so kanns auch gehen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • so kanns auch gehen

      Hallo Yeti-Freunde,

      Nur so eine Geschichte. Im März 2014 habe ich mir einen Yeti 140 PS Allrad mit Schaltgetriebe gekauft und bin damit bis September 2016 50 000 km mit Vergnügen und ohne eine einzige Panne oder auch nur den kleinsten Lampenausfall gefahren. Dann habe ich ihn vor allem aus gesundheitlichen Gründen gegen eine halbwegs gleichwertigen Yeti mit Automatik tauschen wollen. So ein Tausch ist im Grunde nicht oder nur sehr schwer zu bewerkstelligen. Es ist mir auch trotz größter Bemühungen nicht wirklich gelungen. Ich habe ihn letztlich an einen Händler für wenig Geld (Händlereinkaufspreis) verkauft. Gleichzeitig habe ich dort einen Automatik-Yeti teuer zum Händlerverkaufspreis gekauft. So hat der an meinem Tausch zweimal gut verdient. Der Automatik hatte etwa die gleiche Fahrleistung auf dem Tacho und war von Juni 2014. Kann man eigentlich zufrieden sein, War ich die ersten 900 km auch. Dann ging auf der Autobahn das DSG-Getriebe so kaputt, dass nur noch Aufladen und Fahrt in die Werkstatt half. Ich habe eine Gebrauchtwagengarantie mit erworben. Die zahlt wohl 100 % Lohn und 90 % Material. Das Auto ist jetzt drei Wochen in der Werkstatt. Die sollten reparieren aber wenns geht zügig. Ich brauche das Auto auch beruflich. Drei Tage haben sie wohl überlegt wie man da rangeht denn die erste Aussage war.....so einen Getriebeschaden hatten wir ja noch gar nicht. Dann haben sie sich eine Woche lang um eine Aussage zur Kulanz bei Skoda bemüht. Die haben komplett abgelehnt weil der Wagen angeblich nicht in zum Service bei Skodavertragshändlern war (tatsächlicher Service am DSG ist bis 55000 km aber gar nicht fällig) . Ein Scheckheft habe ich nicht, hatte ich für meinen auch nicht obwohl ich die Inspektionen bei Skoda machen liess, wurde ja angeblich alles online festgehalten. Eine Übersicht hat dann aber wohl nur Skoda und wenn die nicht damit rausrücken? Jedenfalls egal...keinerlei Kulanz.....offensichtlich braucht VW Geld.
      Jetzt erst macht die Werkstatt den Kostenanschlag an die Gebrauchtwagenversicherung. Ich wurde über Inhalt und Umfang nicht informiert. Nach drei Tagen sagte man mir, dass innerhalb der nächsten 5 Tage ein Sachverständiger im Auftrag der Versicherung kommt um den Schaden zu begutachten. Der Sachverständige wohnt etwa 230 km entfernt. In diesem Zusammenhang musste ich einen Auftrag zur Zerlegung des Getriebes an die Werkstatt unterschreiben mit der Bedingung, dass die Versicherung diese Arbeiten nur finanziert wenn es sich tatsächlich um einen Garantiefall handelt. Anderenfalls habe ich diese Kosten selber zu tragen. Ich habe unterschrieben. Ob ich eine andere Möglichkeit hatte? Keine Ahnung. Das Unterschreiben ist jetzt wieder eine Woche her. Ich habe weder von der Werkstatt noch vom Sachverständigen noch der Versicherung irgend etwas gehört.
      Gut Ding will wohl Weile haben. Bin ja gespannt ob ich den Yeti in der Dauer der Gebrauchtwagengarantie noch mal fahren werde. X(

      MfG
      Isenhagen
    • Du solltest den Händler auf seine Gewährleistungspflicht hinweisen, die Garantie ist hier unerheblich. Gegebenenfalls auch den Rechtsbeistand hinzuziehen. Ich denke, der Händler will Dich über den Tisch ziehen.
      Der Mensch sagt: die Zeit vergeht;
      die Zeit sagt: der Mensch vergeht.
    • Natürlich gibt er Dir freie Hand, Reparatur oder Austausch gehen ja sonst zu seinen Lasten, daher verweist er auf die Garantie und die freie Werkstatt-Wahl. Dabei wirst Du aber einen finanziellen Beitrag leisten müssen.
      Der Mensch sagt: die Zeit vergeht;
      die Zeit sagt: der Mensch vergeht.
    • Hallo Isenhagen,

      erst einmal herzlich ,welcome, im Yetiforum, auch wenn es für dich kein erfreulicher Anlass ist. Zu deinem Problem möchte ich folgendes anmerken:

      1. Gebrauchtwagengarantie
      Die meist über Versicherungen abgedeckten Gebrauchtwagengarantien haben leider oft Leistungsausschlüsse. Du müsstest also in den Versicherungsbedingungen nachschauen, ob Schäden am Automatikgetriebe oder überhaupt Getriebeschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Ist dies nicht der Fall, dürfte es eigentlich keine Probleme mit der Abwicklung geben.

