Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Man hat mir nun, nachdem ich pünktlich zum Stichtag den Update-Nachweis eingeworfen habe, mitgeteilt das

      "der geforderte Nachweis über die Ordnungsmäßigkeit des Fahrzeuges vorgelegt wurde.

      Damit ist die ausgebrochene Betriebsuntersagung vom 07. Mai 2019 aufgehoben, jedoch nicht die dadurch entstandenen Gebühren."

      Gebührenbescheid habe ich noch keinen bekommen, sollte ach nicht viel sein. Überlege gerade mich dort auch nochmal quer zu stellen, denn das mein Fahrzeug nun ordnungsgemäß ist, ist schliesslich nur deren Auffassung. :)
    • DA-Farmer schrieb:

      Damit ist die ausgebrochene Betriebsuntersagung vom 07. Mai 2019 aufgehoben, jedoch nicht die dadurch entstandenen Gebühren."
      Gebührenbescheid habe ich noch keinen bekommen, sollte ach nicht viel sein. Überlege gerade mich dort auch nochmal quer zu stellen, denn das mein Fahrzeug nun ordnungsgemäß ist, ist schliesslich nur deren Auffassung
      Was willst du dich da jetzt noch querstellen? Als du von der Zulassungsstelle die Aufforderung zur Vornahme des Updates bekommen hast, konntest du entscheiden, ob du dieser Aufforderung nachkommst oder eben nicht. Wenn du dann das Update aufspielen lässt, ist die Angelegenheit für dich ohne weitere Kosten erledigt. Kommst du der Aufforderung nicht nach, ergeht, wie bei dir, irgendwann eine kostenpflichtige Betriebsuntersagung, die du dann mit Rechtsmitteln angreifen kannst. Das hast du nicht gemacht sondern dann doch das Update vorgezogen, also zwar A aber nicht B gesagt. Damit kommst du um die Kosten für die Betriebsuntersagung nicht mehr herum. Allen potentiellen Updateverweigerern kann ich daher nur raten: Wenn man nicht wirklich willens ist, das Update zu verweigern, sollte man es am besten bereits nach der ersten, noch kostenfreien Aufforderung durch die Behörde aufspielen lassen. Wer dies hingegen nicht machen will, sollte die Sache dann auch mit Rechtsmitteln durchziehen, zumal nach der aktuellen Rechtsprechung die Erfolgsaussichten hierfür im Falle von Skoda sehr gut sind.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      ... Wer dies hingegen nicht machen will, sollte die Sache dann auch mit Rechtsmitteln durchziehen, zumal nach der aktuellen Rechtsprechung die Erfolgsaussichten hierfür im Falle von Skoda sehr gut sind.

      Andreas
      Richtig Andreas, das mag gut sein. Ich hatte allerdings keine Lust mehr mich jetzt noch mit Anwälten und Gerichten auseinander zu setzen zu diesem Thema, weil die Zulassungsbehörde nicht einsichtig ist. Und wie gut die Erfolgsaussichten sind, wenn irgendwann in Wochen oder Monaten mal wieder ein Urteil veröffentlich wird.. Naja.

      Ich brauche mein Auto täglich, kann es nicht auf der Seite parken und die aktuelle Situation in unserer Stadt mit Dieselfahrverboten, Umleitungen, Radfahrerpolitik und Co. machen es uns Dieselfahrern nicht leichter. Tagtägliche Meldungen wie schlecht unsere Luft sei und was wir Dieselfahrer mit unseren "alten Dieseln" doch für Unmenschen sind. Ich kann es nicht mehr hören..

      Ich hab mich dazu entscheiden, hoffe im Fall der Fälle auf vertrauensbildende Maßnahmen und kann zumindest bisher keinen großen Unterschied feststellen.

