floflo schrieb:
Die Fahrzeuge sind mit einer wirksamen Typgenehmigung zugelassen worden und behalten diese auch. Denkbar ist allerdings, dass die Zuständigkeit von der VCA auf eine EU-Behörde übertragen wird. Das könnte im Falle von Skoda auch das KBA sein. Dann stellt sich die Frage, ob das KBA wie bei von ihm typgenehmigten Fahrzeugen die Typgenehmigung ändern oder gar zurücknehmen kann. Das ist prinzipiell möglich, allerdings nicht bezüglich der vom Abgasskandal betroffen Fahrzeuge, da die Erteilung wie auch Änderung der Typgenehmigung nach deutschem Recht ein Verwaltungsakt (VA) ist. Wurde der VA durch Täuschung zu Unrecht erlassen und erweist sich damit als rechtswidrig so kann er zwar zurückgenommen oder geändert werden, dies ist jedoch nur innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Tatsachen zulässig, welche die Rücknahme oder Änderung des VA rechtfertigen. Diese Frist ist längst abgelaufen.
Liebe Grüße
Helmut
Helmut