so kanns auch gehen

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Und wenn die Wartungen in freien Werkstätten gemacht werden und die Rechnungen oder was auch immer weggeschmissen werden. Ist das Fahrzeug dann ohne Wartung? Das Stempelheft ist ja Geschichte.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • BernhardJ schrieb:

      Eine Nicht-Vertragswerkstatt kommt sicher nicht in das Skoda-Computersystem um dort die Arbeiten am Fahrzrug einzutragen. Und ohne der EDV geht heute bekanntlicherweise gar nichts mehr.
      Das ist richtig und von daher ist ein "ordentlicher Nachweis" mittels der Rechnung der "Nicht-Vertragswerkstatt" ausreichend.

      BernhardJ schrieb:

      Das alte Serviceheft ist eigentlich nur noch Gedächtnisstütze und wertlose Zierde - neu gibt es es ja sowieso nicht mehr.
      Soweit das alte Serviceheft noch vorhanden ist, sind die Durchführungen der jeweiligen Wartungen nach Herstellervorgaben mit Datum, Unterschrift und Stempel zu bestätigen. Ob dies als Nachweis einem Käufer reicht, muss jeder selbst wissen.

      Wer bei einem neuen Fahrzeug ohne "beigelegtes Serviceheft" sie Wartungen / Inspektionen in einer "Nicht-Vertragswerkstatt" durchführen lässt, sollte sich dies in Ergänzung auf der Rechnung bestätigen lassen.

      Einem privaten Verkäufer empfehle ich das Anlegen einer "Fahrzeugakte", in der alle Rechnungen, TÜV-Belege und sonstige Unterlagen abgeheftet werden. Bei einer Fahrzeugbesichtigung kann dem Interessenten damit die Durchführung der Wartungen / Inspektionen und auch die gefahrenen Kilometer aufgezeigt werden.
    • Thema verfehlt

      Guten Morgen und
      vielen Dank für die bisherigen Antworten. Aber sie gehen in keinster Weise auf die von mir gestellte Frage ein. Aber auch wenn ich mich wiederhole......ich will das Auto nicht zurückgeben. Ich bin froh, dass ich damals einen Gebrauchten mit DSG gefunden habe. Dass das Getriebe einen Schaden hatte kann passieren. Aber inzwischen bin ich 20000 km gefahren ohne jedes Problem. Und mich dürstet nur nach Revanche weil der Händler mir das Auto mit vielen Eigenschaften angepriesen hat und sogar im Vertrag zugesichert hat, die alle nicht stimmen. Hauptproblem dabei ist der fehlende Scheckheftnachweis. Und das Skoda das Auto noch nie in einer autorisierten Werkstatt hatte. Ich gehe mit dem Yeti übrigens auch nicht in eine Skodawerkstatt.
      Und meine Frage war.....wwie groß ist mein Schaden (rein monetär) wenn ich keinen Anspruch auf sogenannte """"Vertrauensbildende Maßnahmen"""" habe? Allgemeine Lebenshilfe brauche ich nicht.
      Übrigens, intensive Gespräche mit mehreren Händlern und KFZ-Sachverständigen haben ergeben, dass die Garantie gegen Durchrostung von innen nach außen im Grunde gar nichts wert ist weil sie praktisch nicht vorkommt. Ebenso so ist diese Lackschutzgarantie nicht wirklich monetär messbar. In allen Fällen haben die Werkstätten und die Sachverständigen damit bisher keinerlei praktischen Umgang gehabt. Und diese Mobilitätsgarantie? Ja, die gibt es, die habe ich auch verloren wegen dem Scheckheft, aber die spielt in meinem Autoleben keine Rolle wegen ADAC-Mitgliedschaft.
      Nach wirklich intensiver Beschäftigung mit diesen Versprechungen komme ich zu dem Ergebnis, dass die Branche das alles als Marketing-Gags ohne Inhalt auffasst. Im Grunde also auch der gleiche Betrug wo viel mit Worten versprochen wird aber der Inhalt Null ist. Passt zum Dieselskandal dieser Firma. ...Trotzdem, der Yeti ist ein gutes Auto.....
    • Isenhagen schrieb:

