Fahrverbote in Planung

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • CAROMITO schrieb:

      row-dy schrieb:

      Es wird aber auch Zeit, das sich die Regierung mal um Probleme kümmert, die der Bevölkerung wirklich unter den Nägleln brennen.
      :XD:
      Irgendwie, eine Woche vor der Wahl in Hessen, entdeckt die Kanzlerin Ihre Bevölkerung.
      Das einzige was Sie wirklich erkennt sind die katastrophalen Voraussagen zum Wahlergebnis !
      Lange wird Sie nicht mehr die Möglichkeit haben Ihre guten Taten zu preisen.
      F.U.


      Ganz genau so sieht die Sache aus.
      Und nach der Wahl heißt es dann " was interessiert mich mein Geschwätz von gestern" .
    • rotax schrieb:

      Werden die Gesetze auch für andere Übertretungen z.B 'nen Tucken zu schnell, zwei Bierchen zu viel oder die Parkuhr glatt vergessen, vor der Europawahl 2019 angepasst ?
      Na ja, hier soll ja kein Gesetz angepasst sondern eine Auslegungshilfe gegeben werden. Das ist im Prinzip gut, denn je weniger Auslegungsmöglichkeiten ein Gesetz zulässt, desto klarer ist es und desto mehr Rechtssicherheit gibt es. Dennoch hast du recht, denn das ganze ist nicht nur eine Schnapsidee sondern steht auch auf rechtlich dünnem Eis. Ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird, ist nämlich einzelfallbezogen zu prüfen und kann dabei zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen führen. So entspricht es z.B. nicht mehr dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn die Autofahrer für einen Kilometer durch eine Straße mit relativ geringer Überschreitung der Grenzwerte einen Umweg von mehreren Kilometern in fahren muss, der dann womöglich auch noch durch Wohngebiete führt und so insgesamt wesentlich mehr Schadstoffe und klimaschädliche Abgase an die Luft abgegeben werden als ohne Fahrverbot. In solchen Fällen bedarf es auch keiner gesetzlichen Regelung, sondern da ist der Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit evident.

      Überhaupt bin ich der Ansicht, dass sich der größte Teil der geplanten Fahrverbote rechtlich kippen lässt. Oder anders ausgedrückt, wenn die Kommunen tatsächlich gar keine Fahrverbote wollen sondern glauben, diese nur aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts anordnen zu müssen, dann lassen sich immer gute Gründe finden, die Anordnung von Fahrverboten rechtssicher abzulehnen, zumal die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hier m.E. völlig fehlinterpretiert wird. Ob man Fahrverbote anordnen darf oder ob man sie anordnen muss, ist nämlich noch ein himmelweiter Unterschied. In vielen Fällen wird man Dieselfahrverbote gar nicht erst anordnen dürfen, in Fällen, in denen man das darf, bedeutet das aber nicht, dass man sie auch anordnen muss. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesbezüglich klargestellt, dass Fahrverbote letztlich die Ultima Ratio darstellen. Außerdem richten sich die bisherigen Urteile der Verwaltungsgerichte gar nicht an die Kommunen, in deren alleiniger Zuständigkeit die Anordnung von Fahrverboten liegt, sondern an die Bundesländer, die nach diesen Entscheidungen verpflichtet sind, in Ihren Luftreinhalteplänen auch die Anordnung von Fahrverboten festzuschreiben, deren Umsetzung dann aber wieder im Ermessen der Kommunen liegt.

      Wenn man also meint, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit näher definieren zu müssen, dann darf man das nicht im Bundesimmissionsschutzgesetz tun, wie es Frau Merkel wohl will, sondern muss die Verhältnismäßigkeit in den Luftreinehalteplänen der Länder verankern. Aber wie gesagt, nach meine Ansicht lassen sich Fahrverbote in den meisten fällen auch ohne solche Hilfsmittel verhindern. Man muss es nur wollen.

      Andreas
    • Ich denke mal, meine Frage passt hier am Besten.

      Wie bekommt man ein Bestätigungsschreiben vom KBA, dass man in einer Schwerpunktregion wohnt?

      Es geht dabei zur Gewährung einer Umweltprämie beim Kauf eines Neuwagen.
      Einen Benziner kann man dort nur kaufen (mit Prämie), wenn das KBA bestätigt, dass man in einer Schwerpunktregion wohnt.

      Hier ein Auszug :
      Bei Auftragserteilung muss bereits eine beidseitige Kopie der Zulassungsbescheinigung 1 & 2, sowie das Bestätigungsschreiben vom Kraftfahrtbundesamt, dass Sie in einem Schwerpunktgebiet wohnen, mit eingereicht werden, damit die Umweltprämie geltend gemacht werden kann!

      Beim KBA habe ich nichts gefunden, bevor ich die anschreibe, wollte ich hier mal fragen.

      Gruß
      Bernd
    • @Shadow Es reicht auch wenn man in der Stadt arbeitet oder im angrenzenden Landkreis wohnt.

      Was witziges:
      Mein *all so schlauer* Arbeitskollege war mit seinem 12 Jahre alten Passat beim freundlichen um einen neuen Kodiaq dafür einzutauschen.
      Mit hängenden Kopf ging er wieder raus.
      Er wollte 10k€ vom neuen Kodiaq abgezogen bekommen.
      Pustekuchen
    • ....Du wartst schneller @Jana84, den Link wollte ich auch gerade posten.........

      Nochmal, weil so schön IRRE:
      welt.de/wirtschaft/article1832…ftwerten-in-Staedten.html

      Hat man nicht damit endlich Mittel um den Umweltministerien und der DUH so richtig schön
      an die "Eier" zu gehen und langsam anfangen zu quetschen ?

      Allein weil die DUH nicht wg. Heizungen und sonstigem klagen will, sondern
      nur gegen die Diesel ?

      Die Stadtväter bezweifeln, dass die Messergebnisse der Landesbehörden für Oldenburg korrekt sind.

      „Wir haben das Umweltministerium mehrfach gebeten, die Messstation am Heiligengeistwall zu überprüfen, zuletzt Ende September an Minister Olaf Lies einen entsprechenden Brief geschrieben“,

      sagt der Sprecher. Passiert ist bislang nichts.

      Warum nicht ?
      Kann man das Umweltministerium nicht verklagen, wg. Falschaussage & Falschmessungen ?
      Kann man die DUH nicht verklagen wg. Verleumnung ?
      Wo sind die Diesel-PKW-Hersteller ?
      Das ist doch die Chance um den amoklaufenden Grünen/DUH zu beweisen was sie sind :
      Fake-News verbreitende hysterische Lügenbolde !

      Was sagt @floflo dazu, als unser Foren-Rechtskundiger ?
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
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