so kanns auch gehen

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • lego63 schrieb:

      Oder sehen es nicht ganz so politisch verblendet wie du! ;)

      LG lego63
      Fühlt sich da ein "Die Grünen" Fan auf den Schlips getreten?
      Wenn man da im Umfeld wohnt und mit den Grünen absolut nichts am Hut hat, muss man so handeln. :D
    • blacky-eti schrieb:

      Wie ist das eigentlivh, wenn ein Fahrzeug ausschließlich in ei er freien Werkstatt gewartet wird, haben die Zugriff auf mögliche Updates, die es ja immer wieder mal gibt?
      Was ist, wenn solche Updates im Garantie-/Kulanzfall nicht aufgespielt wurden?
      Die freien Werkstätten haben in der Regel keinen Zugriff auf Updates, es sei denn, sie kooperieren mit dem Fahrzeughersteller, was es durchaus gibt. Bietet der Hersteller ein Update an, muss man daher meist in eine Vertragswerkstatt. Auch das umstrittene Schummelsoftwareupdate kann man nicht in einer freien Werkstatt durchführen lassen.

      Wer sein Fahrzeug stets in einer freien Werkstatt warten lässt, wird im Zweifel keine Kulanzleistungen erhalten. Selbst Garantieansprüche können ausgeschlossen sein, wenn die Garantiebedingungen an die Wartung in einer Vertragswerkstatt gekoppelt sind, so dass es nicht ratsam ist, die Regelwartung während des Laufs der Herstellergarantie in einer freien Werkstatt vornehmen zu lassen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es sich um eine "gekaufte" Garantie handelt, also um eine Garantie, für die der Kunde einen Aufpreis zahlt, wie etwa bei der Garantieverlängerung. Für diesen Fall hat der BGH entschieden, dass eine Werkstattbindung nicht zulässig ist. Das gilt auch für die gesetzliche Sachmängelhaftung, die nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass man Wartungs- und Reparaturarbeiten in einer freien Werkstatt durchführen lässt, solange diese Werkstatt nach Herstellervorgaben arbeitet.

      Andreas
    • @lego63

      Autoverkehr haben die genug und dann dazu eine Verkehrsführung, da könnte man direkt in das Lenkrad beissen.
      Aber falls du mal in Tübingen flanierst, Pass auf dich auf, denn als Fussgänger lebt man da gefährlich, vor einem, hinter einem, sowie Links und rechts lauter rücksichtslose Radrüpel.
      Da passieren täglich Unfälle mit Radfahrern und Fußgängern.
      Falls du dann genug hast, kannst gerne bei mir auf nen Kaffee vorbeikommen, sind nur 10 km, aber natürlich nur wenn du die Grüne Plakette hast ;)
      PS wenn du mal dort bist, geh auch Stocherkahn fahren, das ist gut.
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