Ich hoffe auch darauf, dass dieser Schwachfug einkassiert wird. Als Beuteschweizer frage ich mich natürlich: Da es keine Vignette geben soll, muss ich wohl dann irgendwie online die Vignette für mein Auto "buchen" - bei den "Inländern" passiert das ja automatisch. Und damit würde ein weiterer Baustein im vollständigen Bewegungsprofil der Menschheit gesetzt. Einmal erhobene Daten werden nie mehr weggeworfen, denn wir leben im Zeitalter des Datenreichtums. Ich sehe schon die personalisierte Werbung: "Erleben Sie den Europapark - Ausfahrt in nur zwei Kilometern".
Mit einer Nutzungsgebühr habe ich kein Problem - aber mit der verschleierten Generalüberwachung, die Puzzlestück für Puzzlestück eingeführt wird - und von der niemand ausser der Verwerterindustrie profitiert.
Das höchste Glück der Pferde ist der Reiter auf der Erde.
Die immer wieder zu hörende Behauptung
„Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
....bevor der Europäische Gerichtshof den ganzen Unfug kassiert.
Wenn im Kfz-Steuerbescheid kein Entlastungsposten mehr für die Maut auftaucht sondern einfach nur die Steuer niedriger als bisher festgesetzt wird, wird der EUGH die Maut vermutlich nicht kippen. Das einzige, was dann noch eine Diskriminierung begründen könnte, ist die öffentlich erklärte Zielsetzung, nur die Halter vom im Ausland zugelassenen Fahrzeugen mit einer Maut zu belasten. Ob das ausreicht, ist fraglich aber nicht ausgeschlossen.
Ich bin dennoch davon überzeugt, dass die Maut scheitert, entweder bereits politisch, weil nach der Bundestagswahl eben doch nicht vor der Bundestagswahl ist oder durch das Bundesverfassungsgericht, weil die Verteilungsregelung nach CO2-Ausstoß/Verbrauch die Vorteile der Nutzungsmöglichkeit der Bundesfernstraßen nicht sachgerecht zu erfassen vermag.
Hoffen wir mal, das der nächste Bundestag die Regelung bis zur Entscheidung des EuGH aussetzt.
Das wäre nicht nur im Interesse betroffener Autofahrer sinnvoll sondern auch aus der Sicht der Bundesregierung. Scheitert nämlich die Maut, müssen nicht nur die hieraus erzielten Einnahmen zurückgezahlt werden, jedenfalls an diejenigen, die fristwahrend Widerspruch eingelegt haben, sondern wegen der zu Recht von der EU geforderten strikten Trennung von Maut und Kfz-Steuer bleibt die Steuerentlastung wirksam. Dann würde die Maut nicht nur zu einer großen Peinlichkeit ausarten (Deutschland würde zur Lachnummer) sondern auch zu einem riesigen Verlustgeschäft.
Ich glaube die Maut wird nicht scheitern. Denn jetzt haben die entsprechenden Politiker mit der "bösen" EU ja ein sehr gutes Argument alle KFZ-Steuern so hoch und von der Maut gerennt lassen wie sie aktuell sind und trotzdem die Maut für ALLE einzuführen. So wird es kommen, wetten?
Grüße - Bernhard
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
Da wurde mal wieder mit sachfremden Argumenten nachgeholfen. Süddeutsche Zeitung
CSU-Chef Seehofer drohte, Verhandlungen um den Länderfinanzausgleich von der Zustimmung zur Pkw-Abgabe abhängig zu machen.
Die immer wieder zu hörende Behauptung
„Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
"Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..." J. Fleischhauer
Das grüne Licht durch die EU-Kommission bedeutet noch nicht, dass die Maut auch kommt und es bedeutet erst recht nicht, dass die Maut auch rechtskonform ist. Im September ist Bundestagswahl und je nach dem wie dann die Mehrheitsverhältnisse sind, könnte die Entscheidung des Bundestags rückgängig gemacht werden. Bleibt es bei der Entscheidung, werden die Gerichte darüber entscheiden müssen, ob die Maut so zulässig ist, was m.E. nicht der Fall ist. Die Maut könnte sich so zu einem Riesenflop für den Staat erweisen. Wird sie nämlich für rechtswidrig erklärt, müsste sie zurückgezahlt werden, ohne dass sich dies auf die parallel erfolgte Entlastung bei der Kfz-Steuer auswirkt. Mit anderen Worten bekäme der Staat dann weder Maut noch Steuer.