floflo schrieb:
Diesen Gedankengang verstehe ich jetzt nicht. Warum sollten die Kläger ihr Auto dann bis 300.000 Km fahren?
Weil wir ggf. bei so einem tollen Angebot den Yeti ca. 300000 km fahren würden.
floflo schrieb:
....wonach man eine fahrzeugbezogene Garantie auf alle Teile des Abgaskontrollsystems und davon mittelbar betroffener Teile bis 300.000 Km ohne Nachweis der Schadensursache gewährt.
wenn so eine 300000 km Garantie wie du es beschreibst sogar noch auf die nächsten Käufer (die vll. nicht geklagt haben) übergehen würde, würde VW bestimmt durch viele Reparaturen ganz schöne Verluste schreiben. Die sind ja dran interessiert viele Neuwagen zu verkaufen. Deswegen glaube ich nicht an dieses Szenario, sondern eher wenn überhaupt an ein eine lächerliche dreistellige Entschädigungssumme wie in Australien.
floflo schrieb:
Wenn der Kläger sein Auto verkaufen will, kann er es jederzeit verkaufen und wird dabei wahrscheinlich einen höheren Kaufpreis erzielen als ohne die Garantie, da Garantien in aller Regel wertsteigernd wirken. Solange der Kläger das Auto fährt, ist er durch die Teilgarantie abgesichert, verkauft er es, ist der Käufer entsprechend abgesichert, und wenn der dann das Fahrzeug wieder verkauft, dessen Käufer u.s.w., bis zu einer Gesamtfahrleistung von 300.000 Km.