Das wurde auch beschrieben.
Zitat: Die Polizei ist für die Durchsetzung zuständig und wird somit die Einhaltung der neuen Regelung kontrollieren. "Dazu sind anfangs Schwerpunkt- und später Stichprobenkontrollen geplant,...
Zitat ende.
Hamburg hat also offensichtlich reichlich Polizeikräfte frei, um diese Kontrollen konsequent durchzuführen!
Grüße
Bernd
........
"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Die Kontrolle ist Aufgabe der Polizei.
Da wird im dicksten Verkehr die Straße vollständig gesperrt und jeder wird von den Beamten freundlich nach den Fahrzeugpapieren gefragt.
Ein Blick in die Papiere zeig dann, ob man berechtigt dort fährt (kein Diesel, Euro VI Diesel, in den Papieren ist man als Anlieger ausgewiesen) oder nicht.
Wenn man berechtigt dort fährt wünscht der freundliche Beamte gute Fahrt, er entschuldigt sich für die Fahrtunterbrechung und bittet um Verständnis für die Maßnahme.
Wenn man nicht ersichtlich berechtigt dort fährt, folgt eine freundliche Frage nach dem Anliegen. Kann man kein wirkliches Anliegen vorbringen erhält man von dem freundlchen Beamten eine gebührenpflichtige Verwarnung.
Gruß
row-dy
P.S. Damit die Angelegenheit nicht umständlicher erscheint als sie in Wirklichkeit ist, habe ich nur das gramatikalische Geschlecht benutzt, also nicht "der Beamte / die Beamtin" geschrieben.
Die immer wieder zu hörende Behauptung
„Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
Was ist mit Fahrzeugen, die vor dem 1.1.1993 zugelassen wurden, die also überhaupt keiner Euro Norm entsprechen.
Die dürfen zwar nicht in die Umweltzonen, da sie keine entspechende Feinstaubplakette haben, aber hier dürfen sie fahren?
Die immer wieder zu hörende Behauptung
„Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von row-dy ()
Die Kontrolle ist Aufgabe der Polizei.
Da wird im dicksten Verkehr die Straße vollständig gesperrt und jeder wird von den Beamten freundlich nach den Fahrzeugpapieren gefragt.
Ein Blick in die Papiere zeig dann, ob man berechtigt dort fährt (kein Diesel, Euro VI Diesel, in den Papieren ist man als Anlieger ausgewiesen) oder nicht.
Wenn man berechtigt dort fährt wünscht der freundliche Beamte gute Fahrt, er entschuldigt sich für die Fahrtunterbrechung und bittet um Verständnis für die Maßnahme.
Wenn man nicht ersichtlich berechtigt dort fährt, folgt eine freundliche Frage nach dem Anliegen. Kann man kein wirkliches Anliegen vorbringen erhält man von dem freundlchen Beamten eine gebührenpflichtige Verwarnung.
Gruß
row-dy
P.S. Damit die Angelegenheit nicht umständlicher erscheint als sie in Wirklichkeit ist, habe ich nur das gramatikalische Geschlecht benutzt, also nicht "der Beamte / die Beamtin" geschrieben.
....und in Hamburg kommt der ohne hin schleppende Verkehr vollständig zum Erliegen ?
....und in Hamburg kommt der ohne hin schleppende Verkehr vollständig zum Erliegen ?
nein, in der Herbertstr. darf auch ohne EU-Norm weiter verkehrt werden
"Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..." J. Fleischhauer
So müsste es eigentlich sein. Jedenfalls handelt es sich um einen Schildbürgerstreich im wahrsten Sinne des Wortes. Würde ich in Hamburg wohnen und wäre von dem Fahrverbot betroffen, würde ich das einfach ignorieren. Zum einen dürfte es sich von der hierfür zuständigen Polizei ohnehin kaum überwachen lassen, zum anderen halte ich es für fraglich, ob es für die vorgesehene Beschilderung eine Rechtsgrundlage gibt und schließlich sehe ich nicht, wie man einen Verstoß denn ahnden will.
Leider liegt auch bald drei Monate nach Verkündung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts immer noch nicht das Urteil in seinem vollen Wortlaut vor. In seiner Pressemitteilung hat das BVerwG jedoch erklärt, dass das Bundesrecht (StVO) zonen- wie streckenbezogene Verkehrsverbote speziell für Diesel-Kraftfahrzeuge nicht zulässt. Das EU-Recht erfordere aber die Möglichkeit von Fahrverboten, weshalb die StVO unangewendet bleiben müsse. Wenn man aber die StVO nicht anwenden kann, fehlt es an einem Bußgeldtatbestand, denn diese sind nun einmal in der StVO geregelt. Es mag zwar zulässig sein, aus dem EU-Recht die Möglichkeit zur Schaffung von Fahrverboten herzuleiten, keinesfalls kann das EU-Recht ohne ausdrückliche Regelung jedoch die Rechtsgrundlage für den Erlass eines Bußgeldbescheids sein. Ein Verbot, das sich nicht ahnden lässt, ist aber nichts wert. Ich bin mal gespannt, wie man das in Hamburg handhaben will.
Nun ist sie also da, die Klage der EU gegen mehrere Staaten mit Städten "mit dicker Luft". Wird wohl 'ne Weile dauern bis das durch ist. Um so spannender wird der Ausgang sein. Vlt zahlen wir dann über die Steuern die verhängte Strafe? Oder die betroffenen Städte greifen im Vorfeld zu Fahrverboten, wie Hamburg. Oder beides?
Dann gibt es vlt viele Schildas in D.
Es kann durchaus ein Zeichen von Intelligenz sein, einige Sachen nicht zu wissen. (Elsbeth Stern)
Nun ist sie also da, die Klage der EU gegen mehrere Staaten mit Städten "mit dicker Luft". Wird wohl 'ne Weile dauern bis das durch ist. Um so spannender wird der Ausgang sein.
Ich denke, das geht aus wie das Hornberger Schießen . Bei den meisten Klagen der EU gegen die Mitgliedsstaaten kommt nicht viel raus .
Also keine Panik auf der Titanic .
MfG.
...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.