Parken auf dem Gehweg?

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • YETI_in_red schrieb:

      Als der Fahrer dann die Lieferscheine zur Unterschrift in das direkt am Gehweg liegende Büro brachte, kamen die gleichen Polizisten (die scheinbar in der Seitenstraße gewartet hatten) hinterher und straften den Fahrer erneut ab – das Entfernen vom Fahrzeug sei Parken und nicht mehr "Be- und Entladen".
      Um es mal auf berlinerisch zu sagen "Die Bullen hätte ich angepisst!" und gesagt: "schickt mir die Rechung" um diese natürlich
      keinesfalls zu begleichen. Das Kontrolieren der Lieferung und Unterschreiben von Lieferscheinen gehört als "Nebenverrichtung"
      zum Liefervorgang.

      Wobei Diskussionen mit den berliner Gesetzeshütern eher ins Leere verlaufen.
      Oftmals, so meine Erfahrung, haben die keine Ahnung - müssen sie auch nicht.
      Ich sag in solchen Fällen immer "ja und amen", und denke mich meinen Teil.
      Aber abstrafen lassen - an Ort und Stelle - im Leben nicht.

      Viele Grüße
    • hkss schrieb:

      Ich muss jedes mal zufrieden schmunzeln wenn ich eine bestimmte Frau mit Ihrem Kinderwagen durch unsere Strasse gehen sehe.
      Die hat eine kleine Brechstange im Kinderwagen dabei und hat am hellichten Tage keine Hemmungen damit den "Spezialisten" von vorne
      bis hinten einen schönen tiefen Kratzer reinzuritzen - hab ihr schon aus nächster Nähe dabei zugesehen - die Frau stört das nicht wenn man zusieht.
      Mir hat vor ca. 15 Jahren solch ein SACHBESCHÄDIGER meine damals acht Monate junge Octavia so "verziert" :motz: . Die Octavia war ordnungsgemäss in einer Spielstraße auf einer markierten Parkfläche abgestellt. Dieser Täter ist nie ermittelt worden, somit musste der Schaden von der Vollkasko beglichen werden, was bedeutet von allen Versicherten. :cursing: Dies ist nicht witzig. Diese Mitmenschen sollten schnellstmöglich für ihre Missetaten gerade stehen. In solch einem Fall von Sachbeschädigung sofort Beweissicherung durch Fotos/Film und die Sheriffs angerufen. Würde mich nicht wundern, wenn ein betroffener Fahrzeughalter handgreiflich wird und dem "Kratzer" ordentlich den Arsch versohlt.

      Wenn jemand Yetilein :love: das "Fell" verkratzt, dann macht das Linky himself, RAB 2014 durch Steineichen. :whistling:

      Wetzlarer schrieb:

      Wenn du schon so gesetzestreu bist das du die Polizei wegen der Falschparker anrufst dann hab auch die Eier in der Hose das auch anzuzeigen!
      So sehe ich das auch, meine Nachbarn haben damals nix gesehen ... :(
      Wenn ich solch eine(n) SACHBESCHÄDIGER(IN) dabei erwische, dann wird auch eine Anzeige kommen. Handy ist ja immer dabei.

      Falschparker anzuzeigen überlasse ich dem ortsansässigen "Knöllchenhorst". :rolleyes:

      Kajo schrieb:

      Dafür habe ich genau so wenig Verständnis wie für die Gehwegzuparker.
      Für Gehwegzuparker habe ich auch kein Verständnis, auch nicht für Einfahrzu- und -gegenüberparker und Aufprivatparkplatzfalschparker :cursing:
      Solch egoistische Personen sollten die Pappe besser abgeben und Taxi oder Bus fahren, dann werden diese Nötiger nicht genötigt diese Art von Ordnungswiedrigkeiten zu begehen.

      Linky -co-
      Einbauten
      - alles inklusive


      8)
    • floflo schrieb:

      Als Grundstückseigentümer hat man in solchen Fällen das Recht, das eigene, durch die Allgemeinheit genutzte Flurstück dem öffentlichen Verkehr zu entziehen, indem man es z.B. einfriedet. Sieht sicherlich recht lustig aus, wenn auf dem Gehweg plötzlich ein Zaun steht.
      Solch einen ähnlich gelagerten Fall hatten wir hier vor kurzem: volksfreund.de/nachrichten/reg…nen-Knick;art8137,4536574

      Gruß Kajo
    • IMG_1200.JPG

      So sieht das in der Karlsruher Weststadt praktisch überall aus. In diesem Teil der Scheffelstraße sind auf der gegenüberliegenden Seite Parkplätze, die quer angeordnet sind. Dort *könnte* man auch komplett auf der Fahrbahn parken. Weiter vorne wird beidseitig längs geparkt. Würde man sein Fahrzeug dort vorschriftsmäßig abstellen, wäre die Straße "zu".

