so kanns auch gehen

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Interessanter Fall.
      Unabhängig von der Gewährleistung durch den Händler würde mich interessieren, wer den Gutachter und das Zerlegen des Getriebes jetzt bezahlt.

      Ich hatte mit einer Gebrauchtwagen-Versicherung einen ähnlichen Fall. Das sauteure Gutachten zur Feststellung der Schadensursache (es war der Zylinderkopf) habe ich allerdings damals dankend abgelehnt, da es um das Vielfache die eigentliche Reparatursumme überschritten hätte und ich die Gefahr nicht eingehen wolle, auf den Gutachterkosten selbst sitzen zu bleiben. Das perfide und unberechenbare dabei ist, dass der Gutachter im Auftrag und eventuell zugunsten der Gebrauchtwagen-Versicherung handelt.
      Fazit für mich: Gebrauchtwagen-Versicherung? Nein, danke. Nie wieder.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Unabhängig von der Gewährleistung durch den Händler würde mich interessieren, wer den Gutachter und das Zerlegen des Getriebes jetzt bezahlt.
      Derjenige, der die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Hier wird die Versicherung die Gutachterkosten aus "eigener Tasche" berappen müssen. Für sie hat sich die Einschaltung eines Gutachters dennoch gelohnt, denn ein neues DSG wäre deutlich teurer gekommen.

      Andreas
    • Da wäre ich mir wiederum auch nicht so sicher. Der TE hat hier anscheinend eine Einwilligung zum Gutachten unterschrieben.

      Bei mir war es so, dass ich es auch machen sollte. Nachdem mir klar war, dass ich durch meine Unterschrift auf den Kosten des Gutachtens sitzen bleibe wenn der Schaden in der Ursache und im Zeitpunkt nicht eindeutig identifiziert werden kann, habe ich dem ca. 6.000 Euro (!) teuren Zerlegen und Untersuchen des Motors nicht zugestimmt.
      Klar wird sich auch hier das Gutachten für die Versicherung lohnen, vor allem, wenn der TE es bezahlen muss...

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Da wäre ich mir wiederum auch nicht so sicher. Der TE hat hier anscheinend eine Einwilligung zum Gutachten unterschrieben.
      Das Unterschreiben einer Einwilligung bedeutet nicht, dass man an Kosten beteiligt wird. Nach Aussage von Isenhagen ist er selbst gar nicht Versicherungsnehmer. Dann ist es zwingend, dass er der Begutachtung des Fahrzeugs zustimmen muss, denn zwischen ihm und der Versicherung besteht ja gar kein Rechtsverhältnis. Sollte die Einwilligungserklärung allerdings auch eine Kostenübernahme beinhalten, wäre Isenhagen nicht zu helfen. Das wäre dann mehr als blöd, so etwas zu unterschreiben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Isenhagen dies getan hat.

      Andreas
    • Isenhagen schrieb:

      In diesem Zusammenhang musste ich einen Auftrag zur Zerlegung des Getriebes an die Werkstatt unterschreiben mit der Bedingung, dass die Versicherung diese Arbeiten nur finanziert wenn es sich tatsächlich um einen Garantiefall handelt. Anderenfalls habe ich diese Kosten selber zu tragen. Ich habe unterschrieben.
      Sicher bin ich mir auch nicht, wie das hier zu verstehen ist.

      Bei mir war das tatsächlich so, dass ich das Gutachten bezahlen sollte, wenn meine Gebrauchtwagen-Versicherung bzw. erstmal der Gutachter hier einen von der Versicherungsleistung ausgeschlossenen Schaden feststellen sollte - z.B. dass der damals vermutete Motorblock-Riss gar nicht zu entdecken wäre.
      Das Risiko war mir damals zu hoch - wie gesagt ca. 6000 Euro. Statt dem habe ich damals nur den Zylinderkopf instand setzen lassen und bin einige Jahre mit relativ starkem Kühlmittelverlust gefahren.

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Fazit für mich: Gebrauchtwagen-Versicherung? Nein, danke. Nie wieder.
      Genau so!
      Man kauft für einen 100ter einen 50ger, den man EVENTUELL bekommt.... Sollte sich das auf Seite37 Par.65ff des Versicherungsscheins Ausgeschlossenen wieder Erwarten in Deinem Schaden wiederfinden. Ging mir mit Audi genauso. "Kurbelwellenlager? Tut uns leid, genau DAS ist ausgeschlossen..."
      lg Chris

      (ich schreibe so ungern neue Beiträge, weil ich mich so schlecht an meine Lügen vom letzten Mal erinnere)!
      friedlich sei der Weg der Stromkäfer unter der Last der Bitkrümel!
      :saint:
    • BernhardJ schrieb:

