man lernt doch nie aus ...
Ich habe gestern erst im Gespräch mit einem Kollegen kapiert, dass Parken auf dem Gehweg (mit 2 Rädern) generell verboten ist, es sei denn ein Schild (315) sagt ausdrücklich etwas anderes. Daher auch meine Verwunderung in dem Reifengrößen-Thread von wegen Bordsteinkanten etc. Ich fahre wie erwähnt täglich Bordsteine rauf und runter.
Und ich dachte, ich hätte in der Fahrschule aufgepasst
Aber ernsthaft - die Situation in Karlsruhe ist:
* es wird "überall" halb auf dem Gehweg geparkt
* das wird vom Ordnungsamt nicht geahndet - es sei denn, es bleibt zu wenig Platz für Kinderwagen/Rollator/Rolli
* mein Fahrlehrer hat mir das so beigebracht!
* in der Zeitung stand neulich, dass man die Mindestbreite für die Duldung von 1,2m anheben wolle - wie hoch, weiß ich gerade nicht
§12 StVO ist da aber völlig eindeutig. Und beschildert ist bei uns nirgends. Es wird einfach stillschweigend nicht verwarnt.
Welchen Sinn hat eine eindeutige Norm ohne Ausnahmetatbestand, wenn sie nicht exekutiert wird? Weshalb steht in der StVO nicht etwas wie "Gemeinden können Ausnahmen auch ohne Beschilderung erlassen" ... oder irgend etwas Sinnvolles?
Gruß
Patrick
People who think they know everything are a great annoyance to those of us who do. (Isaac Asimov)