      Wenn die Stadt auf die Idee kommt, vorschriftsmäßiges Parken durchzusetzen, dann wird sie auf einer Fahrbahnseite Parkverbot ausschildern müssen ... im Moment ist übrigens eine Verbreiterung des "Duldungsabstandes" von 1,20m auf 1,60m oder auch eine generelle Durchsetzung der StVO ab 2017 in der Diskussion. Wenn's interessiert, halte ich Euch auf dem laufenden ;)

      Ja, es ist verboten. Für moralisch verwerflich oder einen Anlass zur Sachbeschädigung halte ich es allerdings nicht. Wie man sieht, ist reichlich Platz.

      Gruß
      Patrick

      P.S. Sachbeschädigung geht gar nicht. Aus gutem Grund ist falsch Parken eine Ordnungswidrigkeit, Sachbeschädigung eine Straftat. Eine Lackreparatur kostet locker vierstellige Beträge - glauben die Leute ernsthaft, alle Autobesitzer haben einen Goldesel? Mir ist das mit meinem Kangoo mal passiert. Nicht auf einem Gehweg, am Wegrand im Wald in einer Reihe weiterer parkender Fahrzeuge - war zum Gleitschirmfliegen am Merkur in Baden-Baden. Wenn ich den "live" erwischt hätte ... so waren es 1500 Euro. Von mir aus darf jemand dafür gerne in den "Bau". Ging vor ein paar Jahren mal durch die Presse, dass eine Frau, die den Schaden nicht bezahlen konnte, eine Haftstrafe bekam. In der Urteilsbegründung stand völlig richtig was von "fehlendem Respekt vor dem Eigentum anderer".
      People who think they know everything are a great annoyance to those of us who do. (Isaac Asimov)
    • Kajo schrieb:

      Vor zwei Tagen habe ich beim Einkaufen gesehen, dass eine offensichtlich nicht gehbehinderte Fahrerin sich auf eine "G-Parkplatz" stellt. Nach Nachfrage hinsichtlich einer möglichen Behinderung und mit Hinweis auf das Reservierungsschild hat sie dann ihr Fahrzeug umgesetzt.
      Vorbildlich @Kajo! :thumbup:

      Bleibt nur die Frage offen, hättest Du auch Deine Nachfrage gestellt, wenn "sie" ein ER gewesen wäre, 1,90 lang und 120 kg schwer mit deutlich mieser Laune? :D
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • floflo schrieb:

      Hier muss man differenzieren. Wurde der private Gehweg, d.h. konkret die den Gehweg bildenden Flurtücke von der Gemeinde förmlich für den öffentlichen Verkehr gewidmet, ist sie deiner Nutzung damit praktisch entzogen
      Erst mal danke für deine Erläuterung.
      Ob er förmlich dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurde weiß ich nicht,
      kann man das irgendwo raus bekommen?
      Die Situation ist schon Jahrzehnte so.
      Der Gehweg ist in der kompletten Breite unser Eigentum.

      Also so rein theoretisch könnte ich da den Belag wegmachen und Kartoffeln pflanzen,
      auch wenn er für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist,oder? :D
      Gruß Joachim
    • Kailash schrieb:

      Also so rein theoretisch könnte ich da den Belag wegmachen und Kartoffeln pflanzen,
      auch wenn er für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist,oder?
      Glaube ich nicht. Wir waren mal Eigentümer an einer Anliegerstrasse die allen Anliegern gehörte.
      Auch wenn die Stadt hier nicht Eigentümer war galten für die Anlieger trotzdem alle Pflichten (Winterdienst, Strassenreinigung,...)
      seit Oktober 2020 Mazda CX-5 Skyactiv 194 AWD mit Wandlerautomatik; vorher 2017er Yeti Outdoor Style -More Style- 1,2 DSG; Lavablau mit Panoramadach, davor 2011er 1,2 TSI DSG
    • Kailash schrieb:

      kann man das irgendwo raus bekommen?
      Natürlich kann man das.
      Wegen der Umstellung auf digitale Verwaltung und mgl. Übertragungsfehler sollte man das auch tun:

      Beim Katasteramt einen Grundbuchauszug von deinem Grundstück besorgen. Gehört das überhaupt zu deinem Grundstück? Ist da eine Belastung eingetragen? Welche?
      Beim Bauamt (evtl. auch im Katasteramt oder bei der Stadt, ist unterschiedlich) einen Baulasten-Auszug beantragen.