      Wobei ich tatsächlich etwas erstaunt bin. Denn zu Update verweigern und Co. etc. gibts es viele gute Tips und Hinweise, wenn aber für die angedrohte Stilllegung dann Gebühren fällig werden, soll man diese einfach schlucken? Ich denke man dürfte mir doch eigentlich garnicht mit Stilllegung drohen? Egal..
    • M.2018 schrieb:

      M.E. kann gegen den Bescheid unabhängig ob Update erfolgt ist vorgegangen werden. Denn ein falscher Bescheid bleibt falsch. Ob sich der Aufwand wegen der geringen Gebühr lohnt, bezweifel ich aber.
      Eine Betriebsuntersagung kann nur ausgesprochen werden, wenn das Update nicht gemacht wurde. Wird das Update erst nach Anordnung einer Betriebsuntersagung durchgeführt, wird der Bescheid hinfällig und muss von der Behörde zurückgenommen werden. Die Kosten hat dann dennoch der Fahrzeughalter zu tragen, da die Betriebsuntersagung zum Zeitpunkt ihrer Anordnung rechtmäßig war (bei vom KBA typgenehmigten Fahrzeugen). Nimmt die Behörde hingegen den Bescheid zurück, bevor das Update durchgeführt wurde, wird sie die Kosten tragen müssen.

      Andreas
    • M.2018 schrieb:

      M.E. kann gegen den Bescheid unabhängig ob Update erfolgt ist vorgegangen werden. Denn ein falscher Bescheid bleibt falsch. Ob sich der Aufwand wegen der geringen Gebühr lohnt, bezweifel ich aber.
      Grundsätzlich gilt zunächst einmal ein erteilter Bescheid.

      Wenn ich dann der Meinung bin, dass dieser Bescheid "falsch" ist, muss ich rechtliche Mittel (Widerspruch / Klage) dagegen einlegen und diese dann auch begründen. Ob und in welcher Frist Widerspruch / Klage eingelegt werden kann steht in einem Bescheid. Hier wird dann auch die Adresse für den Widerspruch / Klage angegeben.

      Die Kosten für einen erfolglosen Widerspruch / Klage trägt dann auch der "Kostenverursacher".
    • floflo schrieb:

      M.2018 schrieb:

      M.E. kann gegen den Bescheid unabhängig ob Update erfolgt ist vorgegangen werden. Denn ein falscher Bescheid bleibt falsch. Ob sich der Aufwand wegen der geringen Gebühr lohnt, bezweifel ich aber.
      Eine Betriebsuntersagung kann nur ausgesprochen werden, wenn das Update nicht gemacht wurde. Wird das Update erst nach Anordnung einer Betriebsuntersagung durchgeführt, wird der Bescheid hinfällig und muss von der Behörde zurückgenommen werden. Die Kosten hat dann dennoch der Fahrzeughalter zu tragen, da die Betriebsuntersagung zum Zeitpunkt ihrer Anordnung rechtmäßig war (bei vom KBA typgenehmigten Fahrzeugen). Nimmt die Behörde hingegen den Bescheid zurück, bevor das Update durchgeführt wurde, wird sie die Kosten tragen müssen.

      Andreas
      Jo, und genau darüber haben wir ja nun monatelang hier geschrieben :D Denn unsere sind ja nicht KBA Typgenehmigt, oder?

      Der Kram kostet 45,- € und ich kann innerhalb 4 Wochen Widerspruch einlegen.
    • Moin zusammen,

      ich habe gestern die 2-jährige HU-Plakette erhalten, ohne dass ich das Update habe machen lassen. Dieses ist natürlich nicht einfach so passiert, sondern nur Dank der intensiven Hilfe von Andreas. Hierfür bedanke ich mich, auch im Namen aller Betroffenen sehr herzlich. Andreas wird hierzu berichten.
      Liebe Grüße
      Helmut
    • L040 schrieb:

      ich habe gestern die 2-jährige HU-Plakette erhalten, ohne dass ich das Update habe machen lassen. Dieses ist natürlich nicht einfach so passiert, sondern nur Dank der intensiven Hilfe von Andreas. Hierfür bedanke ich mich, auch im Namen aller Betroffenen sehr herzlich. Andreas wird hierzu berichten.
      Erst einmal danke für die netten Worte. Gerne will ich noch ein paar zusätzliche Informationen beitragen.

