Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Update zu meinem Fall:

      Heutiger Brief der Zulassungsbehörde, als Antwort auf das vom mir übersandte Schreiben (Modell floflo in zuletzt bearbeiteter Version).

      Würde jetzt gerne nochmal nachhaken weshalb das Fahrzeug in deren Sicht eben nicht der Typgenehmigung entsprechen soll..
      Dateien
    • Bitte doch um Übersendung der "Nebenbestimmungen" oder "Aufhebung" der Typgenehmigung durch die VCA.
      Es gibt auch noch ein Urteil des EuGH aus den 90ern welches Audi gegen Schweden erwirkt hat. In diesem wird deutlich festgestellt, dass nationale Zusatzbestimmungen zur Europäischen Typgenehmigung im Widerspruch stehen. Ich such es später Mal raus.
      Viel Erfolg!

      Urteil des EuGH vom 29.05.1997, AZ C-329/95:

      Zitat:
      Leitsätze
      Die Richtlinie 70/156 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger in ihrer durch die Richtlinie 92/53 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, denen eine gültige EG-Übereinstimmungsbescheinigung beiliegt, die Vorlage einer nationalen Bescheinigung verlangt, mit der bestätigt wird, daß die Fahrzeuge den nationalen Anforderungen auf dem Gebiet der Abgasemissionen entsprechen.
      Aus Artikel 7 Absätze 1 und 3 dieser Richtlinie ergibt sich, daß ein Mitgliedstaat die Zulassung eines Fahrzeugs, dem eine gültige EG-Übereinstimmungsbescheinigung beiliegt, nur dann verweigern kann, wenn er feststellt, daß es die Sicherheit des Strassenverkehrs gefährdet.Die nach einer nationalen Regelung mögliche Verweigerung der Zulassung aufgrund von Überlegungen des Umweltschutzes genügt daher den Voraussetzungen der durch diese Bestimmung vorgesehenen Ausnahme nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von M.2018 () aus folgendem Grund: EuGH-Urteil

    • rainer II schrieb:

      ......die Zulass.-Stelle geht, wie bei mir, überhaupt nicht darauf ein !
      Bei mir das gleiche. Ich habe das aktualisierte Schreiben von floflo am 08.03. um 11.08 Uhr per E-mail versandt und gestern um 16.17 Uhr per E-mail Antwort erhalten. Die behaupten doch glatt, alle aufgeführten Punkte wären bereits im Vorfeld berücksichtigt worden. Das lässt sich an Ignoranz gegenüber dem tatsächlichen Sachverhalt wohl nicht mehr überbieten.
      Liebe Grüße
      Helmut
    • Heute habe ich die schon länger erwartete Post von meiner Zulassungsstelle bekommen. In den Grundzügen ist das Schreiben identisch mit den Schreiben anderer Zulassungsstellen, allerdings bürgerfreundlicher geschrieben. So empfiehlt man mir zunächst nur, das Update noch durchführen zu lassen und gibt mir hierfür einen Monat Zeit, ehe man überhaupt eine Verwaltungsverfahren einleitet, was dann auch erst noch eine förmliche Anhörung erforderlich macht, bevor man eine Betriebsuntersagung anordnen kann. Ich werde natürlich die Argumente vorbringen, warum für Skoda das Update nicht verpflichtend ist und werde im Forum über das Verhalten meiner Zulassungsstelle berichten.

      Zu der Antwort, die DA-Farmer erhalten hat, kann man nur den Kopf schütteln, weil erneut mit keinem Wort auf die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte eingegangen wird, wonach eben erst durch das Ändern der Typgenehmigung ein von der Genehmigung abweichender Zustand geschaffen wird. Bisher ist keine Zulassungsstelle darauf eingegangen. Offenbar fehlen hier die Argumente und dann schweigt man das lieber tot. Man kann nur erneut noch einmal auf die VG-Beschlüsse hinweisen und darum bitten, sich doch damit einmal auseinander zu setzen und dann zu erklären, wo denn jetzt die Rechtsgrundlage für eine Betriebsuntersagung liegen soll, wenn die von den Verwaltungsgerichten geforderte Voraussetzung einer Änderung der Typgenehmigung gar nicht erfüllt ist.

      M.2018 sei Dank für die Einstellung der EuGH-Entscheidung, die ich bisher nicht präsent hatte, die aber zumindest in einem Gerichtsverfahren hilfreich sein könnte.

      Andreas
    • Bei mangelhaften (Otto-)Austauschkatalysatoren sind den deutschen Behörden auch die Hände gebunden - Warum dann nicht auch bei uns?

