Kommt die PKW-Maut jetzt doch

  • [ Gesetz ]

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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • tueddelkram schrieb:

    wieso werden ?
    Bezog sich dieser Hinweis jetzt auf das grammatikalisch falsche "werden" (es muss natürlich richtig "wird" heißen) oder darauf, dass D. auch vorher schon ein Witzfigur war? Mit ersterem hättest du recht, der zweite Einwand steht hingegen nicht im Widerspruch zu meiner Behauptung, denn ich schrieb ja "immer mehr", was beinhaltet, dass er es auch vorher schon war. ;)

    Andreas (im Klugscheißermodus)
  • floflo schrieb:

    ... Dick und Doof ... dass man die beiden als Paar sehen muss...
    Nicht unbedingt. Es gibt Einzelpersonen (auch in der Politik), die mit Bravour beide Kriterien gleichzeitig erfüllen. :D

    Grüße - Bernhard
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    Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
  • Meiner Meinung nach war den beteiligten Politikern von Anfang an klar, dass die Maut gegen EU Recht verstößt.

    Seehofer hat die Maut dennoch lautstark auf den Weg gebracht um sich Wählerstimmen zu sichern.
    Merkel hat mitgemacht, um die Koalition nicht zu stören.
    Dobrindt hat -ganz langsam- einen einigermaßen passablen Gesetzesentwurf erstellen lassen, um Seehofer und Merkel zu gefallen.

    Und alle haben gewusst, dass die Maut nicht gesetzeskonform ist, aber so ihr Gesicht gewahrt.

    So läuft es in der Politik doch oft.

    Gruß Jörg
  • Nach der Wahl wird einer der "Helden" die Maut so oder so durchdrücken. Jetzt haben die auch schwarz auf weiß, dass man mit der Einführung der Maut die deutsche KFZ-Steuer damit nicht verrechnen/entlasten darf. Das ist dann die Ausrede für die Durchführung der geplanten KFZ-Steuererhöhung unabhängig von der Einführung der Maut für alle EU-Bürger und Deutsche gleich.

    Grüße - Bernhard
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    Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
  • BernhardJ schrieb:

    Nach der Wahl wird einer der "Helden" die Maut so oder so durchdrücken. Jetzt haben die auch schwarz auf weiß, dass man mit der Einführung der Maut die deutsche KFZ-Steuer damit nicht verrechnen/entlasten darf. Das ist dann die Ausrede für die Durchführung der geplanten KFZ-Steuererhöhung unabhängig von der Einführung der Maut für alle EU-Bürger und Deutsche gleich.

    Grüße - Bernhard
    So wird es sein. Es war auch nie etwas anderes zu erwarten. Egal, Wählerstimmen wurden gesichert. Mal sehen, was diesmal als "Bauernfänger Thema" missbraucht wird...

    Gruß,
    WETMAN
  • marwin220 schrieb:

    So läuft es in der Politik doch oft.
    Ganz richtig, so läuft es leider, immer und immer wieder. Wenn es sich nicht um so ein brisantes und medienwirksames Thema handelt wie die Maut, bekommt Bürger Normalo davon aber oft nichts mit.

    Mein Bruder arbeitet in einem Bundesministerium. Zu seinen Aufgabe gehört es, den politischen Willen in Gesetzestexte umzusetzen. Oft lässt sich dieser politische aber gar nicht verfassungskonform umsetzen. Das interessiert die Politiker aber herzlich wenig. Die Juristen in den Ministerien werden quasi gezwungen verfassungswidrige Gesetze zu machen. Auch wenn das nicht der Regelfall ist, so kommt es immer wieder vor und wenn dann eines Tages das Bundesverfassungsgericht oder bei Landesgesetzten die Verfassungsgerichtshöfe der Länder ein Gesetz "kippen", will es natürlich niemand schuld sein.

    Ein besonders krasses Beispiel war vor drei Jahren das Bestreben der Landesregierung in Rheinland-Pfalz, ins Kommunalwahlrecht die sog. Geschlechterparität einzuführen. Ziel war es, mehr Frauen in die kommunalen Vertretungskörperschaften (Stadtrat, Gemeinderat, Ortsbeirat) zu bringen. Jeder Depp konnte daran fühlen, dass dies eine unzulässige Wählerbeeinflussung darstellt. Gewollt war diese Geschlechterparität von den Grünen. Der Koalitionspartner wollte sie eigentlich nicht, doch frei nach der Devise, "geb ich dir was, gibst du mir was", hat er dem Ansinnen zugestimmt. Das Ende vom Lied war die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Regelung.

