Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • rainer II schrieb:

      ......und das KBA steht wieder im Mittelpunkt !!!!!!! für alle Töchter
      Ja leider. Das scheint wohl zu den Gerichten nicht durchzudringen, dass es von unterschiedlichen Behörden erteilte Typgenehmigungen gibt. Ich habe daher, wie zuvor auch schon das VG München, auch das VG Gießen angeschrieben und auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Irgendwann muss es ja mal jemand merken.

      Andreas
    • Superbianer schrieb:

      Liebe Skoda-Gemeinde,

      es ist soweit, heute ist mein Superb zur Inspektion beim :F: und dabei lasse ich das Update aufspielen!
      Hallo Superbianer,
      ich kenne leider keine entsprechende Statistik, aber ob der einzig entscheidende Brief mit der Stilllegungsankündigung von der Zulassungsstelle wirklich kommt, ist nicht ausgemacht. Eigentlich brauchst Du erst hierauf zu warten, bevor Gedanken und Aktionen nötig werden.
      Grüße, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Eigentlich ist die Seite "kfz-betrieb" ja für eine ganz gute Berichterstattung zum Abgasskandal bekannt, der Verfasser des o.a. Berichts "glänzte" jedoch mehr durch eine oberflächliche Recherche und mangelndes Fachwissen. So schreibt er, dass bisher alle 21 OLG-Verfahren gegen Händler zugunsten der Händler entschieden wurden, tut dabei aber so, als gäbe es nur diese 21 OLG-Verfahren und verschweigt damit, dass es weitere OLG-Urteile gibt, die gegen VW selbst ergangen sind und dabei auch für den Kläger siegreiche Entscheidungen dabei sind. Erst kürzlich hat das als verbraucherfreundlich bekannte OLG Köln einem Kläger gegen VW recht gegeben.

      Gar kompletter Unsinn ist dieser Satz:

      "Die Berufungsgerichte haben die Möglichkeit, eine Revision per Beschluss vor einer Verhandlung zurückzuweisen, wenn diese aus ihrer Sicht unbegründet ist."

      Die Berufungsgerichte können keine Revision zurückweisen, weil sie gar nicht über die Revision entscheiden sondern über die Berufung. Die Revision ist aber nur zulässig, wenn sie vom Berufungsgericht zugelassen wird. Die Entscheidung über die Zulassung der Revision erfolgt auch nicht durch Beschluss sondern ist Bestandteil des Urteils, gegen das die Revision zugelassen wird. Wird sie nicht zugelassen, kann man beim Revisionsgericht eine sog. Nichtzulassungsbeschwerde erheben, über die das Gericht dann durch Beschluss entscheidet.

      Die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht hängt schließlich auch nicht davon ab, ob dieses die Revision für begründet hält - falls dem so wäre, hätte es ja auch anders entschieden - sondern ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Revision vorliegen. Diese ist nämlich nur dann zulässig, wenn die zu klärende Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung hat oder von einer Entscheidung des Revisionsgerichts abweicht oder wenn eine Entscheidung durch das Revisionsgericht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist.

      Andreas
    • 401.000 Dieselfahrer gegen VW

      bisher habe ich noch nicht an der Klage teilgenommen.Mein Skota YETI 2.0 TDI wurde 11.2013 Neu gekauft und hat bisher 180.000 km gefahren ohne Mängel auch hat er das Update bkommen. Da ich ihn nicht verkaufen werde habe ich keine Verlust und bin bisher vollsten zufrieden.


      tagesschau.de/wirtschaft/vw-klagen-101.html
      YETI 2.0 TDI DSG 4x4 Elegance Plus Edition 103 Kw Corrida-Rot Baujahr 11.2013 jetzt 222.237 km
      YETI 2.0 TDI DSG 4x4 Outdoor 103kw Corrida Rot EZ 03.08.16 jetzt 167.980 km
    • Paule011 schrieb:

