Fahrverbote in Planung

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Quaxx schrieb:

      Ob ich auf den letzten paar hundert Metern, die ich zu Fuß gehe wohl Abrieb von den Schuhsohlen produziere?
      nicht nur das! vor allem bei Wind ist Laufen für die Umwelt gefährlich, denn die Deinen Körper umströmende Luft löst auch mikrofeine Hautpartikel von den unbekleideten Körperstellen ab und verteilt sie mit dem übrigen Feinstaub. ;(

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • @berme,
      damit kommst du noch nicht einmal bis zur nächsten Ecke. Ferner ist es nicht ratsam reinen Sauerstoff zu atmen.
      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Privatier schrieb:

      Wer sagt das ?
      Der "Paul-Bert-Effekt":

      Wikipedia schrieb:

      Atmet man bei funktionierender Lunge ein Gasgemisch mit erhöhtem Sauerstoffanteil, so steigt der arterielle Sauerstoff-Partialdruck (pO2) an. Kurzfristig kommt es hierdurch zu zentralnervösen Symptomen, welche man Paul-Bert-Effekt nennt. Diese sind Tunnelblick, Ohrgeräusche, Übelkeit, Schwindel, Erbrechen, Persönlichkeitsveränderungen, Erregung, Angst, Verwirrtheit, Sauerstoffkrämpfe und Fieber.
      Während und nach einer OP muss aufgrund einer Narkose und der dadurch verminderten Atmung der Sauerstoffgehalt des Blutes gemessen und bei Sauerstoffmangel gegengesteuert werden!

      LG lego63
    • Da brauche ich ja nicht mehr zu antworten.
      Solche Sachen bekommt man zwangsläufig mit wenn ein Angehöriger Sauerstoffpflichtig ist.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • In Hamburg stellen sie jetzt Schilder auf. Als PKW-Fahrer hat man bei dieser Beschilderung m.E. nichts zu befürchten.
      Aufgestellt wird als Hauptschild das Verkehrsschild 253 (Fahrverbot für LKW). Als Ergänzung des Hauptschildes sind zwei Zusatzzeichen "Diesel bis Euro V" und "Anlieger frei" darunter angebracht. Das kommt doch gut. Im Zweifel hätte ich immer ein Anliegen oder ich fahre in einem PKW. Die Masse kann sich also wieder beruhigt zurücklehnen.
      ----------------------
      Grüße
      LilleSael
    • Hallo zusammen,

      ich habe
      in Spiegel Online
      folgende Beschilderung für Hamburg gefunden.
      Zeichen 251: Verbot für Kraftwagen. Darunter "Diesel bis Euro 5/V". Darunter "Anlieger frei"
      Also für alle Diesel bis einschließlich Euro 4/IV ist hier die Durchfahrt verboten, ausgenommen Anlieger, die dürfen mit jedem Kraftwagen hier durchfahren.

      Ich denke die Beschilderung ist nicht eindeutig, ob man sie deshalb überhaupt nicht beachten muss, sollte uns @floflo erklären.

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Zeichen 251: Verbot für Kraftwagen.
      Macht nix. Ein Anliegen kann man immer geltend machen. Das bayerische oberste Landesgericht führt dazu aus:

      „Anlieger sind Personen „[…], die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.“

      Quelle: Wikipedia
      ----------------------
      Grüße
      LilleSael
    • minoschdog schrieb:

      row-dy schrieb:

      sollte uns @floflo erklären.
      Ist der jetzt hauptamtlich hier als Erklärbär angestellt oder sollten wir ihn weiter um Erklärungen bitten?
      wenn man sich über die umfangreichen Bedeutung von "sollte" nicht wirklich im klaren ist, dann sollte man nicht den Oberlehrer herauskehren. :D


      Duden schrieb:

      1. drückt einen Wunsch, eine Absicht, ein Vorhaben aus; mögen

        Grammatik

        mit Infinitiv als Modalverb: sollte, hat … sollen

        Beispiele
        • du sollst dich hier wie zu Hause fühlen
        • sollen (wollen) wir heute ein wenig früher gehen?
        • das soll uns nicht stören (davon wollen wir uns nicht stören lassen)
        • du sollst alles haben, was du brauchst (es sei dir zugestanden)
        • »Der hat vielleicht geflucht!« – »Soll er doch! (umgangssprachlich; Das ist mir egal
        • was solls? (Ausdruck der Gleichgültigkeit gegenüber einer Sache, die sich doch nicht ändern lässt)

      2. drückt Unsicherheit, Zweifel, Ratlosigkeit aus

        Grammatik

        mit Infinitiv als Modalverb: sollte, hat … sollen besonders in Fragesätzen

        Beispiel

        was soll ich nur machen?

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    • Wenn man ein Anliegend gettend machen will, dann muss man im Falle einer Kontrolle aber genau wissen, zu wem man will und wo man ihn antreffen will

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
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