Parken auf dem Gehweg?

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Uneinsichtig sind hier eher die Behörden. In Großbritannien ist Parken beiderseits üblich und erlaubt, und mir sind da keine Nachteile aufgefallen. Deshalb ist mir auch unklar, wieso es in Deutschland verboten ist.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Harry App schrieb:

      In Großbritannien ist Parken beiderseits üblich und erlaubt, und mir sind da keine Nachteile aufgefallen. Deshalb ist mir auch unklar, wieso es in Deutschland verboten ist.
      Die Briten haben schon immer ihr eigenes Süppchen gekocht. Die fahren ja sogar auf der "falschen" Seite und jetzt treten sie auch noch aus der EU aus. :D Aber im Ernst, das Verbot des Parkens auf der linken Fahrbahnseite hat durchaus seinen guten Grund. Zum einen sind dort parkende Fahrzeuge, wenn sie auf der Fahrbahn abgestellt sind, im Dunkeln wegen fehlender Reflektoren vorne mitunter schlecht zu erkennen, zum anderen muss man beim Ausparken die Fahrbahn queren, die man aber schlecht einsehen kann, wenn vor einem ein Fahrzeug geparkt hat, weil das Lenkrad und damit die eigene Position sich auf der von der Fahrbahn abgewandten Seite befindet.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      zum anderen muss man beim Ausparken die Fahrbahn queren, die man aber schlecht einsehen kann, wenn vor einem ein Fahrzeug geparkt hat, weil das Lenkrad und damit die eigene Position sich auf der von der Fahrbahn abgewandten Seite befindet.
      Ja, genau. Deshalb gibt ja auch gar keine Einbahnstraßen, in denen Radfahrer in Gegenrichtung fahren dürfen, obwohl da das parken links erlaubt ist.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Hallo Harry!

      Ich kann von meinem Schreibtisch zuhause auf eine Sparkasse schauen.
      Die liegt von mir aus gesehen in Fahrtrichtung links und davor hat es einen Parkstreifen für ~5 Autos.

      Da hört man es oft hupen und man hört quietschende Bremsen wegen den Fahrern die gegen die Fahrtrichtung parken und dann wieder los fahren.
      Bis die Tage,

      Volker
    • floflo schrieb:

      Zu den häufigen, von Uneinsichtigkeit der Verkehrsteilnehmer geprägten Parkverstößen gehört übrigens das "Linksparken" oder wie es genau heißt, das Parken entgegen der Fahrtrichtung.

      In Berlin wird das streng geahndet.
      Wenn wir in der Firma – die an einer Bundesstraße mit mittigen Straßenbahngleisen und eingeschränktem Halteverbot liegt – angeliefert werden, gibt es Stress.
      Ein LKW-Zug (mit Stapler am Heck) passt gerade so auf die Fahrbahn, dass bei geschlossener Plane die Straßenbahn vorbei fahren kann. Bei aufgezogener Plane und Linksentladung geht das schon nicht mehr.

      Um die Straßenbahn nicht zu behindern hat ein Lieferant entgegen der Fahrtrichtung gehalten, so dass die aufgezogene Plane über dem breiten Gehweg hing und auch die Staplerentladung über den Gehweg erfolgen konnte und die Straßenbahnen ungehindert fahren konnten.
      Das gefiel der Berliner Rennleitung nicht. Der Fahrer wurde abgestraft. Als der Fahrer dann die Lieferscheine zur Unterschrift in das direkt am Gehweg liegende Büro brachte, kamen die gleichen Polizisten (die scheinbar in der Seitenstraße gewartet hatten) hinterher und straften den Fahrer erneut ab – das Entfernen vom Fahrzeug sei Parken und nicht mehr "Be- und Entladen".

      Seitdem sind wir gezwungen, die Straßenbahnen zu behindern. Das ist schließlich so gewollt.

      Derartige Aktionen behindern nicht nur den fließenden Verkehr in verstopften Großstädten - sie sind auch destruktiv für das Verhältnis zwischen Bürger und Polizeibehörden.
    • Yir,

      es ist laut StVO aber nunmal einfach nicht gestattet - genau so wenig wie Parken auf dem Gehweg. Nach Deiner eigenen Argumentation von oben macht die Rennleitung alles richtig ...

