Kupplungspedal fällt durch.

    • [ FL Kupplung ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • sorry, mein Fehler !!... ich meinte den "Nehmerzylinder"... -> korrigiert...

      dtex schrieb:

      Quaxx schrieb:

      ich verstehe die Funktion so, dass der Geberzylinder von Pedal betätigt über eine Hydraulikleitung den
      Druck auf den Nehmerzylinder gibt der dann das Ausrücklager bzw. die Kupplung betätigt.
      ja, das war früher "state of the art"...lt. ETKA ist das Ausrücklager aber auch hydraulisch (no. 3)
      Zwischenablage02.jpg

      deshalb erschließt sich mir der Sinn des Nehmerzylinders nicht so recht.
      siehe Frage: "endweder / oder" (entweder Nehmerzylinder oder hydr. Ausrücklager?)...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von dtex ()

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