      Ist in beiden nichts eingetragen, kannst du Kartoffeln pflanzen.

      K.F.
    • minoschdog schrieb:

      Bleibt nur die Frage offen, hättest Du auch Deine Nachfrage gestellt, wenn "sie" ein ER gewesen wäre, 1,90 lang und 120 kg schwer mit deutlich mieser Laune?
      Aber selbstverständlich, höflich auf den "G-Parkplatz" aufmerksam mache ich jeden. Wenn er dann nicht den Parkplatz räumt, kann ich auch nichts machen. Jedenfalls würde ich keine Anzeige erstatten und auch keine Sachbeschädigung vornehmen.

      Einem Übergewichtigen hätte ich den Parkplatz am anderen Ende der Stadt empfohlen.

      Gruß Kajo
    • Kailash schrieb:

      Ob er förmlich dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurde weiß ich nicht,
      kann man das irgendwo raus bekommen?
      Das kannst du bei der Gemeinde/Stadtverwaltung erfragen. Wenn der Zustand schon seit Jahrzehnten so besteht, vermute ich allerdings, dass der Gehweg nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Bei Widmung privater Flächen bedarf es auch der Zustimmung des Eigentümers. Bei fehlender Zustimmung bleibt die Widmung zwar wirksam, ist jedoch anfechtbar.

      Kailash schrieb:

      Also so rein theoretisch könnte ich da den Belag wegmachen und Kartoffeln pflanzen,
      auch wenn er für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist,oder?
      Bei gewidmeten Gehweg darfst du keine Kartoffeln pflanzen. Du darfst überhaupt nichts tun, was die Funktion als öffentlicher Gehweg beeinträchtigt. Ist dein Flurstück hingegen nicht gewidmet, darfst du dort auch Kartoffeln, Erdbeeren oder Radieschen pflanzen, sofern nicht irgendwelche Ortsvorschriften das ausdrücklich verbieten.

      Quaxx schrieb:

      Auch wenn die Stadt hier nicht Eigentümer war galten für die Anlieger trotzdem alle Pflichten (Winterdienst, Strassenreinigung,...)
      Die Anliegerpflichten gelten dann, wenn die Fläche tatsächlich öffentlich genutzt wird. Wird sie hingegen vom Eigentümer (bei fehlender Widmung) der öffentlichen Nutzung entzogen (Stichwort Kartoffeln), bestehen insoweit gegenüber der Gemeinde keine Pflichten mehr, solange öffentliche Flächen nicht beeinträchtigt werden. Man darf also Kartoffeln pflanzen, sie aber nicht über die Grundstücksgrenze wachsen lassen. ;)

      Andreas
    • Rheinschiffer schrieb:

      Ist in beiden nichts eingetragen, kannst du Kartoffeln pflanzen.
      Nein, weder das Grundbuch noch das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, ob eine Fläche für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Die Widmung wird in gar kein Verzeichnis eingetragen sondern öffentlich bekannt gemacht. Eine verbindliche Auskunft kann nur die Gemeindeverwaltung geben.

      Andreas
    • Kajo schrieb:

      Vor zwei Tagen habe ich beim Einkaufen gesehen, dass eine offensichtlich nicht gehbehinderte Fahrerin sich auf eine "G-Parkplatz" stellt.
      Zum Parken auf Behindertenparkplätzen gibt es übrigens ein interessantes Urteil des AG Rostock. Das Gericht hat entschieden, dass es keine Beleidigung darstellt, wenn man einen Falschparker, der unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkt, "Parkplatzschwein" nennt.

      rechtsanwalt-verkehrsrecht-ber…in-ist-keine-beleidigung/

      Andreas

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von minoschdog ()

    • floflo schrieb:

      Die Widmung wird in gar kein Verzeichnis eingetragen sondern öffentlich bekannt gemacht.
      Hiermit gebe ich öffentlich bekannt, dass der Gehweg vor unserem Grundstück ab sofort dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist.

      Folglich ist jetzt die Gemeinde für den Winterdienst verantwortlich, geil! :thumbsup:

      floflo schrieb:

      "Parkplatzschein"
      Soll ich hier mal ein "w" kaufen?
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
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