      Da ich ihn nicht verkaufen werde habe ich keine Verlust
      Wenn du deinen Yeti tatsächlich bis zur Schrottreife fahren möchtest, hast du mit deiner Annahme recht. Ansonsten hat der Abgasskandal schon zu einem Minderwert der betroffenen Dieselfahrzeuge geführt. Mit der Teilnahme an der Musterfeststellungsklage wahrst du ohne jegliches Risiko deine Chance, von VW doch noch eine gewisse Entschädigung zu erhalten. Dazu brauchst du deinen Yeti nicht zurück zu geben. Sollte die Musterfeststellungsklage erfolgreich sein, kannst du auch eine Entschädigung in Geld geltend machen. Auch wenn es bei dem Alter und der hohen Km-Leistung vielleicht nur ein paar hundert Euro sind, ist das besser als nichts, denn zu verschenken hat hier schließlich niemand von uns etwas. Ich könnte mir ohnehin vorstellen, dass VW vor dem OLG versucht einen Vergleich zu schließen, wonach statt der Fahrzeugrückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises eine pauschale Entschädigung gezahlt wird, die sich nach der Anzahl der gefahrenen Km staffelt. Bei 400.000 Teilnehmern an der Musterfeststellungsklage würde das für VW bei einer durchschnittlichen Entschädigung von 2.000 Euro gerade einmal 800 Mio. Euro bedeutet. Das ist zwar viel Geld, gemessen an dem, was VW bisher schon gezahlt hat (vor allem in der USA) aber eher ein Klacks. Du siehst, die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist auch dann sinnvoll, wenn man mit seinem Fahrzeug zufrieden ist und es gar nicht zurückgeben möchte.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Du siehst, die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist auch dann sinnvoll, wenn man mit seinem Fahrzeug zufrieden ist und es gar nicht zurückgeben möchte.
      Ich habe keine Probleme mit dem Wagen, habe keinen Wertverlust und keine technischen Probleme.....

      Also geht es doch wie immer nur ums Geld??

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      floflo schrieb:

      Du siehst, die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist auch dann sinnvoll, wenn man mit seinem Fahrzeug zufrieden ist und es gar nicht zurückgeben möchte.
      Ich habe keine Probleme mit dem Wagen, habe keinen Wertverlust und keine technischen Probleme.....

      Also geht es doch wie immer nur ums Geld??

      Otto
      ......verstehe ich das richtig , Du hast ein TDI (EA 189 )mit Harnstoff? ?(
      Bist Du denn vom Software Updatezwang betroffen :?:
      Ich fahr zwar nen TSI und interessiere mich für das Thema - bei höherer Laufleistung wäre es vielleicht auch Diesel geworden , so habe ich auch keinen Wertverlust und keine technischen .....
      Grüße Michael


      "Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)
    • Ich Klage nur wenn ich im Unrecht bin

      diese Antwort habe ich erhalten.

      Sehen Sie, so etwas nenne ich eine vernünftige Einstellung. Man muss nicht den Wirtschaftskrieg der USA und eines japanischen Autoherstellers, der sich schummelmäßig weit vor VW bewegt, gegen die deutsche Wirtschaft unterstützen.
      YETI 2.0 TDI DSG 4x4 Elegance Plus Edition 103 Kw Corrida-Rot Baujahr 11.2013 jetzt 222.237 km
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    • @Lisaknurrig

      Auch du hast Wertverlust ;)

      Der hier in Aussicht gestellte Wertverlust stellt sich, wenn überhaupt, erst beim Verkauf eines Fahrzeuges ein.

      Die Einrichtung von Fahrverbotszonen bringt hier genau solch einen Verlust wie damals bei der grünen Plakette. Allerdings nur wenn man sich darauf ei lässt.

      Die so genannte Uweltlobby wird sich nie zufrieden geben. Es wird immer Verbote geben, wie immer die auch aussehen mögen. Vielleicht Einfahrverbote für Personkraftwagen die eine Verkehrsfläche von mehr als 8 qm belegen.

      Wenn der Euro5/6 PKW Markt geregelt ist, werden sich auch die Preise wieder beruhigen. Und wer eine Ausstattung hat, die keiner haben will, dann wird man auch ein 6d temp PKW nicht ohne massive Verluste los.

      Und wer einen voll ausgestatteten Ferrari kauft, wird auch gutes Geld für einen Yeti bekommen.
    • .....da bin ich ganz bei Dir

      @SQ5
      :Top:
      Aber ich hoffe sehr das mir das ( fast 3 Jahre dauernde)Dauergrinsen nicht vergeht.
      Niemals hätte ich gedacht das ich immer noch richtig Spaß an diesem
      „Ausgereiften“ Pkw habe.
      Der Plan ihn kurz vor Ablauf der 4 Jahreswerksgantie abzugeben ist erst mal auf Eis :rolf: .
      Ich fühle mich bei jeder Fahrt privilegiert noch einen YETI fahren zu können.
      :knuddel

      Ende März ist Inspektion und danach TÜV werde spätestens dann berichten.
      :moin:
      Grüße Michael


      "Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)
    • otto36 schrieb:

      Ich habe keine Probleme mit dem Wagen, habe keinen Wertverlust und keine technischen Probleme.....

