so kanns auch gehen

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • minoschdog schrieb:


      Fazit: sieh zu, dass Du diesen Yeti wieder los wirst! :!:
      So sehe ich das auch!
      Ein Vorbesitzer, der vielleicht 50 EUR pro Wartung sparen wollte, vielleicht aber auch diverse Ölwechsel ausgelassen hat, oder aber einen wesentlich höheren KM Stand verschleiern wollte, möchte ich bei keinem meiner Fahrzeuge haben wollen.
      Ob Wandlung oder Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist, kann vielleicht Andreas/floflo beantworten.

      Gruß Jörg
    • kein Abschlussbericht

      so, das Auto ist wieder da. Es wurde mir am 15.12. ohne konkrete Terminankündigung plötzlich und unverhofft vor die Haustür gebracht. Der Wagen wurde vom Hänger gefahren, ich wurde gefragt ob ich eine Probefahrt machen möchte. Habe ich abgelehnt, sondern mir mehr vorbehalten. Augenscheinlich sofort erkennbar war aber dass ein Reifen wenig Luft hatte. Der Händler ist vor meinen Augen eine kleine Runde gefahren. Er hat mir dann noch das Protokoll einer Achsvermessung gegeben (alles ok) und mir einiges über die durchgeführten Reparaturen erzählt. Neben der Getriebereparatur wurde nach seinen Worten noch eine Achsmanschette gewechselt und eine neue Ölwanne unter den Motor gebaut. da waren wohl ganz leichte Undichtigkeiten vorhanden. Und er hat mir das defekte Verteilergetriebe gezeigt welches wohl ausgetauscht wurde. Dann rauschte er wieder ab. Irgendwelche Unterschriften oder Aussagen oder anderes wollte er nicht.
      Ich habe mich dann erstmal fahrfertig gemacht, reingesetzt, bin zur Tankstelle und habe Luft aufgepumpt. Dann habe ich eine Probefahrt von 16 km gemacht. Der Wagen lief wie vor dem Getriebeschaden, einfach wunderbar. Ich habe ihn dann bis zum 22.12. ganz normal genutzt für alle möglichen Fahrten. Keine Probleme. Am 22.12. brachte ich ihn in eine Werkstatt (da wo auch zuerst das Getriebe repariert werden sollte) um einen Anhängerkupplung anbauen zu lassen, das Haldexöl und die Bremsflüssigkeit zu wechseln sowie die Räder auszuwuchten. (Getriebe- und Motorölwaren ja schon neu) Zusätzlich sollte der Werkstattfritze nochmal unterschauen und beurteilen was und ob es vernünftig gemacht wurde. Er kannte das Auto ja schon. Am selben Tag konnte ich den Wagen fertig wieder abholen. Er sagte mir, dass offensichtlich untenrum allerhand gemacht wurde und zählte das was der Händler auch schon gesagt hat auf. Es sei alles trocken und der Wagen ist jetzt augenscheinlich ok. Er würde Vertrauen haben und glaubt, dass er bis zum nächsten TÜV, also 2 Jahre, ohne Probleme durchhält. . Ich fahre jedenfalls erstmal, was auch sonst. Aber ein paar Rechtsfragen sind noch zu bearbeiten? Der Händler sollte ja eine gutachterliche Beurteilung über die Qualität der Vorreparaturen bringen. Er sollte auch wieder dafür sorgen, dass die Gebrauchtwagenversicherung sich nicht mehr weigert sondern jetzt leistungsbereit ist. Und ich will noch ein Äquivalent für die Nachteile aus fehlender Scheckheftpflege. Und vielleicht auch Nutzungsausfallentschädigung. Aber das alles bereitet der Advokat vor. Wie weit ich da wirklich gehe weiß ich noch nicht. Verjährung ist erst in drei Jahren. Und den Händler will ich auch bis zur Beweislastumkehr in seiner Laune nicht weiter belasten. Aber dann......oder auch nicht.......

      fröhliche Weihnachten wünscht Isenhagen
    • Erstmal Danke für Deinen Nicht-Abschlussbericht!
      Schoen, dass man mal hört, wie so ne Story weitergeht... :huh:

      Ich glaub, irgendwie ahnst Du's ja selber schon, dass es hier noch nicht zu Ende sein wird, sonst hättest Du diesen Titel nicht gewählt. Und ohne es böse zu meinen: genau das befürchte ich auch. ich vermute, da wird noch einiges nachschusseln... :thumbdown:

      Isenhagen schrieb:

      Und den Händler will ich auch bis zur Beweislastumkehr in seiner Laune nicht weiter belasten
      Dann lag ich mit meiner Vermutung ja richtig.


