ja was wurde denn letztendlich nachweisbar umgeschrieben, die Presseerklärung, oder wurde die Urteilsbegründung "politisch-passgerecht" überarbeitet?
wenn sich nicht mal das BVG durchgängig sachgerecht/rechtssicher artikulieren kann, was kann man dann noch von unteren Instanzen erwarten?
"Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..." J. Fleischhauer
ja was wurde denn letztendlich nachweisbar umgeschrieben, die Presseerklärung, oder wurde die Urteilsbegründung "politisch-passgerecht" überarbeitet?
Ich hätte das "umschreiben" besser in Anführungsstriche setzen sollen, denn wirklich umgeschrieben wurde da wahrscheinlich nichts, da das Urteil zum Zeitpunkt der Presseerklärung vermutlich noch gar nicht formuliert war. Liest man jetzt das Urteil und vergleicht es mit der Presseerklärung, war diese wohl ziemlich unbedacht formuliert worden, was man jetzt in dem Urteil "korrigiert" hat. Ich stimme dir zu, dass das nicht gerade für das Gericht spricht, wie überhaupt das Urteil für mein Empfinden nicht gerade zu den Glanzstücken des Bundesverwaltungsgerichts gehört und mehr Fragen und Probleme aufwirft als löst, aber das kann man sicher auch anders sehen.
Es müssen wieder mehr böse Autofahrer auf Öffis umsteigen.
wieso dat dann?
die bösen Autofahrer fahren doch ihre bösen Umwelt-Verseuchungs-Maschinen einfach so weiter, hingegen die guten umweltbewußten Autofahrer lassen ihre verfluchten Dreckschleudern einfach stehen und fahren den völlig emissionsfreien ÖPNV.
"Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..." J. Fleischhauer
...hingegen die guten umweltbewußten Autofahrer lassen ihre verfluchten Dreckschleudern einfach stehen und fahren den völlig emissionsfreien ÖPNV
...oder lassen so ein Ultraclean-Update aufspielen, von dem ihnen glauben gemacht wird, dass es aus ihren Dreckschleudern ein Luftreinigungsfahrzeug macht.
"Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..." J. Fleischhauer
Ich frage mich manchmal, ob die Gutachter, die jetzt nach dem Urteil des BVerwG Fahrverbote empfehlen, ihre Kompetenz auf dem Jahrmarkt erworben oder sich in irgendeiner Bananenrepublik erkauft haben. Das grüne Licht, welches das BVerwG für Fahrverbote für Dieselfahrzeuge gegeben hat, leuchtet nur vergleichsweise schwach, denn das Gericht knüpft Fahrverbote an strenge Voraussetzungen. So sollen sie nur dann in Betracht gezogen werden, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, d.h. nicht zum Ziel einer Verminderung der Schadstoffe, konkret des NOx unterhalb des Grenzwertes führen.
Über solche anderen Maßnahmen scheint man aber gar nicht wirklich nachgedacht zu haben. Nahezu alle Euro 5-Fahrzeuge und Fahrzeuge älterer Normen sowie auch viele Euro 6-Fahrzeuge realisieren die Stickoxidminderung allein über die Abgasrückführung. Nun weiß man aber, dass diese Einrichtung nur im Teillastbereich mit möglichst niedriger Belastung des Motors funktioniert und der reale NOx-Ausstoß auf der Straße vielmehr durch den Fahrstil des Fahrers als durch die AGR beeinflusst wird. Die wirksamste Methode, die NOx-Werte zu reduzieren, wäre daher ein flüssiger Verkehr mit einer sinnvollen Geschwindigkeitsbeschränkung und intelligenten Ampelschaltungen. Viele Städte fungieren hier aber geradezu kontraproduktiv, indem Ampelschaltungen nicht bedarfsgerecht erfolgen, ja teilweise sogar Fahrzeuge durch Allrotschaltungen zum Abbremsen zwingen mit der Folge, dass beim anschließenden Beschleunigen der NOx-Ausstoß stark ansteigt. Bevor man an Fahrverbote denkt, sollte man hier ansetzen.
"Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..." J. Fleischhauer