      Also geht es doch wie immer nur ums Geld??
      Natürlich geht es letztlich ums Geld. Auch ich habe keine Probleme mit dem Yeti, ja bin sogar hochzufrieden, weshalb es mir bisher auch fern lag, gegen den Händler oder VW zu klagen. Ob ich einen Wertverlust habe, werde ich merken, wenn ich den Yeti einmal verkaufe. Heute würde ich jedenfalls weniger dafür bekommen als ohne den Abgasskandal. Mir geht es auch nicht darum, auf "Teufel komm raus" bei VW abzukassieren. Wenn aber in dem Musterfeststellungsverfahren festgestellt wird, dass VW zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet ist, woran ich nach wie vor nicht glaube, möchte ich nicht der Depp sein, der einen eventuellen Anspruch hat verjähren lassen. Das gilt besonders für den Fall, dass mich ein Gericht zwingt, doch noch das Update aufspielen zu lassen, denn dann ist mein Yeti eben gerade nicht mehr der Yeti, den ich gekauft habe, so dass bei all dem Ärger, den einem der ganze Abgasskandal beschert, eine gewisse Entschädigung mehr recht als billig ist. Da hätte ich dann trotz meiner Zufriedenheit keine moralischen Bedenken.

      Paule011 schrieb:

      Ich klage nur, wenn ich im Unrecht bin
      Haha, du meinst wohl, wenn du im Recht bist, denn wenn du im Unrecht bist, wäre eine Klage ziemlich doof. Ob du im Recht bist bzw. VW im Unrecht ist, weißt du derzeit aber gar nicht, denn das soll die Musterfeststellungsklage ja erst klären. Bei diesem Verfahren wirst du durch eine Registrierung bzw. Anmeldung nicht zum Kläger. Im Prinzip bewirkt die Musterfestellungklage für dich nur, dass die Verjährung gehemmt wird. Was du nach Abschluss des Verfahrens daraus machst, bleibt allein dir überlassen, d.h. auch im Falle einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage bist du nicht gezwungen, bei VW eine Schadensersatzforderung geltend zu machen. Du kannst es aber und würdest dich bestimmt ärgern, wenn 400.000 von der Schummelsoftware betroffener Fahrzeughalter Geld bekämen und du leer ausgehst, nur weil du dich nicht hast registrieren lassen. Daher noch einmal: Die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ist nicht nur risikolos, sondern sie kann auch nur Vorteile bringen, in keinem Fall aber Nachteile.

      Paule011 schrieb:

      diese Antwort habe ich erhalten.

      Sehen Sie, so etwas nenne ich eine vernünftige Einstellung. Man muss nicht den Wirtschaftskrieg der USA und eines japanischen Autoherstellers, der sich schummelmäßig weit vor VW bewegt, gegen die deutsche Wirtschaft unterstützen.
      Von wem hast du diese Antwort den erhalten? Etwa von VW? Dann wäre der zweite Satz schon sehr bemerkenswert.

      Andreas
    • Lisaknurrig schrieb:

      ......verstehe ich das richtig , Du hast ein TDI (EA 189 )mit Harnstoff?
      Ich hatte mich auf die Erfahrungen von Paule bezogen. Warum soll er auch Schadenersatz klagen wenn er keinen Schaden hat?
      Übrigens hatte ich auch einen betroffenen Yeti mit update. Leider wurde der von mir verschrottet..

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • floflo schrieb:

      Wenn aber in dem Musterfeststellungsverfahren festgestellt wird, dass VW zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet ist, woran ich nach wie vor nicht glaube, möchte ich nicht der Depp sein, der einen eventuellen Anspruch hat verjähren lassen.
      Genau hier haben wir unser gesellschaftliches Problem.
      Alle klagen über unseren Staat, unsere Politiker usw..nichts bekomme die auf die Reihe....
      Wenn aber was geplant wird geht das Prozessieren dagegen los. Ein einfacher Autobahnbau dauert dann halt 30 jahre. Oder eine neue Brücke in Leverkusen wird wohl nie gebaut..
      Wir fahren in Urlaub und verklagen dann den Reiseveranstalter, da ist ja evtl Geld zurück zu holen...

      Eine Gesellschaft kann nicht funktionieren wenn jeder nur nehmen will..

      Was meint ihr eigentlich wer letztendlich die Kosten von VW trägt? Wir die Gesellschaft. Als Steurzahler oder als VW-Kunde der aufgrund von Sparmaßnahmen keine Kulanz mehr erwarten kann..usw. oder der VW Mitarbeiter der seinen Job verliert...
      aber Hauptsache ich kriege auch was vom Kuchen ab.

      Wenn wir hier in Deutschland nicht solche Rechthaber wären könnten wir noch alle unseren Yeti ohne update fahren, die Gerichte wären nicht ganz so verstopft, die Steuern würden sprudeln und alle wären zufrieden...

      Aber bei uns findet sich schnell einer der aus Geldgier oder Ideologie gegen VW das KBA oder die Bundesregierung geklagt hätte um uns zum update zu zwingen.

      Ich habe nichts gegen Anwälte oder Gerichte aber es muß nicht das ganze Leben von Gerichten entschieden werden.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
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