so kanns auch gehen

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • moin, habe mir die beiträge nun mal alle, ja alle durchgelesen, super infos, aber hätte der te, am anfang geschrieben, er wusste ,das der yeti einen vorschaden hatte, erstmal egal in welcher höhe, wären wir nicht bis zum beitrag 29(nun30) gekommen, sry aber man kauft kein fhzg mit vorschaden :Asche:
    • nein, ich habe keine Rechnung über die Beseitigung von Vorschäden. Ansonsten, meine Frau fährt einen Nissan Micra, im Grunde nur in der Stadt. Der hatte schon vier Blechschäden, alle repariert, neue Motorhaube, neue Kotflügel usw.. (Meine Frau war 3x schuldlos) Er läuft wunderbar. Hat in 11 Jahren 33 tkm gemacht. In der Werkstatt sagen sie, der Wagen ist nicht viel gefahren aber er hat schon viel erlebt......den würde ich jederzeit kaufen aber geht nicht, er gehört mir schon. Natürlich kann man Unfallwagen kaufen....... Aber offensichtlich drücken sich in diesen Werkstätten nur noch Teiletauscher auf Garantie rum und keine richtigen Fachleute mehr die ein Auto reparieren können und anschließend sagen, so, das Ding ist in Ordnung, da kannst du ohne Angst mit fahren.

      MfG
      Isenhagen
    • Es ist durchaus nicht selten, daß Fahrzeuge als Totalschäden aufgekauft werden, der zusammengefegte Schrott wird auf dem Hänger in eine Werkstatt in einem polnischen Hinterhof geschafft, und kommt als neuwertiges Schnäppchen zurück. Meist hat sich bei der Gelegenheit auch der Kilometerstand halbiert.
      Ich würde keinen Unfallwagen kaufen, den ich nicht schon vor der Reparatur gesehen hätte, egal wie billig er sei mag.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Unsere Jüngste hat einen Lupo vom Kiesplatzhändler gekauft. Leider war ich beim Kauf nicht dabei, nur ihr Freund.
      Nach dem ersten Defekt (schon nach wenigen Tagen) und einem Besuch in der VW-Werkstatt hat sich schnell herausgestellt, dass dieser "billig" reparierte Unfallwagen nicht nur unsicher war, sondern auch noch, dass der TÜV "gefälscht" war.
      Es hat trotzdem fast ein Jahr gedauert, bis der Händler verurteilt wurde das Fahrzeug bei voller Preiserstattung zurück zu nehmen.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Hallo Isenhagen,

      erst einmal danke für deine ausführliche Darstellung, die doch einiges Licht ins Dunkel bringt. Danach macht es m.E. wenig Sinn, den Weg über die Gebrauchtwagengarantie weiter zu verfolgen. Auch ein erneuter Kulanzantrag dürfte bei der gegebenen Sachlage keine Aussicht auf Erfolg haben. Wohl aber hast du den Anspruch aus der Sachmängelhaftung gegen den Verkäufer des Fahrzeugs.

      Die Sachmängelhaftung beträgt auch bei Gebrauchtfahrzeugen 2 Jahre, kann aber im Kaufvertag auf ein Jahr verkürzt werden. Du müsstest also im Kaufvertrag nachschauen, ob eine solche Verkürzung erfolgt ist, wobei das hier allerdings unerheblich ist, da auch das Jahr noch nicht abgelaufen ist. Im ersten halben Jahr (ist bei dir wohl auch noch nicht abgelaufen) ist die Sachmängelhaftung ein sehr starkes Recht, da die Beweislast, dass der Mangel bei Fahrzeugübergabe noch nicht vorhanden war, beim Verkäufer liegt. Erst kürzlich hat der BGH hier die Rechte des Käufers noch zusätzlich gestärkt.

      Doch was kannst du aus der Sachmängelhaftung verlangen? Hier wäre es natürlich wünschenswert, wenn du das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben könntest (Rücktritt vom Kaufvertrag) , da aufgrund des Unfallschadens und möglicher nicht fachgerechter Reparaturen bei dem Fahrzeug Risiken bestehen. Ein solches Rücktrittsrecht ist immer dann zu bejahen, wenn Unfallschäden verschwiegen wurden. Doch das ist bei dir leider nicht der Fall, denn der Verkäufer hat nach deiner Darstellung den Unfall offenbart. Ein Rücktrittsrecht wäre aber dennoch gegeben, wenn seine Offenbarung nicht alle Unfallschäden beinhaltete. Für eine solche Behauptung trägst aber du die Beweislast und dieser Beweis dürfte, wenn überhaupt nur durch ein teures Sachverständigengutachten zu erbringen sein, wobei man darüber hinaus auch noch nachweisen müsste, dass der Verkäufer von einem weitergehenden Schaden Kenntnis hatte oder hätte Kenntnis haben können. Das dürfte schwierig werden, weshalb ich dir abrate diesen Weg zu gehen.