      Sicher bin ich mir auch nicht, wie das hier zu verstehen ist.
      Da habe ich den Beitrag von Isenhagen wohl nicht aufmerksam genug gelesen. Der Satz ist in der Tat nicht eindeutig und könnte so verstanden werden, dass Isenhagen zwar nicht die Gutachterkosten wohl aber die Kosten für die Zerlegung des Getriebes zu tragen hat. Dann hätte die Versicherung, mit der er ja eigentlich gar nichts zu tun hat, gewaltig über den Tisch gezogen. Möglicherweise steckt sie sogar mit dem Händler unter einer Decke. Das ganze trägt für mich schon betrügerische Züge, denn die Beweislast dafür, dass hier Vorschäden vorlagen, die den Garantiefall ausschließen, liegt allein bei der Versicherung, so dass sie auch das Kostenrisiko zu tragen hat. Aber es ist müßig, das hier jetzt weiter zu vertiefen, wenn man nicht genau weiß, wie das alles abgelaufen ist und wie die Rechtsverhältnisse untereinander sind. Insoweit möchte ich zu dem Fall mangels ausreichender Hintergrundkenntnisse auch keine weitere rechtliche Würdigung abgeben, Isenhagen aber raten, einen im Haftungsrecht versierten Rechtsanwalt zu konsultieren, wenn sich der Verkäufer querstellt. Ansprüche gegen den Verkäufer aus der Sachmängelhaftung müssten in jedem Fall gegeben sein.

      Andreas
    • ein bischen was zur Aufklärung:

      Ich habe das Auto bei einem Händler gebraucht gekauft. Dabei wurde ich auf einen früheren Unfall mit leichten Blechschäden an Motorhaube und Kotflügel und vorn irgendwas hingewiesen. Mir wurde aber versichert, dass diese Schäden mit bloßem Auge nicht mehr erkennbar sind sondern nur mit dem Lackschichtmeßgerät festgestellt werden kann wo mal nach lackiert wurde. Bei der Besichtigung des Fahrzeugs (wie man als Käufer so guckt) habe ich keine Mängel festgestellt. Bei einer Probefahrt lief der Wagen gut. Auf der Bühne war der Wagen beim Kauf nicht.
      Die Gebrauchtwagenversicherung zahlt beim gegebene km-Stand Getriebeschäden, 90 % Material, 100% Lohn, so stets im Text. Da die Reparatur 7-8000 € kosten sollte (genau kenne ich den Kostenanschlag nicht) war es der Versicherung wohl zu teuer. Sie hat von sich aus Sachverständigen geschickt. Dieser sollte wohl den Schaden untersuchen. Man geht wohl allgemein davon aus, dass bei so einer Untersuchung das Getriebe zerlegt werden muss um erst einmal zu sehen welches Bauteil wirklich defekt ist. Das Prozedere ist so, dass der Sachverständige nicht selbst zerlegt sondern die Werkstatt die das Kostenangebot gemacht hat. Der Sachverständige schaut nur zu. Diese Zerlegearbeiten sollte ich bezahlen falls es sich eventuell gar nicht um einen Garantiefall handelt, anderenfalls zahlt die Versicherung. Das Gutachten zahlt die Versicherung sowieso. So die Abmachungen. bei einem nochmaligen Gespräch mit dem Werkstattleiter habe ich in etwa erfahren:
      • das Getriebe wurde durch den Sachverständigen weder ausgebaut noch zerlegt oder irgendwie weitergehend als augenscheinlich geprüft, es wurde lediglich eine Ölprobe genommen (vermutlich Untersuchung Späne)
      • die gesamte Prüfung durch den Sachverständigen umfasste überwiegend Nebenkriegsschauplätze wie den Zustand der Reifen, Vorschäden und ihre Reparatur, Überbleibsel von Vorschäden, frühere Arbeiten am Getriebe oder Moter, Recherche ob der Service bei Skoda geleistet wurde usw.

      • ein kausaler Zusammenhang zwischen diesen augenscheinlichen Prüfungen vor allem anderer Bauteile und dem Getriebeschaden ist ja so wohl kaum herstellbar weil man ja gar nicht genau wissen kann welches Bauteil wirklich defekt ist

      • es wurde aber wohl festgestellt, dass bereits weitere Teile wie Antriebswellen u.ä. erneuert wurden und da mal ein größerer Unfall gewesen sein müsste.
      • Die Werkstattmeister, auch der bei der Fa. die den Kulanzantrag gestellt hat) vermuten stark, dass der Getriebeschaden auf unsachgemäße Reparatur des Unfallschadens oder auf den Unfall selbst zurückzuführen ist, die Formulierung lautet, dass das Getriebe dabei bestimmt einen Knacks wegbekommen hat und eventuell Teile des Rahmens oder der Karosserie verzogen sind, dann nicht richtig repariert wurden und so das Getriebe nicht einmal 1000 km gehalten hat. Sie haben Angst dass das bei eigener Reparatur jederzeit wieder passieren kann und haben mir gegenüber eigene Leistungen abgelehnt. in dieser Haltung haben die sich offensichtlich alle gegenseitig bestärkt und auch den Sachverständigen hoch geschaukelt....