      Über das positive Ergebnis war ich selbst überrascht. Der Prüfer des TÜV Nord hat nicht nur Weitsicht bewiesen, sondern offenbar auch die "Botschaft" in dem von L040 erwirkten Beschluss des VG Schleswig-Holstein verstanden und sich dann über die offizielle Anordnung hinweggesetzt, bei Fahrzeugen mit dem EA189-Motor einen schweren Mangel anzunehmen, wenn das Update nicht aufgespielt wurde. Daraus darf man allerdings jetzt nicht den Schluss ziehen, dass das zukünftig immer so klappt. Ich denke, dass die meisten Prüfer hier "stur nach Vorschrift" handeln werden und die Plakette versagen. Der Umstand, dass L040 hier Erfolg hatte, was sicher maßgeblich dadurch beeinflusst, dass er dem Prüfer einen ihn selbst betreffenden Beschluss eines Verwaltungsgerichts vorlegen konnte, in dem die zuvor ausgesprochene Betriebsuntersagung für rechtswidrig erklärt wurde, weil das KBA für sein Fahrzeug wegen fehlender Zuständigkeit keine Nebenbestimmungen zur Typgenehmigung anordnen konnte. Und genau da liegt die Crux. Das KBA hat nämlich nicht nur gegenüber den Zulassungsstellen sondern auch gegenüber die HU-Prüforganisationen und sogar den Gerichten den Eindruck erweckt, man habe für alle betroffenen Fahrzeugen die Typgenehmigung modifiziert. Das ist jedoch nicht zulässig, da nur die Typgenehmigsbehörde Änderungen an der Typgenehmigung vornehmen kann, die sie auch erlassen hat. Entsprechende Maßnahmen durch eine unzuständige Behörde sind nichtig und folglich nicht existent. Das KBA gibt hier vorsätzlich falsche Auskünfte bzw. stellt den Sachverhalt fehlerhaft dar, so dass sowohl die Anordnung von Betriebsuntersagungen durch die Zulassungsstellen als auch die Einordnung als schwerer Mangel durch die Prüforganisationen im Falle von Skoda auf der Annahme eines nicht zutreffenden Sachverhalts beruhen. Dieses Verhalten einer Bundesbehörde mag jetzt jeder selbst beurteilen. Ich hoffe, dass es in den aktuell an Verwaltungsgerichten anhängigen Verfahren, in denen diese Problematik angesprochen wurde, bald zu Entscheidungen kommt, um den Sachverhalt richtig zu stellen. Dann werden auch die HU-Prüforganisationen ihre Haltung ändern und die Plakette generell auch wieder für Fahrzeuge des Herstellers Skoda zuteilen, die kein Update haben. Auch werden die Zulassungsstellen dann keine Betriebsuntersagungen mehr aussprechen. Sollte sich, wie vom ADAC bei Prüfstandstests bei einigen betroffenen Fahrzeuge bereits festgestellt, herausstellen, dass sich die NOx-Werte auf dem Prüfstand (nicht auf der Straße) nach dem Update erhöht haben, könnte das sogar zur Folge haben, dass die Updates rückgängig gemacht werden müssen, weil die Verschlechterung des Abgasverhaltens auf dem Prüfstand bei nachträglicher Änderung nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Aber das ist jetzt mehr Theorie.

      Andreas
    • L040,
      auch meinen herzlichen Glückwunsch! Nun scheint endlich ein Lichtblick durch Deine Beharrlichkeit am Ende des Vertuschungs-Tunnels aufzuglimmen. Ich hoffe, diese Möglichkeit der Entscheidungsfreiheit in diesem speziellen Fall spricht sich bei den Überwachungsvereinkreisen schnell herum und es kommt nicht noch zu Repressalien für die mutigen Prüfer. Auf jeden Fall sollten nicht nur einige glückliche Alt-Software-Fahrer übrig bleiben, sondern auch die Erkenntnis reifen, daß man den Überwachungsvereinen nicht jeden halbseidenen Mist aufbürden kann. Eine gewisse Unabhängigkeit in diesem Bereich ist zwingend hilfreich!
      Du warst nicht zufällig beim TüV im Landeshauptdorf vorstellig?
      Grüße, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
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