Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Old Man, ich hoffe, Du bekommst beim Sortieren entscheidende Hilfe. ;) Ich wünsche Dir durchschlagenden Erfolg!
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Freundliches hallo,
      hallo old man. Ich habe das Schreiben, das ich mit floflo zusammen ausgearbeitet habe, an die Zulassungsstelle geschickt, Per E-Mail und als Einschreiben. floflo hat es klasse überarbeitet. Es ist schon einige Zeit her und ich habe als Antwort von der Zulassungsstelle einen Brief erhalten, in dem es hieß, mein Schreiben werde weitergeleitet. Wohin, weiß ich nicht. Ich habe aber schon lange nichts mehr gehört. Ich hoffe, es bleibt noch lange so. Dann sehe ich weiter. Ich bin kein Querulant, aber eine Kämpfernatur. Ich werde mich so lange wehren, wie es nur geht. Danke nochmals an Andreas. Gut dass wir ihn haben und er sich so einsetzt. Das ist ein Segen für uns alle hier. Ich weiß nicht, ob ich kann, aber wenn ich Dir irgendwie helfen kann, dann gerne,
      Ich verbleibe mit besten freundlichen Grüßen aus Öpfingen von Nate.
    • nate-nate schrieb:

      Per E-Mail und als Einschreiben
      Warum 2 x ? Einmal per Einschreiben Einwurf hätte doch sicher gereicht.

      nate-nate schrieb:

      Ich habe aber schon lange nichts mehr gehört. Ich hoffe, es bleibt noch lange so. Dann sehe ich weiter. Ich bin kein Querulant, aber eine Kämpfernatur. Ich werde mich so lange wehren, wie es nur geht.
      Mit dem "Widerspruch" erhält man ein zusätzliches Zeitpolster bis zur Entscheidung. Danach geht es dann wieder "im Trott weiter" und es droht erneut die Zwangsabmeldung.
    • Freundliches hallo!
      hallo Kajo,
      leider habe ich mit Nachrichten/Briefe versenden schlechte Erfahrungen gemacht.
      Da wurde behauptet, die E-Mail sei nicht angekommen oder ein Einwurfeinschreiben sei nicht angekommen. So hatte ich eben die doppelte Sicherheit.
      Und der Widerspruch schließt sich dann ganz zum Schluss an.
      Ich verbleibe mit besten Grüßen aus Öpfingen von Nate.
    • nate-nate schrieb:

      leider habe ich mit Nachrichten/Briefe versenden schlechte Erfahrungen gemacht.
      So ist das und von daher kann ich bei "wichtigen Mitteilungen" immer nur "Einschreiben Einwurf" empfehlen. Insbesondere von telefonischen Klärungsversuchen oder gar Kündigungen kann ich nur abraten.
    • minoschdog schrieb:

      Kajo schrieb:

      "Einschreiben Einwurf"
      Recht hast Du....wieder mal. ;)

      Der Einwurf ist nachverfolgbar, das Schreiben gilt rechtlich als zugestellt. :thumbup:
      Schön wärs ja.
      „Mein“ Mietnomade hat einfach die Briefkastentür kaputt gemacht. Da wirft keiner ein „Einschreiben Einwurf“ ein. Dem Empfänger wird eine Nachricht hinterlassen, das für ihn bei der Post ein Einschreiben liegt. Wird es nicht innerhalb von sieben Tagen angeholt, kommt es mit entsprechendem Vermerk zurück.

      Außerdem kann der Empfänger immer noch behaupten in dem Brief war nur eine leeres Blatt.

      Rechtlich wirklich sicher ist nur.
      Die Nachricht von einem glaubwürdigen Zeugen lesen lassen, im Beisein des Zeugen dem Brief in den Umschlag stecken und im Beisein des Zeugen den Brief selber (oder per Boten) dem Empfänger übergeben oder in seine Wohnung zu legen.
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      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Rechtlich wirklich sicher ist nur. Die Nachricht von einem glaubwürdigen Zeugen lesen lassen, im Beisein des Zeugen dem Brief in den Umschlag stecken und im Beisein des Zeugen den Brief selber (oder per Boten) dem Empfänger übergeben oder in seine Wohnung zu legen.

      leuchtturm schrieb:

      Besser und ganz sicher= Durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
      Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfordert Zeit und Geld und von daher würde ich bei einem notwendigen Nachweis die von row-dy beschriebene "Zeugenhinterlegung" bevorzugen.
    • Freundliches hallo,
      Einwurfeinschreiben hatte ich auch geschrieben. Einfach nur in meinem Kommentar lesen.
      Bei Gericht hieß es, der Brief per Einwurfeinschreiben sei nicht angekommen und bestimmt aus dem Biefkasten gestohlen worden. Der Richter hat es geglaubt. Leider.
      Einschreiben mit Rückschein muss vom Empfänger nicht angenommen werden.
      Die Sache mit Brief in die Wohnung legen, klappt nur, wenn man unter einem Türschlitz durchschieben kann. Ich vermiete schon Jahrzehnte. Ich habe schon viel erlebt. Bei Gericht hat vieles keinen Bestand.
      Und wenn man weiter weg wohnt, ist es nicht einfach, etwas persönlich zu übergeben.
      Und alles braucht viel Zeit und Geld.
      Ich verbleibe mit besten freundlichen Grüßen aus Öpfingen von Nate.
    • Kajo schrieb:

      row-dy schrieb:

      Rechtlich wirklich sicher ist nur. Die Nachricht von einem glaubwürdigen Zeugen lesen lassen, im Beisein des Zeugen dem Brief in den Umschlag stecken und im Beisein des Zeugen den Brief selber (oder per Boten) dem Empfänger übergeben oder in seine Wohnung zu legen.

      leuchtturm schrieb:

      Besser und ganz sicher= Durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
      Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfordert Zeit und Geld und von daher würde ich bei einem notwendigen Nachweis die von row-dy beschriebene "Zeugenhinterlegung" bevorzugen.
      An Kosten für die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher fallen je nach Wegstrecke bei einfachen Schriftstücken ca. 15-35 € an (abzüglich der einem Einschreiben entstehenden Kosten) an. Die Kosten sind m. E. vertretbar. Es kommt halt darauf an wie wichtig einem eine Zustellung bezw. der Nachweis des Erhaltes durch den Adressaten ist.

      Leuchtturm
    • Hallöchen,
      wer 100% ige Sicherheit haben will, kann doch mit seinem Notar zur Zulassungsstelle fahren und sich die Übergabe bestätigen lassen :D .
      Nun kommt doch mal bitte zum eigentlichen Thema zurück :!: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
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