Heckträger im Ausland

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Heckträger im Ausland

      Hallo zusammen,

      ich habe bei Ebay einen wunderbaren Thule Easybase ersteigert und bin nun etwas erstaunt darüber, dass es EU-weit unterschiedliche Regelungen zum zusätzlichen Nummernschild an Heckträgern gibt… Hier ist es das in voller Länge dokumentiert, mal ein rotes Kennzeichen vorgeschrieben, mal darf man das Kennzeichen vom Fahrzeug ummontieren, mal darf man das dritte (nachgemachte) Kennzeichen gar nicht verwenden. Der Träger hat eine EuroBE, kann aber trotzdem nicht überall in der EU legal betrieben werden. ?(

      Habt ihr da Erfahrungen gemacht oder Probleme bekommen?

      Grüße, Wigginz
    • Das liegt daran, dass die Kennzeichen-Sache nationale Gesetzgebung ist. Hatte bisher noch keine Probleme damit. Hier in BE lässt man einfach das Original-Kennzeichen nachmachen...
    • Ja, stimmt, das ist ein heilloses Durcheinander. Lustig ist es mehr oder weniger deswegen, weil egal wo man sich in D oder im EU-Ausland einen Träger kauft, gleich feststellen kann, dass er in zig anderen Ländern so direkt nicht zugelassen oder zu gebrauchen ist.

      In vielen Ländern braucht man keine zusätzliche Beleuchtung am Träger - nur die Sicht auf die Auto-Lichter darf nicht beeinträchtigt sein (z.B. Skandinavien oder die Alpenländer) - auch die Sicht durch die Fahrradspeichen hindurch ist erlaubt. In einigen Ländern braucht man auch keine zusätzlichen Nummernschilder, mehr noch, auf dem Balkan sind inoffizielle Zusatzschilder verboten. Noch wo anders müssen die Zusatzschilder eine andere Farbe z.B Rot haben. In noch anderen Ländern (z.B. Italien und Spanien) muss zusätzlich noch eine 50x50 cm Warntafel (Diagonalstreifen rot-weiß) am Trägerende angebracht werden.

      Auf einer Europa-Tour mit dem Träger alles richtig machen ist fast eine Sache der Unmöglichkeit. Da könne sich vielleicht Brüssel eher drumm kümmern, als darum ob eine Gurke gerade oder gekrümmt sein darf...

      Zum Trost: Weder in D noch im Ausland wurde ich jemals wegen einem Träger "belangt". Ich benutze z.B. (auch in D) oft einen sehr einfachen dänischen Träger ohne Beleuchtung an dem ich nur ein Kennzeichen-Duplikat befestige.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 217.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      50x50 cm Warntafel
      Jahaaaaa. Aber die Warntafel muss in Spanien 3 rote/3 weiße und in Italien 5 rote/4 weiße Streifen aufweisen. Gut, dass ein schlauer Erfinder die wechselseitige Variante für 30€ erfunden hat, sonst kosten die nötigen Warntafeln, bunten Wechsel-Nummerschilder etc. gleich so viel wie der ganze Träger (gebraucht gekostet hat). :Bangbang:

      Passierschein A38 braucht man bestimmt auch noch.
    • Besser nicht...

      Wenn wir uns drum kümmern würden, würde in Deutschland vermutlich der Regionalkennzeichen Humbug abgeschafft, eine Verschwendung von Ressourcen seinesgleichens.
      DA würden hier aber einige heulen! Drum lassen wir es besser so.
      Stellt euch vor, hier bekommt man (theoretisch) EINMAL ein Kennzeichen, und behält es immer, egal ob man umzieht, ein neues Auto bekommt, oder was auch immer.
      Nur die Papiere werden neu gedruckt...
      Was allerdings in D viel schlauer ist, ist die TÜV-Plakette. Gibt es in Belgien nicht, nur auf kommerziellen Fahrzeugen. Die Polizei kann nicht sehen, ob ein Fahrzeug TÜV hat, oder nicht, muss immer erst elektronisch abgefragt werden, wofür es zum Glück inzwischen automatische Systeme in einigen Polizeiwagen gibt...


      Jetzt dürft ihr mich hauen!
    • wigginz schrieb:

      Aber die Warntafel muss in Spanien 3 rote/3 weiße und in Italien 5 rote/4 weiße Streifen aufweisen.
      :Bangbang:
      :lol:

      Egal, nach Italien werde ich in absehbarer Zeit eh nicht hinfahren...

      Grüße - Bernhard
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    • wigginz schrieb:

      Habt ihr da Erfahrungen gemacht oder Probleme bekommen?
      Die Ausstattung des Fahrradträgers muss immer den nationalen Vorschriften entsprechen, in dem auch das Fahrzeug zugelassen ist.
      Ein Fahrradträger an einem Fahrzeug mit deutscher Zulassung muss nur den deutschen Vorschriften entsprechen, dann gibt's auch keine Probleme im europäischen Ausland (EU). Die Warntafeln sind nationale Zusatzvorschriften (Italien, Spanien).
      Ein anderes Beispiel:
      In GB muss der Anhänger/Sattelauflieger das gleiche Kennzeichen haben wie das Zugfahrzeug, damit darf der Brite in D fahren!
      Niederländische Ausfuhrkennzeichen können selbstgefertigt aus Pappe sein, auch damit darf man z.B. von Holland nach Polen fahren!
      Ob aber immer alle Mitarbeiter aller Rennleitungen der EU auch alle diese nationalen Vorschriften kennen... :rolleyes:


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Die Ausstattung des Fahrradträgers muss immer den nationalen Vorschriften entsprechen, in dem auch das Fahrzeug zugelassen ist.
      Oder: Einfach denen entsprechen die im gerade bereisten Land gelten.

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Oder: Einfach denen entsprechen die im gerade bereisten Land gelten.
      So einfach ist es eben leider nicht, weil die in einigen Ländern geltenden Vorschriften genaugenommen die Verwendung eines Kupplungsträgers verbieten: Der Träger darf das Kennzeichen nicht verdecken, (ersatzweise) darf man aber auch kein zusätzliches Kennzeichen an den Kupplungsträger montieren.
    • wigginz schrieb:

      So einfach ist es eben leider nicht
      Das sollte es aber sein, schließlich gibt es das "Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr"
      Probleme hab' ich bis jetzt nur bei fehlenden Warntafeln gehört, vielleicht hat aber jemand andere Erfahrungen ?(


      Grüße
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari
    • wigginz schrieb:

      So einfach ist es eben leider nicht...
      Doch, so einfach ist das: Wenn der Träger den Vorschriften des gerade bereisten Landes entspricht, so sollte er auch von dortigen Behörden nicht beanstandet werden.
      Anders ist das, wenn man im Ausland auf die Vorschriften des Fahrzeug-Zulassungslandes pocht - da kann es zu Beanstandungen kommen, weil die Behörden unter Umständen nur die nationalen Vorschriften kennen.

      Wobei es total paranoid ist: Fahre ich mit einem deutschen Auto und einem dänischen Träger in Dänemark herum ist alles okay. fahre ich damit in Deutschland - kann es beanstandet werden. Fährt dagegen ein Däne mit dem identischen dänischen Träger herum, so darf er das überall in der EU... ?(

      Grüße - Bernhard
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