Fahrverbote in Planung

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Bin auch am überlegen ob ich meinen Adblue-YETI (EZ 10/2016 / 30.000 Km - UVP 35.500) verkaufen und dann mit der 10.000 € Prämie einen Tiguan kaufen soll.

      Wer Interesse an dem YETI hat kann sich per PN melden und bekommt dann die exakte Beschreibung mit allen Extras und Bilder.
    • Moin,
      das ist doch nur ein weiterer Versuch der Autoindustrie den Kunden so über den Tisch zu ziehen, das er die dabei entstehende Wärme als Nestwärme empfindet.
      Unterm Strich gewinnt immer nur einer. Wer wohl?
      Gruß,
      Quaxx!
      seit Oktober 2020 Mazda CX-5 Skyactiv 194 AWD mit Wandlerautomatik; vorher 2017er Yeti Outdoor Style -More Style- 1,2 DSG; Lavablau mit Panoramadach, davor 2011er 1,2 TSI DSG
    • die grüxx Verbotsparxxx schlägt zu

      tagesspiegel.de/berlin/rbb-ber…n-in-berlin/23151290.html :thumbdown:
      die sind wahrscheinlich erst zufrieden, wenn es überhaupt keine Verbrenner mehr gibt, und dann suchen die sich eine neues Feld, mit dem die Bürger schikaniert werden können :kotz:
      wenn mal irgendwann alles E-mobilisiert sein sollte, bleiben unter ideologiegetriebenen Regierungen mangels intelligenter Planung und Fortschrittsverhinderung trotzdem die Verkehrsprobleme!

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • SQ5 schrieb:

      Geschockt haben mich allerdungs ein Aushang.... 2 Zimmer 75 qm fü knapp 1.200 € Warmmiete in Friedrichshain. Das ist ein Probkem für die Menschen! Wer hat da noch Geld für Dieselautos?
      Wer in einer Großstadt wohnt braucht nicht zwingend ein Auto und kann die Fixkosten hierfür dann in die "teure Miete" stecken.
    • Als das Bundesverwaltungsgericht grünes Licht für Fahrverbote gab, hat es sich die Sache sehr einfach gemacht und die Städte ziemlich im Regen stehen lassen, wenn es um die Frage ging, wie sich diese Fahrverbote denn straßenverkehrsrechtlich rechtssicher durchsetzen lassen. Den gewählten Weg mit dem Z. 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) und einem Zusatzzeichen "Diesel bis Euro 5" ist nicht ganz unbedenklich, weil Euro 5 keine verbindliche Bezeichnung ist. Es müsste dann schon heißen "Diesel bis Emissionsklasse Euro 5". Probleme könnte es auch geben, wenn die gesperrte Straße in eine Umweltzone führt, weil das spätere Zonenverbotsschild dann das vorherige Verbotsschild aufhebt. Zur Makulatur werden die Fahrverbote schließlich, wenn sie, was wohl häufig der Fall sein wird, mit einem "Anlieger frei"-Zeichen kombiniert werden. Der Anlieger-Begriff ist sehr weit gefasst und so kann man sich sehr leicht zum Anlieger machen, wenn man erwischt wird, indem man z.B. vorgibt, zu der Bäckerei oder Tankstelle da hinten zu wollen. Überhaupt sind die Kontrollmöglichkeiten der größte Schwachpunkt an den Fahrverboten, da die ohnehin überlastete Polizei gar keine Kapazitäten für die wegen der fehlenden Erkennbarkeit sehr aufwendige Kontrollen hat, die dann wegen der möglichen Schlupflöcher auch noch schnell ins Leere laufen können. Das ist bei den Umweltzonen viel einfacher, die von den kommunalen Überwachungskräften kontrolliert werden können. Mit den Fahrverboten für bestimmte Dieselfahrzeuge macht sich Deutschland so ziemlich zum Narren.

      Ich will hier Niemandem zum Rechtsbruch animieren, aber für mich steht fest, dass ich diese Fahrverbote einfach ignorieren werde, was vermutlich viele tun werden mit der Folge, dass die erwünschte, aber ohnehin nur minimale Wirkung auf den NOx-Gehalt in der Luft gänzlich ausbleiben wird. Dieser Effekt wird vielmehr dadurch eintreten, dass die Anzahl der vergleichsweise sauberen Fahrzeuge im Verhältnis zu den schmutzigen Fahrzeugen immer mehr werden wird, so dass man auch ohne Fahrverbote das Ziel der Grenzwertunterschreitung über kurz oder lang erreichen wird.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Das ist bei den Umweltzonen viel einfacher, die von den kommunalen Überwachungskräften kontrolliert werden können. Mit den Fahrverboten für bestimmte Dieselfahrzeuge macht sich Deutschland so ziemlich zum Narren.
      Ist das wirklich einfacher?
      Halterhaftung gibt es beim Befahren von Umweltzonen nicht.
      Die kommunalen Ünerwachungskräfte müßten entweder den laufenden Verkehr überwachen und entsprechende Fahrzeuge anhalten. Dürfen die das?
      Oder beim ruhenden Verkehr auf der Lauer liegen und den Fahrer beim Aus- oder Einsteigen „erwischen“.

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Ist das wirklich einfacher?
      Halterhaftung gibt es beim Befahren von Umweltzonen nicht.
      Das Zeichen 270 (Umweltzone) richtet sich wie auch die Verbotszeichen 250 ff. sowohl an den fließenden als auch an den ruhenden Verkehr, so dass hier eine doppelte Zuständigkeit gegeben ist und auch die Halterhaftung greift, wenn nicht nur ein Befahren sondern auch ein Parken in der Umweltzone vorliegt. Die Politesse bzw. der Hipo darf zwar keine fahrenden Autos kontrollieren, wohl aber parkende Fahrzeuge und einen Verstoß bei fehlender Berechtigung dann auch ahnden, was auch regelmäßig geschieht. Das gilt zwar auch für die jetzt beabsichtigten, streckengebundenen Fahrverbote, hier haben die kommunalen Überwachungskräfte vor Ort jedoch keine Möglichkeit festzustellen, ob die Voraussetzungen zum Befahren der Verbotsstrecke vorlagen oder nicht. Bei den Umweltzonen ist das durch die sichtbare Plakette möglich.

      Andreas
    • Kajo schrieb:

      Wer in einer Großstadt wohnt braucht nicht zwingend ein Auto
      Hallöchen Kajo,
      ich hoffe, Dir ist die Fläche von Großstädten wie z.B. Berlin oder Hamburg bewußt :) .
      de.wikipedia.org/wiki/Liste_de…nd_Gemeinden_Deutschlands
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
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