      Was bleibt ist das Recht auf Nacherfüllung in Form der Nachbesserung. Hierzu musst du den Verkäufer schriftlich unter Fristsetzung auffordern. Kommt er dann dieser Aufforderung nicht nach oder ist eine Nachbesserung gar unmöglich, kannst du vom Kauf zurücktreten. Aber wie gesagt, musst du dem Verkäufer erst die Möglichkeit einer Nachbesserung, d.h. hier konkret einer Reparatur oder eines Austauschs des DSG einräumen, bevor du ein Rücktrittsrecht geltend machen kannst. Wie du geschrieben hast, hast du dich bereits an einen Anwalt gewandt, der die erforderlichen Schritte für dich einleiten wird. Wenn dein Verkäufer nicht gerade in die Insolvenz geht, hast du nach der von dir beschriebenen Sachlage beste Chancen, hier schadlos aus der Sache heraus zu kommen.

      Andreas
    • Jetzt lassen wir mal Isenhagen in Ruhe und drücken ihm fest die Daumen, dass trotz der Umstände es noch Gut für ihn ausgeht :Top: , denn ein früherer Unfallschaden ist ja nicht gleich ein verborgener Totalschaden, und wenn ihm keine Rechnungen vorgelegt worden sind, stinkt der Fisch vom Kopfe her :kotz:
    • potsie schrieb:

      sry aber man kauft kein fhzg mit vorschaden
      Das trifft vielleicht auf dich zu, ist aber nicht allgemeingültig. Kommt drauf an was war, meistens macht es keinen Unterschied im Gegenteil, ist doch schön wenn z.B. ein neues Getriebe oder neuer Motor im gebrauchten ist.

      Grüße
      Carsten
    • carstix schrieb:

      Das trifft vielleicht auf dich zu, ist aber nicht allgemeingültig. Kommt drauf an was war, meistens macht es keinen Unterschied im Gegenteil, ist doch schön wenn z.B. ein neues Getriebe oder neuer Motor im gebrauchten ist.

      Grüße
      Carsten
      Kommt dann aber darauf an, wo bzw. wer das Fahrzeug aufgebaut hat. Ich würde so ein Fahrzeug nur mit dem Schadensgutachten und der Rechnung für den behobenen Schaden kaufen. Sonst nimmer!

      Gruß Jörg
    • @carstix, das mag sein, auch ich würde mich freuen ,wenn in meinem gebrauchten ein neuer motor oder getriebe drinn ist, in diesem falle ist ja nirgends was von einem neuen motor oder getriebe die rede gewesen, immerschön alles lesen :knuddel
    • carstix schrieb:

      ist doch schön wenn z.B. ein neues Getriebe oder neuer Motor im gebrauchten ist.
      Es müssen nicht immer Unfallschäden sein, man denke nur an die Steuerkettenschäden bei den ersten 1,2 TSI, meiner hatte beim Verkauf nach knapp 5 Jahren schon den dritten Motor drin, der Yeti hatte 128.000 km und der Motor 20.000 km. :thumbup:
      Oder mit meinem Smart hatte ich einen Wildunfall, alles Plastik vorne neu plus Scheinwerfer, Kühler und Klima, an der Karosserie sonst kein Schaden, da habe ich auch keine Probleme mit, im Gegenteil, es ist erst mal vieles neu, was keinen Ärger mehr machen kann.

      Isenhagen, tut mir sehr Leid, er hat wirklich Pech, 2 Jahre gut zufrieden mit dem Yeti und dann durch Tausch so einen Ärger, ich hoffe, das es für ihn noch zu einem einigermaßen guten Ende kommt.

      Es bestärkt mich aber wieder, die Finger vom DSG zu lassen. :saint:

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Sind denn ALLE Vorschäden im Kaufvertrag schriftlich festgehalten worden? Am Ende zählt doch immer die Schriftform in einem Autokaufvertrag.

      Wenn nicht alle Schäden schriftlich fixiert wurden und es auch keine darüberhinausgehenden Reparaturbelege gibt, dann ist doch damit schon erwiesen, daß der Käufer auch nicht entsprechend informiert wurde und somit eine arglistige Täuschung über die Gesamtheit der Vorschäden vorliegt, was nach meinem Verständnis eine rechtliche Rückabwicklung des Kauf's ermöglichen würde.
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