      "... Dann müssen sie gegen einen Austausch-Katalysator ersetzt werden. Dieser Markt werde von Billig-Katalysatoren aus Spanien und England beherrscht, "wir schätzen das drei Viertel des Marktes Billigkatalysatoren sind, das ist stark zunehmend.
      ...
      Die Recherchen von Report Mainz decken sich mit den Ergebnissen einer Untersuchung der "Bundesanstalt für Straßenwesen" (BASt) aus dem Jahr 2015. Experten der BASt hatten mehrere günstige Katalysatoren verdeckt gekauft und untersucht. Einige Modelle lagen bereits im Neuzustand weit über den erlaubten Stickoxid-Grenzwerten, andere versagten nach 10.000 oder 40.000 Kilometern Fahrleistung.
      "Das Problem ist den Behörden also seit Jahren bekannt, aber das Verkehrsministerium hat überhaupt nichts unternommen," kritisiert Grünen-Verkehrsexperte Krischer. Für ein Interview stand man bei der Bundesanstalt nicht zur Verfügung. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte Report Mainz schriftlich, dass es Probleme mit "unzureichender Qualität von Austauschkatalysatoren" gebe.
      Ein Interview zu dem Thema lehnten auch das Kraftfahrtsbundesamt und das Verkehrsministerium ab. Diese Katalysatoren hätten aber EU-Zulassungen und daher seien deutschen Behörden die Hände gebunden. Ein nationaler gesetzlicher Alleingang sei ein Verstoß gegen die geltenden EU-Bestimmungen für den Binnenmarkt, so das Verkehrsministerium."

      tagesschau.de/inland/katalysator-stickoxide-101.html
    • rainer II schrieb:

      .......ist ja eigentlich nur ein kleiner Aspekt des "GANZEN", aber so wird es gehandhabt !!!!!!!
      Die örtlich zuständigen Stellen bekommen die "Anweisung vom KBA" und können, jedenfalls für mein Rechtsverständnis, nicht anders handeln.

      Von daher halte ich auch rechtliche Schritte gegen eine drohende Zwangsabmeldung für wenig erfolgreich.

      Habe übrigens auch für unseren Citigo einen "Hinweis vom KBA" mit der Androhung der Zwangsabmeldung erhalten. Vorweg hatte sich der freundliche SKODA-Händler 2 x schriftlich gemeldet und ich wollte die "Aktion" mit der im April fälligen Jahresinspektion erledigen.

      Rückruf.PNG
    • Den Zulassungsstellen ist es ja egal ob geklagt wird. Bei RAe Gansel gibt es eine interaktive Karte zu den verschiedenen Städten/Kreise. Mein Kreis war lange "rot" mit keine Ausnahme und lfd. Verfahren. Jetzt ist er "orange" mit Ausnahmen. Ohne Verwaltungsgericht wird man meist nicht weiterkommen. Wenn kein sofortiger Vollzug angeordnet ist, hat die Klage (sofern zulässig auch der Widerspruch) aufschiebende Wirkung.
    • Kajo schrieb:

      Habe übrigens auch für unseren Citigo einen "Hinweis vom KBA" mit der Androhung der Zwangsabmeldung erhalten.
      Das ist aber etwas ganz anderes und keineswegs vergleichbar, bei einem ernsten Unfall- und Verletzungsrisiko wird wohl kein Mensch auf die Idee kommen, einen Aufstand gegen KBA oder Zulassungsstelle zu proben.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Kajo schrieb:

      Die örtlich zuständigen Stellen bekommen die "Anweisung vom KBA" und können, jedenfalls für mein Rechtsverständnis, nicht anders handeln.
      Das KBA ist gegenüber den Zulassungsstellen nicht weisungsbefugt. Von daher könnten diese Stellen sehr wohl auch anders handeln. Das Problem bei der Sache ist, dass den Sachbearbeitern in den Zulassungsstellen sowohl die nötige Sach- als auch Rechtskunde fehlt, um hier eine von der Zielsetzung des KBA abweichenden Entscheidung zu treffen. Daher bekommt man auf die entscheidenden Einwände ja auch keine Antwort. Die Zulassungsstellen gehen darauf gar nicht erst ein, sondern ignorieren alles, weil sie nichts entgegen zu setzen haben und das KBA sie dabei auch im Regen stehen lässt. Helfen wird vermutlich erst eine Gerichtsentscheidung, in der entschieden wird, dass es für Skoda kein Updatezwang und damit auch keine Rechtsgrundlage für eine Betriebsuntersagung gibt. Ich bin nach wie vor sehr zuversichtlich, dass wir eine solche Entscheidung bekommen werden und die Zulassungsstellen dann in Ihrem Tatendrang zu einer "Zwangsbremsung" veranlasst werden.

      M.2018 schrieb:

      Den Zulassungsstellen ist es ja egal ob geklagt wird.
      So ganz egal sollte das den Zulassungsstellen aber eigentlich nicht sein. Wenn der Bescheid vom Gericht aufgehoben wird, hat die Zulassungsstelle nämlich die Kosten des Verfahrens zu tragen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Wenn der Bescheid vom Gericht aufgehoben wird, hat die Zulassungsstelle nämlich die Kosten des Verfahrens zu tragen.
      Nach meinem Kenntnisstand gibt es allerdings noch kein "Verfahren", das von einem Gericht aufgehoben wurde.
    • Kajo schrieb:

      Nach meinem Kenntnisstand gibt es allerdings noch kein "Verfahren", das von einem Gericht aufgehoben wurde.
      Das Verfahren kann nicht aufgehoben werden sondern nur der Bescheid. ;) Es ist richtig, dass es bisher keine Gerichtsentscheidung gibt, in der ein Betriebsuntersagungsbescheid, der wegen fehlendem Update erlassen wurde, aufgehoben wurde. Hätte wir einen solche Entscheidung, hätten wir vermutlich das ganze Problem mit den Zulassungsstellen nicht. Es gibt inzwischen aber wenigstens ein anhängiges Verfahren, das die Problematik um die nicht geänderte Typgenehmigung bei Skoda zum Gegenstand hat.

      Andreas
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