      Lieber Isenhagen, ich wünsch Dir alles Glück der Erde mit dem Auto! :) :saint:
      Und: ich bin zwar selber noch nicht lange hier im Forum, aber hier wird Dir sicher immer geholfen, wenn Schwierigkeiten auftauchen... :thumbup:
      lg Chris

      (ich schreibe so ungern neue Beiträge, weil ich mich so schlecht an meine Lügen vom letzten Mal erinnere)!
      friedlich sei der Weg der Stromkäfer unter der Last der Bitkrümel!
      :saint:
    • nicht viel Neues

      ich bin inzwischen ca. 10 Tkm mit dem Auto gefahren, im Grunde ohne Probleme, nur tanken. Jetzt aber habe ich ihn zum ersten mal ein wenig "handgewaschen". Dabei bin ich doch ein wenig "dichter ran gekommen" als sonst und habe festgestellt, dass an der rechten Fahrzeugseite über beide Türen im Schwellenbereich die Dichtung zwischen Blechschwelle und Kunststoffschwellenteil fehlt. Hat bisher keiner gemerkt, ich sowieso nicht. Fehlt wohl von Anfang an und sowas kann man auch nicht verlieren. Lass ich nachrüsten, kostet so um die 70 €.
      Rechtlich hat mein Anwalt den Händler inzwischen informiert was noch alles so auf ihn zukommt und eine erste Rechnung geschickt. Bisher keine Reaktion und Anwalt ist in Mutterschutz bis August......also Dinge erlebt man.......
      aber er fährt und das ist erstmal das wichtigste........

      MfG
      Isenhagen
    • Isenhagen schrieb:

      Lass ich nachrüsten, kostet so um die 70 €.
      Und für diesen Popelkram brauchst du gleich einen Anwalt?

      Hoffentlich geht die Sache nicht nach hinten los.

      Bei der Werkstatt bist du ohnehin unten durch, auch, wenn du es evtl. nie spüren wirst.

      H.F.
    • den Anwalt brauch ich schon,

      aber nicht gegenüber der Werkstatt. Die hat die Dichtung eingebaut. Hat sogar nur knapp 30 € gekostet. Sie wollten doch zu gern wissen wo denn die alte Dichtung hin ist. So einen Fall hatten sie noch nicht. Ich konnte das natürlich nicht beantworten.
      Den Anwalt brauch ich für den Händler der mit das Auto als checkheftgepflegt und mit Gebrauchtwagengarantie verkauft hat und beides hat sich als falsch herausgestellt.

      Isenhagen
    • Vertrauensbildende Maßnahmen

      Sehr geehrtes Publikum,

      die Sache mit meinem Autokauf ist noch nicht abgeschlossen. Aber die erste Klage ist bei Gericht. Jetzt bewegt mich folgende Frage: Ich habe das Auto ja als Gebrauchtwagen "scheckheftgepflegt" gekauft. (Vertraglich zugesichert). Dann hat sich rausgestellt, dass der Yeti niemals in einer autorisierten Skoda-Werkstatt war. Er hat auch diesen E 189 Dieselmotor und ich habe bereits mehre Anschreiben mit der Aufforderung zum Rückruf. Bisher mochte ich noch nicht da der Wagen läuft. Wie ist das nun mit den sogenannten "Vertrauensbildenden Maßnahmen" ? Normalerweise gewährt man mir dieses Programm oder was auch immer das ist, nicht weil ich bei der Zusicherung der Scheckheftpflege belogen wurde und ein Scheckheft nicht besteht, weder auf Papier noch online. Das ist doch ein Schaden für mich. Frage: Wie hoch kann dieser angesetzt werden?

      Besten Dank für jeden Tip.

      Isenhagen
    • Isenhagen schrieb:

      Ich habe das Auto ja als Gebrauchtwagen "scheckheftgepflegt" gekauft. (Vertraglich zugesichert). Dann hat sich rausgestellt, dass der Yeti niemals in einer autorisierten Skoda-Werkstatt war.
      Reichen nicht irgendwelche Werkstattstempel bei Wartung nach Herstellervorgabe?
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • "Scheckheftgepflegt" heißt nicht dass das Fahrzeug in einer SKODA-Vertragswerkstatt gewartet wurde. Es reicht durchaus dass eine Werkstatt die Arbeiten nach Herstellervorgaben sachgerecht ausgeführt hat.

      Sollten allerdings die Arbeiten im Scheckheft nur "abgestempelt" wurden ist ein möglicher Betrug zu prüfen.
    • Isenhagen schrieb:

      Ich habe das Auto ja als Gebrauchtwagen "scheckheftgepflegt" gekauft. (Vertraglich zugesichert). Dann hat sich rausgestellt, dass der Yeti niemals in einer autorisierten Skoda-Werkstatt war.

      Isenhagen schrieb:

      und ein Scheckheft nicht besteht, weder auf Papier noch online.
      In diesem Fall hätte ich den Wagen niemals gekauft und würde ihn schnellstens zurückgeben.
      Die Vertrauensbildende Maßnahme greift natürlich auch nicht ohne Service nach Herstellerangaben.
      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Kajo schrieb:

      Es reicht durchaus dass eine Werkstatt...
      Reicht offenbar nicht mehr aus. Eine Nicht-Vertragswerkstatt kommt sicher nicht in das Skoda-Computersystem um dort die Arbeiten am Fahrzrug einzutragen. Und ohne der EDV geht heute bekanntlicherweise gar nichts mehr. Das alte Serviceheft ist eigentlich nur noch Gedächtnisstütze und wertlose Zierde - neu gibt es es ja sowieso nicht mehr.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
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