      Gruß
      Patrick
      People who think they know everything are a great annoyance to those of us who do. (Isaac Asimov)
    • pmhausen schrieb:

      es ist laut StVO aber nunmal einfach nicht gestattet ... macht die Rennleitung alles richtig ...
      So ist es - habe nix anderes behauptet - ich habe nur meine persönliche Meinung zu dem Sachverhalt dargelegt.
      Ich bin dennoch der Meinung, dass in einem solchen Fall - auch wenn es mich nicht selbst betroffen hat - ein Hinweis oder 'ne mündliche Verwarnung genügt hätte.

      Ich rege mich auch darüber auf, dass auf dem Gehweg parkende Pflegedienste abgestraft werden.
    • Da hätte ich auch mal ne Frage dazu, vielleicht weiß das ja wer.
      Also bei uns am Haus ist eine Gehweg der sich auf unserem Grundstück befindet,
      sprich er gehört eigentlich uns, wird aber von der Allgemeinheit genutzt.
      Ist in der ganzen Straße so.
      Wie verhält es sich eigentlich wenn ich jetzt teilweise auf dem Gehweg, also
      meinem Grund und Boden parken würde.
      Müsste ich da ein Knöllchen zahlen oder nicht?
      Ein Stadtscheriff wollte sich dazu nicht äußern als ich ihn mal darauf ansprach,
      wahrscheinlich wusste er es auch nicht.
      Also ich parke da nicht auf dem Gehweg, es würde mich halt nur
      mal interessieren wie sich das verhält. ?(
      Gruß Joachim
    • bei dem Thema krieg ich in 0 Sekunden 180Puls...
      Wir haben genau 110cm Gehwegbreite - fast die ganze Strasse durchgängig - weiter vorne in der Strasse (am Ende) ein Stück mit 2m.
      Es ist Parkverbot auf unserer Seite.
      Es interessiert kein Schweixx das Autos 6 bis 15 Stück ab 18Uhr oftmals komplett bis zur Hauswand!!!!!! über dem Geweg parken.
      "Auf dem Geweg" kann man ja hier nicht mehr sagen. Der Geweg ist somit auch für Fußgänger nicht mehr nutzbar.
      Von Kinderwägen oder Rollatoren ganz abgesehen.
      Hin und wieder kann man sich an den Autos vorbeidrücken wenn man quer geht und sich gerne dreckige Kleider holen will.
      Der eine oder andere Rückspiegel hat hier glücklicherweise schon seinen Tod gefunden.
      An dem breiteren Stück am Ende der Strasse parken die Autos mit allen vier Rädern auf / über dem Geweg - auch schonmal 2 quer.
      Bei der Polizei kommt man, wenn ICH anrufe nicht mehr - nur wenn ich richtig wütend bin und etwas von Dienstaufsichtsbeschwerde
      ins Telefon schreie bevor ich den Hörer wieder aufs Telefon schmeiß.
      Die Polizie hat auch dann keine Hemmungen meinen Namen als Zeuge auf die Strafzettel zu schreiben, wenn sie denn mal kommen.
      Leute in unserem Haus sind schon von vorbeirasenden Autos gestreift worden. Leute mit Kinderwägen aus unserem
      Haus müssen ZickZack Geweg-Strasse-Geweg-Strasse bis zur Strabahaltestelle. Eine Alte Frau will gar nicht mehr aus dem Haus deswegen.
      Mich kotzt das Thema total an.
      Da wundert man sich über Selbstjustiz? Ne net wirklich oder?
      Ich muss jedes mal zufrieden schmunzeln wenn ich eine bestimmte Frau mit Ihrem Kinderwagen durch unsere Strasse gehen sehe.
      Die hat eine kleine Brechstange im Kinderwagen dabei und hat am hellichten Tage keine Hemmungen damit den "Spezialisten" von vorne
      bis hinten einen schönen tiefen Kratzer reinzuritzen - hab ihr schon aus nächster Nähe dabei zugesehen - die Frau stört das nicht wenn man zusieht.
      Was ihr in der Fahrschule gelernt habt und was in der Zeitung steht ha ha ha....
      Willkommen in der Realität.
      Papier ist geduldig und nur auf der Toilette wirklich nützlich.
      Soviel zu dem Thema.
      Danke das ich mich auskotzen durfte.
      -------------------------------------------
      Gruß Hubertus

      spritmonitor.de/de/detailansicht/801196.html
    • Hallo!