    BernhardJ schrieb:

    Jetzt haben die auch schwarz auf weiß, dass man mit der Einführung der Maut die deutsche KFZ-Steuer damit nicht verrechnen/entlasten darf
    Das kann man so pauschal nicht sagen. Grundsätzlich sind die einzelnen EU-Länder in ihrer Entscheidung frei, welche nationalen Steuern sie erheben. Es ist daher nicht vorne herein unzulässig, parallel zur Einführung einer Maut die Kfz-Steuer zu senken. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Doch hier hat die Politik nie einen Hehl daraus gemacht, dass die geplante Steuersenkung nur dazu dient, den deutschen Autofahrer für die Maut zu entlasten. Und damit hat man etwas verknüpft, was eigentlich gar nicht zusammengehört. Im Prinzip spielt das zwar keine Rolle, wenn die Entlastung nicht wie im ersten Entwurf durch Abzug der Maut bei der Kfz-Steuer erfolgt sondern einfach nur die Steuer gesenkt wird, doch indem das erklärte Ziel sein soll, dass eine Maut faktisch nur für im Ausland zugelassene PKW gilt, hat man eine mittelbare Diskriminierung. Aus dieser Nummer kommt man praktisch auch nicht mehr heraus, weil es unglaubhaft erscheint, wenn man jetzt etwas anderes behauptet. Hätte man von Beginn an gar nicht erst dieses Querverbindung gezogen, wäre die Maut überhaupt kein Problem geworden. Man kann auch sagen, "voll versemmelt, Herr Dobrindt", wobei es im Prinzip bereits im Koalitionsvertrag versemmelt wurde.

    Andreas
  • floflo schrieb:

    Aus dieser Nummer kommt man praktisch auch nicht mehr heraus, weil es unglaubhaft erscheint, wenn man jetzt etwas anderes behauptet. Hätte man von Beginn an gar nicht erst dieses Querverbindung gezogen, wäre die Maut überhaupt kein Problem geworden. Man kann auch sagen, "voll versemmelt, Herr Dobrindt", wobei es im Prinzip bereits im Koalitionsvertrag versemmelt wurde.
    Bloß weil eigentlich in der Öffentlichkeit vorallem durch die Medien, die mal wieder Politik spielen wollen, dieser kausale Schluss provoziert wurde, wird daraus noch lange keine Ungültigkeit für das Gesetz. So wie Du schon geschrieben hast ... das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, auch wenn's günstig zusammenpasst.
  • Silver Y schrieb:

    Bloß weil eigentlich in der Öffentlichkeit vorallem durch die Medien, die mal wieder Politik spielen wollen, dieser kausale Schluss provoziert wurde, wird daraus noch lange keine Ungültigkeit für das Gesetz.
    Da hast du im Prinzip recht. Es waren allerdings nicht die Medien sondern die Politik selber, die diese Kausalität hergestellt hat. So steht im Koalitionsvertrag, dass die Maut die deutschen Autofahrer, konkret die Halter von in Deutschland zugelassen PKW nicht belasten darf. Mit dieser Zielsetzung erfolgt natürlich indirekt eine Diskriminierung. Ob das allerdings ausreicht, um die Maut zu kippen, halte ich für sehr zweifelhaft. Allerdings kenne ich weder den aktuellen Gesetzentwurf noch das Gutachten, das eine Verfassungswidrigkeit bejaht, so dass ich mir auch kein abschließendes Urteil darüber bilden kann, ob die geplante Maut nun verfassungskonform ist oder nicht.

    Andreas
  • floflo schrieb:

    Silver Y schrieb:

    Bloß weil eigentlich in der Öffentlichkeit vorallem durch die Medien, die mal wieder Politik spielen wollen, dieser kausale Schluss provoziert wurde, wird daraus noch lange keine Ungültigkeit für das Gesetz.
    Da hast du im Prinzip recht. Es waren allerdings nicht die Medien sondern die Politik selber, die diese Kausalität hergestellt hat. So steht im Koalitionsvertrag, dass die Maut die deutschen Autofahrer, konkret die Halter von in Deutschland zugelassen PKW nicht belasten darf. Mit dieser Zielsetzung erfolgt natürlich indirekt eine Diskriminierung. Ob das allerdings ausreicht, um die Maut zu kippen, halte ich für sehr zweifelhaft. Allerdings kenne ich weder den aktuellen Gesetzentwurf noch das Gutachten, das eine Verfassungswidrigkeit bejaht, so dass ich mir auch kein abschließendes Urteil darüber bilden kann, ob die geplante Maut nun verfassungskonform ist oder nicht.

