Fahrverbote in Planung

    • [ Gesetz ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • glückliche Hamburger!

      die Hamburger, also die Bürger Hamburgs, sind zu beneiden, bei denen wird endlich die Luft spürbar besser werden.
      oder auch nicht?
      den weltläufigen Hanseaten hätte ich solch einen Schildbürgerstreich eher nicht zugetraut, aber den Roxxx/Grüxxx geht die Gesundheit ihrer Bürger eben über alles ;(
      spiegel.de/auto/aktuell/diesel…-ab-31-mai-a-1209050.html

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • minoschdog schrieb:

      yyeettii schrieb:

      die Hamburger, also die Bürger Hamburgs, sind zu beneiden
      Aber hallo!

      Ab 01.06. erhält die Stadt als Luftkurort folgerichtig die Bezeichnung "Bad" vor dem Namen, neu zugelassene KFZ bekommen ab diesem Tag das freiwerdende Kürzel BH auf die Kennzeichen. :thumbsup:
      Wer so viel Käse verzapft, hat den Namen Hamburg, ob mit oder ohne Bad, eigentlich überhaupt nicht verdient sondern sollte besser Cheeseburg heißen. :D

      Andreas
    • wartet mal ab. Sicherlich wird die Luft nicht besser wenn man erst 2Strassen sperrt, aber in 5 Jahren wirst du hier nirgendwo fahren können.
      Irgendwie muss man ja anfangen.
      Ich finde das richtig, weg mit den ganzen Dreckschleudern.
    • Ich habe kein Euro 1-5 Auto und wenn es dann mal soweit ist, das in 3- 4 Jahren nur noch Euro 8 Autos in die Stadt dürfen, dann kommt eben wieder was neues. Ist schon ganz vernünftig das es solche Regelungen gibt. Sonst würden einige wohl noch ihr Altöl über den Geweg kippen.
    • ronne schrieb:

      Ich habe kein Euro 1-5 Auto und wenn es dann mal soweit ist, das in 3- 4 Jahren nur noch Euro 8 Autos in die Stadt dürfen, dann kommt eben wieder was neues. Ist schon ganz vernünftig das es solche Regelungen gibt. Sonst würden einige wohl noch ihr Altöl über den Geweg kippen.
      Es ist mit Sicherheit ökologischer, die alten Autos so lange zu fahren, bis sie auseinanderfallen, als neue zu produzieren.
    • Carpe Diem

      Jana84 schrieb:

      Es ist mit Sicherheit ökologischer, die alten Autos so lange zu fahren, bis sie auseinanderfallen, als neue zu produzieren.
      Da bin ich ganz deiner Meinung :) .
      Für die Umwelt haben Kat und DPF sicher eine Menge gebracht, aber ob die einseitige "Drangsalierung" der PKW-Fahrer der Umwelt nützt oder nützen soll, da habe ich so meine Zweifel :pfeif: .
      Leider hat VW die Reputation der gesamten Brache so umfassend demoliert, dass die "Autohasser" Oberwasser haben und auch sinnlose Maßnahmen politisch durchsetzen können :thumbdown: .
      Ich lasse mir von den "Autohassern" meinen Yeti nicht vermiesen und habe auch kein schlechtes Gewissen einfach so zum Vergnügen mit dem Wagen durch die Landschaft zu fahren :thumbup: .
      Heute sind es die Fahrverbote und morgen wird eine andere Sau durch das Dorf getrieben :rolf: .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • @Carpe Diem, genauso sehe ich das auch. Die ganzen Ökoterroristen, würden ja am liebsten das Autofahren ganz verbieten und mit dem Eselkarren durch die Lande ziehen.
      Deshalb wird mein nächstes Auto ein großvolumiger Diesel mit ausreichend Leistung sein, nur um diesem ganzen Ökowahn wenigstens ein bisschen was entgegenzusetzen.
      Erst wenn das Elektroauto in Punkten wie Reichweite, Ladedauer und Preis an die Eckwerte eines Verbrenners herankommt, ist das Elektroauto eine Überlegung wert.
    • Das Bundesverwaltungsgericht hat lange gebraucht, bis es seine Urteile zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge veröffentlicht hat. Doch jetzt sind sie da:

      bverwg.de/270218U7C26.16.0

      Erstaunlich ist, dass sich die Urteilsbegründung nicht mit der seinerzeitigen Pressemitteilung deckt, ja z.T. sogar gegensätzlich ist. Während das Gericht in der Pressemitteilung noch ausführte, die StVO sei für die Fahrverbote nicht anwendbar, was zur Folge hätte, dass es auch an einem Bußgeldtatbestand zur Ahndung von Verstößen fehlt, liest sich das in dem Urteil jetzt ganz anders. Offenbar hat man auch beim BVerwG gemerkt, dass man sich in seiner Pressemitteilung "verhauen" hat, was dann auch erklärt, warum man bis zur Urteilsveröffentlichung noch fast drei Monate gebraucht hat. Da musste wohl noch einiges umgeschrieben werden, damit es auch zum Tenor passt.

      Geblieben ist allerdings, dass sich auch die Urteilsbegründung letztlich wie gewollt und nicht gekonnt liest und viel Wischiwaschi enthält, so dass sowohl den für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Strafgerichten als auch den für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer verkehrsrechtlichen Anordnung zuständigen Verwaltungsgerichten nach wie vor viel Spielraum bleibt, im Einzelfall eine solche Anordnung zu kippen.

      Andreas
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.