      Und meine Frage war.....wwie groß ist mein Schaden (rein monetär) wenn ich keinen Anspruch auf sogenannte """"Vertrauensbildende Maßnahmen"""" habe?
      Hallo Isenhagen,

      zunächst einmal muss ich deine Kritik, das Thema sei verfehlt worden, zurückweisen, da aus deinem Beitrag nicht wirklich klar hervorgeht, was du denn eigentlich willst. Du schreibst, dass eine Klage anhängig ist, sprichst von den vertrauensbildenden Maßnahmen und dass du den Schummelmotor hast und erwähnst dann ganz zum Schluss, dass dein Auto entgegen einer Zusicherung nicht scheckheftgepflegt ist und willst wissen, ob das ein Schaden ist. Da wirfst du einiges durcheinander und brauchst dich deshalb nicht zu wundern, wenn die Antworten nicht deinen Vorstellungen entsprechen.

      Nun, lassen wir mal die ganzen vertrauensbildenden Maßnahmen außen vor, denn die haben mit deinem Problem nichts zu tun. Wenn du ein Fahrzeug als scheckheftgepflegt erworben hast, dies aber nicht der Fall ist, stellt dies einen Sachmangel dar, der dir wahlweise das Recht auf Nacherfüllung (hier wohl nicht möglich), Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung oder Schadensersatz einräumt, wobei die Ansprüche auf Kaufpreisminderung und Schadensersatz hier im Ergebnis deckungsgleich sein dürften. Dein Schaden besteht in der Wertminderung deines Fahrzeugs im Vergleich zu einem scheckheftgepflegten Fahrzeug. Wie hoch diese anzusetzen ist, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt vom Alter, der Fahrleistung und dem Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe ab. Im Zweifel müsste ein Sachverständiger diesen Wert ermitteln. Mal ganz vage ins Blaue hinein würde ich in deinem Fall von einer möglichen Wertminderung von 1.000 Euro ausgehen. Eine Minderung oder ein entsprechender Schadensersatzanspruch müsste innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Übergabe (gerichtlich) geltend gemacht werden. Da ich mal davon ausgehe, dass deine Anwältin inzwischen aus dem Mutterschutz zurück ist, würde ich das Thema mal mit ihr besprechen.

      Da du ja bereits eine Klage anhängig hast, stellt sich mir allerdings die Frage, was du denn eingeklagt hast und aus welchem Grund dies geschah. Die anhängige Klage steht einer weitergehenden Forderung möglicherweise entgegen, wenn Gegenstand der Klage bereits ein Anspruch auf Kaufpreisminderung oder Schadensersatz ist und dieser die Wertminderung durch das fehlende Scheckheft beinhaltet. Aber wie gesagt, das solltest du mit deiner Anwältin besprechen.

      Andreas
    • Isenhagen schrieb:

      Allgemeine Lebenshilfe brauche ich nicht.
      Zum Sachverhalt kann ich mich dem Beitrag von floflo anschließen und möchte über die konkrete Beantwortung hinaus noch folgendes anmerken.

      Antworten im Forum gehen schon einmal über die Fragestellung hinaus, soweit diese denn dann auch vorweg konkret gefasst wurde und helfen damit möglicherweise auch anderen Mitgliedern. Oftmals entwickeln sich aus der Ausgangsfrage heraus auch noch weitere Fragen bzw. werden Meinungen ausgetauscht. Davon lebt ein Forum und das hat nichts mit "Lebenshilfe" zu tun.
    • Isenhagen schrieb:

      ...wie groß ist mein Schaden (rein monetär) wenn ich keinen Anspruch auf sogenannte """"Vertrauensbildende Maßnahmen"""" habe?
      Dieser kann in die schweren Tausender gehen. Da Du aber eh keinen rechtlichen Anspruch auf die "VM" hast und nie hattest (daran wird keine Macht der Welt etwas mehr ändern können), ist Deine Frage irgendwie obsolet.
      Falls Du überhaupt kein Scheckheft bekommen haben solltest, so wären hier ersatzweise Servicerechnungen von Skoda vorzulegen die Du Dir beim Kauf hättest aushändigen lassen sollen - als Beweis der "Scheckheftpflege". Hast Du auf die Vorlage verzichtet, so auch auf die Kulanzen und die "VM".