    Andreas
    Hallo Andrras,

    da ist Dir ein kleiner Fehler unterlaufen.
    Es geht nicht darum ob die Maut verfassungswidrig ist sondern darum, ob die Maut europarechtskonform ist.

    Außerdem ist die Formulierung im Koalitionsvertrag wohl von der CDU und der SPD so gewollt, damit
    1.) Herr Seehofer für die CSU den Vertrag unterschreiben kann, ohne sein Wahlversprechen zu brechen
    2.) Die Maut, so wie von der CDU und SPD gewollt, nicht eingeführt werden kann.

    Und hinterher sind wieder die bösen, bösen Bürokraten in Brüssel schuld.
    Herr Dobrindt ist doch nur der "Trottel" auf dessen Kosten diese Spiel gespielt wird. Aber er hat sich ja so aufgedrängt und wollte unbedingt Minister werden.

    Gruß
    row-dy
    09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

    Die immer wieder zu hörende Behauptung
    „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
    ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
  • row-dy schrieb:

    da ist Dir ein kleiner Fehler unterlaufen.
    Es geht nicht darum ob die Maut verfassungswidrig ist sondern darum, ob die Maut europarechtskonform ist.
    Es geht darum, ob die Maut gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Dies ist sowohl im EU-Recht als auch in unserer Verfassung verankert. Daher bedeutet ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot auch eine Verfassungswidrigkeit. Ich gebe dir allerdings recht, dass die Problematik einer Diskriminierung von Ausländern in den Medien stets nur in Verbindung mit dem EU-Recht erörtert wird, was daran liegt, dass es die EU ist, die das beanstandet. Da ich den Mautgesetzentwurf in der aktuellen Fassung nicht kenne, kann ich auch nicht beurteilen, ob er gegen das Diskriminierungsverbot verstößt, wie in dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags jetzt behauptet wird. Nach den bisher veröffentlichen Informationen würde ich das verneinen, weil anders als im ursprünglichen Entwurf jetzt eine Trennung von Steuer und Maut erfolgt und die Steuerentlastung angeblich auch nicht identisch ist mit der Höhe der Maut.

    Ich sehe in der geplanten Maut vielmehr ein anderes Problem, das bisher überhaupt nicht zur Sprache gebracht wurde. Die Maut ist rechtlich keine Steuer sondern ein Beitrag für die Vorhaltung der Autobahnen. Die Höhe der Maut muss sich danach an den Vorteilen bemessen, die dem Fahrzeughalter die Möglichkeit zur Nutzung der Autobahnen bietet. Erhebt man keine Einheitsmaut, wie etwa bei der Vignette in der Schweiz, sondern stuft die Mauthöhe ab, muss diese Abstufung den unterschiedlichen Vorteilen gerecht werden. Geeignete Maßstäbe hierfür können z.B. die Leistung, Größe oder das Gewicht eines Fahrzeugs sein. Die Maut soll jedoch nach dem Schadstoffausstoß bemessen werden. Ich halte es für fraglich, ob der Schadstoffausstoß die unterschiedlichen Vorteile widerspiegeln kann, zumal der hierfür maßgebliche CO2-Wert ein rein rechnerischer Prüfstandswert ist, der keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen CO2-Ausstoß in der Realität zulässt. So werden z.B. Downsizing-Motoren bevorzugt, obwohl gerade diese Motoren bei höheren Geschwindigkeit auf der Autobahn einen besonders hohen CO2-Ausstoß haben. Das führt im Ergebnis zu Ungleichbehandlungen und damit zu einer Verfassungswidrigkeit.

    Es könnte also durchaus sein, dass das Mautgesetz die EU-Hürden zwar schafft aber national durchfällt. Für den Gesetzgeber wäre das der Gau schlechthin, da es dann wegen der Trennung von Maut und KfZ-Steuer auch nicht mehr möglich wäre, die Steuerentlastung rückwirkend rückgängig zu machen, so dass nicht nur die Einnahmen aus der Maut fehlen würden sondern auch das Geld aus der entlasteten KfZ-Steuer. Die Diskussion um die EU-Konformität hat die Regierungskoalition offenbar so verblendet, dass man die national drohende Gefahr einer Verfassungswidrigkeit gar nicht sieht.

    Andreas
  • Hallo Andreas,

    Du meinst also, das die Schadstoffklasse kein sachlicher Grund ist mit dem die unterschiedliche Höhe der PKW- Maut begründet werden kann.