      2. Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
      Die zweijährige Sachmängelhaftung gilt auch für ein bei einem gewerblichen Händler gekauften Gebrauchtwagen. Sie lässt sich allerdings auf ein Jahr verkürzen, was in aller Regel im Kaufvertrag auch geschieht. Im Falle eines Mangels richtet sich der Anspruch grundsätzlich gegen den Verkäufer, also nicht gegen den Fahrzeughersteller. Die Sachmängelhaftung greift immer dann, wenn der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Die Beweislast hierfür liegt während der ersten sechs Monate beim Verkäufer, danach beim Käufer. Da bei dir die sechs Monate noch nicht abgelaufen sind, müsste also der Verkäufer nachweisen, dass das DSG bei Fahrzeugübergabe völlig mangelfrei war. Das wird er im Zweifel nicht können, wobei ein Mangel nicht erst mit dem Totalausfall zu bejahen ist sondern auch schon vorher vorgelegen haben kann. Wenn das DSG nach 900 Km plötzlich völlig seinen Geist aufgibt, spricht viel dafür, dass es bei Fahrzeugübergabe bereits vorgeschädigt war. Jedenfalls müsste der Verkäufer das Gegenteil beweisen.

      Zur Geltendmachung deiner Rechte aus der Sachmängelhaftung musst du den Verkäufer auffordern, den Mangel zu beseitigen. Lehnt er das ab, weil er dazu vielleicht gar nicht in der Lage ist, kannst du den Mangel in einer anderen, autorisierten Werkstatt beseitigen lassen und die Kosten hierfür dem Verkäufer in Rechnung stellen. Der Vorteil gegenüber der Gebrauchtwagengarantie ist einerseits, dass es bei der Sachmängelhaftung keine Leistungsausschlüsse gibt und anderseits, dass du keinen Eigenanteil an den Kosten trägst. Zahlt allerdings eine Gebrauchtwagenversicherung, musst du dir den gezahlten Anteil anrechnen lassen und kannst vom Verkäufer dann nur noch die Differenz verlangen.

      3. Kulanz
      Bei den oben beschriebenen Rechten dürfte die Frage der Kulanz für dich unerheblich sein. Grundsätzlich ist Kulanz immer eine freiwillige Leistung, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt. Dein Fall dürfte aber ein typischer Fall für eine Kulanzregelung sein, weil die Laufleistung des Fahrzeugs sich in Grenzen hält und die Garantiezeit nur knapp überschritten wurde. Bei fehlendenden Wartungsnachweisen wird die Kulanz aber meist abgelehnt. Sollten die Stricke Gebrauchtwagengarantie und/oder Sachmängelhaftung wider Erwarten reißen, empfehle ich dir aber dennoch, den Kulanzantrag noch einmal selbst bei Skoda zu stellen. Wenn man das geschickt anstellt, kann man häufig wenigstens einen Teilerfolg erzielen.

      Andreas
    • ....autobild 21.10.16

      Der Bundesgerichtshof Hat die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern gestärkt:treten in den ersten sechs Monaten nach Kauf Schäden am Auto auf,muss künftig der Verkäufer nachweisen, dass diese am Verkaufstag noch nicht vorhanden waren (AZ VIII ZR 103/15
      bislang war es umgekehrt :)
      ende des Textes :) dies noch mal als Ergänzung :thumbsup:
      Grüße Michael


      "Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)
    • Danke für die bisherigen Antworten,

      ein bischen helfen sie immer weiter. Heute habe ich mit der Gebrauchtwagenversicherung telefoniert. Man hat mir am Telefon erklärt, dass gerade heute die Entscheidung zur Schadensübernahme gefallen ist und dass man "vor 2 Minuten" dem Händler der mir das Auto verkauft hat eine entsprechende Benachrichtigung per mail geschickt hat. Mir hat man nichts gesagt da ich nicht Kunde der Versicherung bin. Kunde ist der Händler. Das Telefongespräch mit dem Händler ergab, dass die Kostenübernahme durch die Versicherung abgelehnt wurde. Es wurde mehrere Punkte als Begründung angegeben die sich alle irgendwie auf das Gutachten berufen. Begründungen waren, nicht fachgerecht reparierte Vorschäden (nicht am Getriebe), keine Wartungen bei Skodafachwerkstatt, und horch, horch...... Garantiebeginn erst nach dem Schadenseintritt. Was letzteres soll erschließt sich mir gar nicht, das andere aber auch nicht. Jetzt wird guter Rat langsam teuer......erst hatte ich drei Partner...Kulanz, Versicherung und Händler, jetzt habe ich nur noch den Händler. Bin gespannt was noch wird.......auf jeden Fall wird jetzt wohl ein Rechtsanwalt für mich weiter machen. Dem Händler wünsche ich ein langes Leben und gute Gesundheit.

