beende die Dieselaffäre für mich, an mir verdienen die nie wieder auch nur einen Cent! Meine Klage über MyRight läuft wahrscheinlich noch bis 2027, zur Rente bekomme ich dann mit ein bißchen Glück noch ein paar hundert Euro Schadenersatz, es ist alles so traurig...

      Allen, die sich noch weiter wehren und dran bleiben wünsche ich von ganzem Herzen Durchhaltevermögen, Kraft und vor allem viel Erfolg!
      Viele Grüße,
      Stephan
    • Superbianer schrieb:

      Wenn ich den Ablauf im Saarland so lese ( mit wirkungslosem Widerspruch und ewigem hin & her), dann hab ich echt keine Lust mehr!
      Es bleibt natürlich deine freie Entscheidung, das Update aufspielen zu lassen und ich wünsche dir auch, dass du zu denjenigen gehörst, bei denen das Update keine Probleme bereitet. Etwas erstaunt bin aber schon, dass du gerade jetzt diesen Entschluss gefasst hast, nachdem noch letzte Woche M.2018 eine des für dich zuständigen VG Saarlouis eingestellt hat, in der die von der Behörde angeordnete sofortige Vollziehung aufgehoben wurde (Beitrag # 5367). Du könntest also, wenn der Bescheid von der Zulassungsstelle kommt, erst einmal Widerspruch einlegen und dann ganz in Ruhe die Entscheidung abwarten, wodurch du viel Zeit gewinnst. Zwangsmaßnahmen drohen dir dadurch nicht.

      Andreas
    • Superbianer,
      das kann ich gut verstehen, und du wirst deine innere Ruhe schnell wiederfinden.
      Wünsche gute Fahrt auch mit Update.

      Ganz nebenbei, sozusagen im Vorübergehen, sagte neulich ein Anwalt:
      „Der große Kuchen ist gegessen, jetzt schlagen wir uns nur noch um die letzten Krümel.“

      D.C.
    • publications.jrc.ec.europa.eu/…111909/kjna29302enn_1.pdf

      Sehr lesenswert hinsichtlich NOx-Reduktion mit Update und ggf Mehrverbrauch. (Insb. Fahrzeug A)

      Sollte auch vorm VG weiterhelfen die "Unwirksamkeit" des Updates darzustellen.
      Mich würden die Messungen des KBA interessieren.

      Welche Erklärungen gibt es, dass beim NEFZ warm gefahren die NOx-Werte auch mit Update deutlich ansteigen (Fahrzeug A und B)?
    • floflo schrieb:

      Superbianer schrieb:

      Wenn ich den Ablauf im Saarland so lese ( mit wirkungslosem Widerspruch und ewigem hin & her), dann hab ich echt keine Lust mehr!
      Etwas erstaunt bin aber schon, dass du gerade jetzt diesen Entschluss gefasst hast, nachdem noch letzte Woche M.2018 eine des für dich zuständigen VG Saarlouis eingestellt hat, in der die von der Behörde angeordnete sofortige Vollziehung aufgehoben wurde (Beitrag # 5367).

      Andreas
      Lieber Andreas,
      ich wohne in Schwerin, da ist doch Saarlouis nicht zuständig, oder?
      Außerdem will ich das Auto im März/April verkaufen, was soll ich mich da noch mit den Behörden rumschlagen?
      Es wäre ja ein Witz, wenn ich gleich auf den ersten 2.000 km Streß mit dem AGR bekommen würde. Und ab April ist dann der Schummeldiesel Geschichte...
    • M.2018 schrieb:

      Sollte auch vorm VG weiterhelfen die "Unwirksamkeit" des Updates darzustellen.
      Sollte die Studie seriös zustande gekommen sein, bestätigt sie meine aus der Theorie hergeleiteten Rückschlüsse, vor allem den Anstieg der Stickoxide im NEFZ-Zyklus, der zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen kann, aber auch die weitgehende Unwirksamkeit des Updates. Da sich ohne Drosselung der AGR-Prüfstandsrate im praktischen Betrieb nicht mehr zu vertretenden Nachteile ergeben, musste VW entgegen der Anordnung in der Nebenbestimmung auch die Prüfstandseinstellung ändern und dort die AGR-Rate zurückfahren, was dann zwangsweise zu einem Anstieg der Stickoxide, aber auch zu einer Reduzierung des Partikelausstoßes führt auf dem Prüfstand führt. Beides wird in der Studie belegt. Für Updateverweigerer ist die Studie hilfreich. Vielleicht kann CAROMITO sie noch in sein Verfahren einbauen lassen.

      Interessant ist allerdings, dass die Werte beim Tiguan viel besser sind als beim Yeti. Darauf kann ich mir im Augenblick noch keinen Reim machen. Möglicherweise verfügte der Tigaun mit der hohen Motorisierung (130 KW) bereits über einen NOx-Speicherkat.

      M.2018 schrieb:

      Mich würden die Messungen des KBA interessieren.
      Die würden mich auch interessieren. Ich frage mich, ob es überhaupt in großem Umfang Messungen des KBA gibt.

      M.2018 schrieb:

      Welche Erklärungen gibt es, dass beim NEFZ warm gefahren die NOx-Werte auch mit Update deutlich ansteigen (Fahrzeug A und B)?
      Das ist neben dem Zielkonflikt ein typischer Nachteil der AGR, deren stickoxidmindernde Wirkung nur bei vergleichsweise niedriger Abgastemperatur zum Tragen kommt. Daher habe ich hier auch immer die Ansicht vertreten, dass man mit der AGR zwar wunderbar Prüfstandsgrenzwerte einhalten kann, im praktischen Betrieb mit einer viel höheren thermischen Belastung und daraus resultierenden höheren Abgastemperaturen die Wirkung der AGR auf Stickoxide bis auf null sinkt und sie deshalb ungeeignet ist, den mit dem Abschaltverbot verfolgten Zweck zu erfüllen, weshalb sie m.E. gar nicht erst genehmigungsfähig war.

      Andreas
    • Superbianer schrieb:

      ich wohne in Schwerin, da ist doch Saarlouis nicht zuständig, oder?
      Sorry, da habe ich deine auf das Saarland bezogene Äußerung missverstanden und fälschlicherweise deinem Wohnort zugeordnet. Für Schwerin ist das VG Saarlouis natürlich nicht zuständig. Du könntest natürlich vor Erhalt eines Bescheides noch schnell ins Saarland umziehen. ;)

      Andreas
    • Rheinschiffer schrieb:

      kostenlose-urteile.de/VG-Giess…g-zulaessig.news26974.htm
      Damit sich die Schadenfreude nicht ins unendliche ausdehnt eine winzige, aber wichtige Ergänzung.
      Die Beschlüsse (vom 23. Januar 2019, 6 L 5550/18.GI, 6 L 5936/18.GI u.a.) sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. :rolleyes:
      Gong - zur nächsten Runde !
      F.U.
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