    Es gibt bei der LKW Maut doch auch je nach Schadstoffklasse unterschiedliche Mautsätze.
    Es ist zwar eine Streckenmaut aber warum ist der Vorteil je gefahrenem Kilimeter bei einem EURO 2 LKW größer als bei einem EURO 3 LKW?

    Wenn die Transportunternehmen darin ein Diskreminierung sehen würden, dann hätte es dagegen doch bereits Klagen gegeben.

    Gruß
    row-dy
    09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

    Die immer wieder zu hörende Behauptung
    „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
    ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
  • row-dy schrieb:

    Du meinst also, das die Schadstoffklasse kein sachlicher Grund ist mit dem die unterschiedliche Höhe der PKW- Maut begründet werden kann.
    Es gibt bei der LKW Maut doch auch je nach Schadstoffklasse unterschiedliche Mautsätze. Es ist zwar eine Streckenmaut aber warum ist der Vorteil je gefahrenem Kilometer bei einem EURO 2 LKW größer als bei einem EURO 3 LKW?
    Wenn die Transportunternehmen darin ein Diskriminierung sehen würden, dann hätte es dagegen doch bereits Klagen gegeben.
    Der Unterschied zwischen der LKW-Maut und der PKW-Maut besteht darin, dass die LKW-Maut eine Gebühr ist und die PKW-Maut ein Beitrag. Die Gebühr wird für das Maß der konkreten Inanspruchnahme einer Einrichtung festgesetzt, während ein Beitrag für die Möglichlichkeit der Inanspruchnahme erhoben wird und dabei nach dem Vorteil bemessen wird, den die Möglichkeit bietet. Während bei der LKW-Maut dem Verursachungsgedanken durch die Streckengebundenheit und Achszahl Rechnung getragen wird, ist die Schadstoffbelastung hier eher untergeordnet und wird auch nicht nach dem konktreten CO2-Ausstoß berechnet sondern nach Schadstoffklassen. Ich gebe dir zwar recht, dass auch dies rechtlich nicht ganz unproblematisch ist, ich halte es so jedoch für vertretbar.

    Anders bei der PKW-Maut (Infrastrukturabgabe), die sich im Prinzip genauso berechnet wie die die Kfz-Steuer und damit zu einem wesentlichen Anteil den konkreten CO2-Ausstoß zum Inhalt hat. Es ist kaum nachvollziebar, dass die Straßeninfrastruktur für zwei gleiche Fahrzeuge mit gleich starkem Motor und ggf. auch gleichem Hubraum unterschiedliche Vorteile bieten soll, nur weil das eine Fahrzeug ein Diesel mit niedrigerem CO2-Ausstoß ist und das andere ein Benziner mit höherem Ausstoß. Der CO2-Ausstoß passt hier nicht als Maßstab, um den unterschiedlichen Vorteilen gerecht zu werden. Hier werden gleiche Sachverhalte ungleich behandelt, was mit Art. 3 GG nicht vereinbar ist. Hinzu kommt, wie ich schon schrieb, dass Verteilungsmaßstäben immer objektiv messbare Kriterien zugrundeliegen müssen, was aber beim CO2-Ausstoß nicht der Fall ist, weil er rein fiktiv berechnet wird, während er in der Praxis vor allem vom Fahrprofil des Fahrers abhängig ist. Schließlich scheint der Bezug auf den CO2-Ausstoß auch willkürlich, weil er nur auf eine Umweltkomponente abstellt. Da wäre das viel grobere Abstellen auf Schadstoffklassen, wie bei der LKW-Maut, besser.

    Das ganze Dilemma ist ja nur deshalb entstanden, weil es Ziel des Gesetzgebers war, eine 1:1-Entlastung in Höhe der Mautgebühren bei der Kfz-Steuer zu erreichen. Das ist m.E. aber gar nicht möglich. Entweder verstößt man dabei gegen das Diskriminierungsgebot und gegen die oben aufgezeigten Grundsätze oder auch gegen beides. Ich trage mich daher durchaus ernsthaft mit dem Gedanken, gegen die Infrastrukturabgabe gerichtlich vorzugehen, nicht, weil ich die Maut nicht zahlen will - damit habe ich kein Problem - sondern, weil mir die stümperhafte und rein politisch motivierte Art, mit der hier eine PKW-Maut statuiert werden soll, die im Ergebnis nur die Halter von im Ausland zugelassener PKW belastet, tierisch auf den Senkel geht.

    Andreas
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