      • sachverständig untersucht oder gemessen haben sie aber nix. alles nur Vermutung
      • vermutlich war dem Gutachter dann klar, dass er das Getriebe gar nicht weiter untersuchen muss und hat er ja auch nicht
      • inzwischen hat der Händler zugesagt, das Auto abzuholen und selbst zu reparieren oder reparieren zu lassen.
      • um hier für die Zukunft alle Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen möchte ich von ihm (dem Händler) eine aktuelle fachgerechte Achs- und Karosserievermessung durchgeführt und entsprechend protokolliert haben, dann kann ich bei späteren Problemen vermutlich auch wieder Reparaturansprüche in meinem Umfeld stellen. So bauen die mir hier ja nicht mal einen Hängerzug an.
      • ist also alles nicht so einfach, auch für den Händler nicht, zwar hat er mir nichts von der Erneuerung von Teilen im Bereich Lenkung und Antrieb vorn erzählt, aber das muss ja nicht zwingend mit dem früheren Unfall zusammenhängen,
      Der Händler muss sich jetzt mit der Versicherung streiten. Es ist seine Versicherung. Er ist Garantiegeber und Kunde der Versicherung. Ich bin nur Garantienehmer und kein Versicherungspartner. Mal sehen wie es weiter geht. Beim Rechtsanwalt war ich. Der will etwa 500 € für den gesamten vorprozessualen Schriftverkehr, (also den bis zu einer eventuellen Klage) . Soll erhaben. Mich nervt das inzwischen.
      Was kann ich eigentlich vom Händler für Informationen im Zusammenhang mit der Reparatur verlangen? Muss der ein neues Getriebe einbauen? kann der ein gebrauchtes aus irgend einem 250000 km Altauto vom Schrott nehmen? Was habe ich da für Ansprüche und Möglichkeiten? Und wie lange währt dann noch die Gewährleistung?

      MfG

      Isenhagen
    • Ganz ehrlich? Ziel muss nicht sein, wie das repariert werden kann, Ziel muss sein, die Karre loszuweerden und das Geld zurückzubekommen. Sollte bei der Sachlage relativ leicht möglich sein, zumal mit Anwalt.
      Wenn da ein so schwerer Unfall war, der dir ja zumindest vom Umfang her verschwiegen wurde, kann man nie wissen was sonst noch alles kommt im Laufe der Zeit.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Da kann ich @'Harry App nur zustimmen. Mit diesem Auto wirst du nie glücklich werden.
      Liebe Grüße Jörg
    • Ja, eine Rücknahme würde ich hier auch anstreben. Die Begründung dürfte in die Richtung gehen, dass wenn Du genauer gewusst hättest, dass der Wagen einen größeren Schaden hatte, Du ihn gar nicht gekauft hättest.
      Ob hier eine vorsätzliche Verschweigung des Schadenumfangs durch den Händler statt gefunden hat, wird sich wahrscheinlich schwer argumentieren lassen.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Ich bin mir hier nicht sicher, ob der Händler und die Werkstatt die gleiche Firma ist. Als "nur" Händler braucht man m.M.n. nicht unbedingt "fachkundig" zu sein, man ist aber immer der Gewährleistungs- und Rückabwicklungs-Ansprechpartner.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Danke für die Beiträge und Tips.
      Ich muss aber ehrlicherweise auch sagen... das Auto ist gut gelaufen so lange das Getriebe heil war. Das hat mir auch der Mitfahrer erklärt mit dem ich den Wagen abgeholt habe. Der hatte "Automatik-Erfahrung". Und es muss doch verdammt nochmal möglich sein so eine Karre so zu reparieren, dass man wieder Vertrauen in die Sache haben kann. Das ist doch kein Raumschiff. Und was geht es eigentlich die Gebrauchtwagenversicherung an ob da vorher schon mal was repariert wurde. Denn wirklich bemängelt an den Reparaturen wurde ja nichts und die Karre hat nagelneuen TÜV. Also, dass mit der Rückgabe soll wirklich meine letzte Wahl sein. Was ich brauch sind Tips wie man in dieser Situation eine bombensichere Abnahme der Reparatur und des Wagens insgesamt organisiert.

      MfG
      Isenhagen
    • Isenhagen schrieb:

      Dabei wurde ich auf einen früheren Unfall mit leichten Blechschäden an Motorhaube und Kotflügel und vorn irgendwas hingewiesen.
      Kleine Zwischenfrage damit ich vll auch was dazu sagen kann. Gibt es eine Rechnung (Fachwerkstatt ?) welche Arbeiten alle ausgeführt wurden und in welcher Höhe ? Wurde auch was am DSG gemacht ?
      Bei einem Unfallwagen würden bei mir alle Alarmglocken läuten.
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