Parken auf dem Gehweg?

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • minoschdog schrieb:

      Folglich ist jetzt die Gemeinde für den Winterdienst verantwortlich, geil
      Vermutlich leider nicht, weil die meisten Gemeinden die Räum- und Streupflicht für den vor dem Grundstück befindlichen öffentlichen Gehweg per Satzung auf den Anwohner übertragen haben.

      minoschdog schrieb:

      Soll ich hier mal ein "w" kaufen?
      Ups, ja bitte, ich nehme das "w" !
    • floflo schrieb:

      Zum Parken auf Behindertenparkplätzen gibt es übrigens ein interessantes Urteil des AG Rostock. Das Gericht hat entschieden, dass es keine Beleidigung darstellt, wenn man einen Falschparker, der unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkt, "Parkplatzschwein" nennt.
      Was aber, wenn der vermeintlich unberechtigte, sich später als Berechtigter herausstellt ?
    • floflo schrieb:

      Das Gericht hat entschieden, dass es keine Beleidigung darstellt, wenn man einen Falschparker, der unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkt, "Parkplatzschwein" nennt.
      Gleichwohl bleibe ich in solchen Fällen bei dem höflichen Hinweis und letztlich habe ich auch schon mal ein "G-Schild" übersehen und war froh, dass mich jemand darauf angesprochen hat.

      Gruß Kajo
    • Interessanter ist die Frage, was passiert, wenn das Parkverbotsschild nicht quer sondern längs zur Fahrspur aufgestellt wird, wie es z.B. bei Umzügen oder Baustellen passiert. Ich habe mich mal erfolgreich gegen eine Verwarnung gewaehrt, weil ich ein solches Schild nicht bemerkt hatte.
    • Alpinus schrieb:

      Interessanter ist die Frage, was passiert, wenn das Parkverbotsschild nicht quer sondern längs zur Fahrspur aufgestellt wird, wie es z.B. bei Umzügen oder Baustellen passiert. Ich habe mich mal erfolgreich gegen eine Verwarnung gewaehrt, weil ich ein solches Schild nicht bemerkt hatte.
      Für Verkehrszeichen gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz, dem dann Genüge getan wird, wenn das Verkehrszeichen so aufgestellt ist, dass ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer es bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfaltspflicht mit einem raschen und beiläufigen Blick wahrnehmen kann. Für ein Halteverbostzeichen mit Pfeilen bestimmt zudem die Verwaltungsvorschrift, dass es in spitzem Winkel zur Fahrbahn anzubringen ist (3 III VwV zu Zeichen 283 und 286). Dies bedeutet, dass ein Halteverbotszeichen ohne Pfeile nach Möglichkeit im rechten Winkel zur Fahrbahn stehen sollte und ein Schild mit Beginn- oder Ende-Pfeilen im spitzen Winkel. Ein längs zu Fahrbahn angebrachtes Halteverbostzeichen halte ich nur dann für zulässig, wenn es sich um ein Wiederholungszeichen (Pfeile links und rechts) handelt, da die Halteverbotsregelung hierdurch nicht begründet wird. Ob ein Verwarnungsgeldangebot bzw. Bußgeld bei einem längs zur Fahrbahn aufgestellten Schild wirksam ist, wird letztlich aber von den Umständen des Einzelfall abhängen, denn auf einen Verstoß gegen den Sichtbarkeitsgrundsatzes wird man sich dann nicht berufen können, wenn man positive Kenntnis von dem Verkehrszeichen hatte oder das Schild auch bei Längsausrichtung ohne Schwierigkeiten wahrnehmbar ist. Ortskundige müssen in solchen Fällen also eher mit einem Knöllchen rechnen als Fremde.

      Andreas
    • Der erste rote steht richtig. Hier kommt es aber auch immer wieder vor, das zwei Autos quer mit der Stoßstange bis zur Hauswand parken,
      und sich den eingezeichneten Parkplatz teilen - wenns net so dreißt wäre, könnt ich ja drüber lachen.
      Der zweite weinrote hat von der Einfahrt nur soviel Platz das man ohne Kinderwagen noch aus dem Haus kommt.
      Mit Kinderwagen gibts halt ein paar Kratzer - was soll´s.
      Der weise und silberne parken ganz an der Hausmauer, da kann man nur quer sich vorbeidrücken und Spiegel "einsammeln".
      Weinrot , weiß, und silber mit allen 4 Rädern auf dem Gehweg.
      Der weise Kastenwagen blockiert die Einfahrt - der Hauseigentümer lässt grad abschleppen.
      Der letzte silberne parkt auch ganz an der Hausmauer und blockiert ein Stück der Einfahrt.
      Der Gehweg ist hier nur 1m breit.
      Auf der anderen Steite Behinderten Parkplatz - das schwarze Ford K Cabrio gehört einer schicken Blondine die ganz
      und gar nicht (körperlich) behindert ist.

      Ein ganz normaler Tag - und eher von der Harmlosen sorte - in unserer Strasse.

      Die Strassenbahnhaltestelle ist 60m von unserem Haus weg.
      Ich beobachte immer mehr - vor allem am Wo-ende, das viele Auswärtige (Kennzeichen) hier
      die Karre abstellen und zur Bahn hasten. Vermutlich geht man (richtigerweise) davon aus, das
      es hier im Außenbezirk keine Strafzettel gibt.

      Ob ich Eier in der Hose hab die anzuzeigen - sicher doch - gegen Abend wird es Parktechnisch zunehmend
      kriminell in unserer Strasse.!

      Mir stinkt es nur, das die Polizei nix macht von sich auch.
      Nur wenn ICH drauf bestehe.

      Wozu steht dann so ein Mist in der Zeitung wegen Gehwegparken ect....
      Einfach nur das die Zeitung voll wird vermute ich mal.
      Dateien
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      Gruß Hubertus

      spritmonitor.de/de/detailansicht/801196.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von minoschdog ()

    • Ein Grund für das Gehsteigparken ist, dass bei größeren Straßenbaumaßnahmen innerorts generell Bordsteine mit minimaler Höhe verbaut werden (sollen). Neben dem Parken verleitet das manchen auch im fließenden Verkehr mal schnell über den Gehsteig auszuweichen, um bei Gegenverkehr nicht anhalten zu müssen. Hoffentlich ist mal nicht ein Fußgänger dort unterwegs.
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