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von BernhardJ ()

    • BernhardJ schrieb:

      Du überhaupt kein Scheckheft bekommen haben, so wären hier ersatzweise Servicerechnungen von Skoda vorzulegen die Du Dir beim Kauf hättest zeigen lassen sollen. Hast Du auf die Vorlage verzichtet, so auch auf die Kulanzen und die "VM".
      Nein, so einfach ist das nun auch nicht. Natürlich muss sich Isenhagen die Frage gefallen lassen, warum er sich beim Kauf das Scheckheft nicht vorlegen bzw. sogar aushändigen ließ. Allerdings werden die Scheckhefte heute vielfach elektronisch geführt. Letztlich ist das aber auch egal, denn der Verkauf eines Fahrzeugs als "scheckheftgepflegt" beinhaltet eine rechtlich bindende Beschaffenheitsvereinbarung, die hier nicht eigehalten wurde, so dass dem Fahrzeug eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, die die von mir beschriebenen Ansprüche begründet. Beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften kann sich ein Verkäufer eines Gebrauchtwagens nicht einmal auf einen vertraglich vereinbarten Ausschluss der Sachmängelhaftung (bei Privatverkäufen) bzw. auf eine Verkürzung auf 1 Jahr (bei gewerblichen Händlern) berufen.

      Andreas
    • Ja, vielleicht... Aber die Zusage und der Ausdruck bzw. Dafinition von "Scheckheftgepflegt" kann juristisch alles mögliche bedeuten - weißt Du ja selber :D
      M.M.n. muss es auch nicht bedeuten, dass die "Pflege" von einer autorisierten Skoda-Verkstatt durchgeführt werden muss. Das verlangt aber Skoda bei Kulanz und der "VM".
      Diesbetreffend wird Isenhagen wohl auch vor Gericht den Kürzeren ziehen, wie ich das sehe.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Diesbetreffend wird Isenhagen wohl auch vor Gericht den Kürzeren ziehen, wie ich das sehe.
      Wenn man den wüsste auf was seine offensichtlich bereits eingereichte Klage zielt.

      BernhardJ schrieb:

      "Scheckheftgepflegt" kann juristisch alles mögliche bedeuten
      "Scheckheftgepflegt" bedeutet dass die vom Hersteller vorgegebenen Wartungsintervalle /-arbeiten sachgerecht durchgeführt wurden. Diese Wartungen / Inspektionen müssen nicht zwingend bei einem SKODA-Vertragspartner, sehr wohl aber in einem "Meisterbetrieb" erfolgen.
    • BernhardJ schrieb:

      Aber die Zusage und der Ausdruck bzw. Dafinition von "Scheckheftgepflegt" kann juristisch alles mögliche bedeuten
      Nein, der Begriff "scheckheftgepflegt" ist von der Rechtsprechung inzwischen definiert worden. Danach ist ein Fahrzeug nur dann scheckheftgepflegt, wenn alle vom Hersteller vorgeschriebenen oder auch nur empfohlenen Inspektionen und Wartungsarbeiten von einer Vertragswerkstatt oder einer Werkstatt, die nach Herstellervorgaben arbeitet, durchgeführt wurden und sämtliche dieser Inspektionen und Wartungsarbeiten lückenlos im (elektronischen) Scheckheft protokolliert sind.

      Andreas
    • Genau, kann sie nicht. Skoda gibt Kulanz oder "VM" nur dann, wenn in einer Vertragswerkstatt inklusive Einträge ins elektronische System lückenlos "gepflegt" wurde. Bei jeder anderen Konstellation könnte nur eine erfolgreiche Klage Skoda zwingen nachzugeben. Aber da sehe ich persönlich wenig Chancen auf Erfolg, wenn nicht anhand von Rechnungen eines Meisterbetriebes alles lückenlos schwarz auf weiß vom Halter bewiesen werden kann. Hat auch der Händler diese Dokumente nicht, kann man vielleicht auf Preisminderung klagen, gegenüber Skoda hat man dann trotzdem keine Handhabe bezüglich Kulanz und "VM".
      Einen theoretischen "Schaden" verursacht durch fehlenden Nachweis der Scheckheftpflege (und dann eine vielleicht nicht kostenlos durchgeführte Reparatur) wird keiner genau beziffern können, da zudem Kulanz eh eine freiwillige Leistung ist.

      Grüße - Bernhard
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von BernhardJ ()

    • So gesehen ja, denn das elektronische Scheckheft (anderes gibt es ja nicht mehr), nicht gepflegt wurde.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
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