      Isenhagen
    • @Isenhagen
      Dem Punkt 2 von floflo (Beitrag Nr. 5) gibt es nichts hinzuzusetzen.
      Wenn die Gewährleistung nicht im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde, ist der Händler in der Pflicht.
      Da der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Vertragsabschluss auftrat, tritt die Beweislastumkehr noch nicht in Kraft, also muss der Verkäufer beweisen, dass die Sache bei Übergabe mängelfrei war.

      Alles andere, ob Garantieverlängerung, Zusatzversicherung, Kulanz und sonstigen Kram braucht Dich nicht zu interessieren.
      Deine Ansprüche gelten im Rahmen der Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer, wie der das für sich regelt, ist dessen Sache.

      Rechtsanwalt ist insofern anzuraten, falls sich der Verkäufer bockbeinig stellt.
      Wichtig: Frist zur Mangelbeseitigung setzen. Von da ab ist der Verkäufer im Verzug.
      Und: Unterschätze nie die Macht eines beschriebenen Stück Papiers! Also - alles schriftlich.

      mfg gb
    • Isenhagen schrieb:

      Jetzt wird guter Rat langsam teuer......erst hatte ich drei Partner...Kulanz, Versicherung und Händler, jetzt habe ich nur noch den Händler.
      Hallöchen Isenhagen,
      einfach geradeaus denken. Ausdrucken, dem Händler mit Einschreiben zusenden, eine Frist setzen und ihn aufforden, seine gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Da es sich sogar um einen fast gleichwertigen Mangel ( Getriebeschaden ) handelt, kommt er aus der Nummer nicht mehr raus :D .
      bundesgerichtshof.de/SharedDoc…DE/Termine/VIIIZR103.html
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Isenhagen schrieb:

      Mir hat man nichts gesagt da ich nicht Kunde der Versicherung bin. Kunde ist der Händler.

      Dann handelt es sich offensichtlich aber nicht um eine Gebrauchtwagengarantie sondern um eine Rückversicherung des Verkäufers, mit dem er Ansprüche aus der Sachmängelhaftung absichern will.

      Isenhagen schrieb:

      Begründungen waren, nicht fachgerecht reparierte Vorschäden

      Das gibt mir zu denken. Sollte es sich um nicht offenbarte Unfallschäden handeln, was ich vermute, hast du neben der Nachbesserung auch den Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises. Da du nur 900 Km gefahren bist, müsste dir der Kaufpreis sogar nahezu in voller Höhe erstattet werden.

      web-gb schrieb:

      Wenn die Gewährleistung nicht im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde, ist der Händler in der Pflicht.

      Bei gewerblichen Händlern lässt sich die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag nicht ausschließen sondern lediglich von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzen.

      Andreas
    • Isenhagen schrieb:

      Garantiebeginn erst nach dem Schadenseintritt. Was letzteres soll erschließt sich mir gar nicht,

      Damit will die Versicherung zum Ausdruck bringen, dass der Totalschaden am DSG Folge eines Vorschadens ist, der bereits vor dem Fahrzeugkauf und damit auch vor Versicherungsbeginn entstanden ist. An der Sachmängelhaftung des Verkäufers dir gegenüber ändert das freilich nichts sondern verbessert eher noch deine Rechtsposition.

      Harry App schrieb:

      Da ist dringend anzuraten, einen Anwalt aufzusuchen!

      Wenn ich das richtig verstanden habe, hat sich der Verkäufer ja bisher noch gar nicht ablehnend geäußert. Bevor man einen Anwalt einschaltet, sollte man seine Reaktion erst einmal abwarten. Andernfalls kann es passieren, dass man die Anwaltskosten selbst dann an der Backe hat, wenn man im Recht ist.

      Andreas
    • Lieber TE,

      würdest Du uns/mich bitte über die Entwicklungen in Deinem Fall auf dem Laufenden halten?
      Mich interessiert das schon, wie das ausgeht.
      Manche wollen auch ein Fahrzeug übers Internet kaufen (ich zum Beispiel) und sollten schon wissen, auf was sie sich da einlassen. Auch wenn Du da mal ein schlechtes Beispiel bist grad, was mir leid tut...

      Von anderen Marken habe ich schon mehrmals auch im Ausland (sogar von privat) gekauft, und hatte immer glück..

      Ich hoffe, das alles gut fuer Dich ausgeht! Trotz aller Umstände, die das mit sich bringt.

      lg
      Chris
      lg Chris

      (ich schreibe so ungern neue Beiträge, weil ich mich so schlecht an meine Lügen vom letzten Mal erinnere)!
      friedlich sei der Weg der Stromkäfer unter der Last der Bitkrümel!
      :saint:
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.