      hkss schrieb:

      Ich muss jedes mal zufrieden schmunzeln wenn ich eine bestimmte Frau mit Ihrem Kinderwagen durch unsere Strasse gehen sehe.
      Die hat eine kleine Brechstange im Kinderwagen dabei und hat am hellichten Tage keine Hemmungen damit den "Spezialisten" von vorne
      bis hinten einen schönen tiefen Kratzer reinzuritzen - hab ihr schon aus nächster Nähe dabei zugesehen - die Frau stört das nicht wenn man zusieht.
      Sorry, aber das geht ja wohl gar nicht.

      Wenn du schon so gesetzestreu bist das du die Polizei wegen der Falschparker anrufst dann hab auch die Eier in der Hose das auch anzuzeigen!
      Bis die Tage,

      Volker
    • hkss schrieb:

      Die hat eine kleine Brechstange im Kinderwagen dabei und hat am hellichten Tage keine Hemmungen damit den "Spezialisten" von vorne
      bis hinten einen schönen tiefen Kratzer reinzuritzen - hab ihr schon aus nächster Nähe dabei zugesehen - die Frau stört das nicht wenn man zusieht.
      Dafür habe ich genau so wenig Verständnis wie für die Gehwegzuparker.

      Vor zwei Tagen habe ich beim Einkaufen gesehen, dass eine offensichtlich nicht gehbehinderte Fahrerin sich auf eine "G-Parkplatz" stellt. Nach Nachfrage hinsichtlich einer möglichen Behinderung und mit Hinweis auf das Reservierungsschild hat sie dann ihr Fahrzeug umgesetzt.

      Gruß Kajo
    • Kailash schrieb:

      Wie verhält es sich eigentlich wenn ich jetzt teilweise auf dem Gehweg, also meinem Grund und Boden parken würde. Müsste ich da ein Knöllchen zahlen oder nicht?
      Hier muss man differenzieren. Wurde der private Gehweg, d.h. konkret die den Gehweg bildenden Flurtücke von der Gemeinde förmlich für den öffentlichen Verkehr gewidmet, ist sie deiner Nutzung damit praktisch entzogen. Du darfst dann dort nicht parken und kannst hierfür auch ein Knöllchen bekommen. Ist hingegen keine Widmung erfolgt, findet dort zwar straßenverkehrsrechtlich ebenfalls öffentlicher Verkehr statt (Fußgängerverkehr), das Parken kann dir als Eigentümer und denjenigen, denen du es gestattest, dagegen nicht verboten werden. Lediglich, wenn mit dem Parkvorgang eine Gefährdung des Verkehrs verbunden ist, ist es nicht erlaubt. So jedenfalls hat es einmal das OLG Düsseldorf entschieden (verkehrslexikon.de/Texte/ParkVerstoss06.php). Voraussetzung ist natürlich, dass dein Fahrzeug ganz auf deinem Grundstück steht. Steht es dort nur mit einer Hälfte dort, während die andere Hälfte auf dem Teil des Gehwegs steht, der im Eigentum der Gemeinde steht, kannst du dafür ein Knöllchen wegen Parkens auf dem Gehweg erhalten.

      Derartige Eigentumsverhältnisse sind übrigens gar nicht so selten und kommen in fast jeder Gemeinde vor. Grund hierfür ist meist, dass Anwohner beim Bau oder Ausbau einer Straße das hierfür erforderliche Grundstückseigentum nicht an die Gemeinde abtreten wollten und diese ein förmliches Enteignungsverfahren gescheut hat. Manchmal ist so eine Situation aber auch historisch gewachsen. Als Grundstückseigentümer hat man in solchen Fällen das Recht, das eigene, durch die Allgemeinheit genutzte Flurstück dem öffentlichen Verkehr zu entziehen, indem man es z.B. einfriedet. Sieht sicherlich recht lustig aus, wenn auf dem Gehweg plötzlich ein Zaun steht.

      Andreas
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