Fahrverbote in Planung

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Privatier schrieb:

      Das soll jetzt für die Luftreinhaltung sorgen ?
      Das verstehst du nicht, darum pendelst du ja auch zwischen Bochum und Hamburg....und nicht zwischen Berlin und Brüssel. :P

      Aber gräm dich nicht, ich versteh's auch nicht....wollte erst schreiben, das verstehen wir alle nicht, aber bei "alle" kommt bestimmt gleich wieder einer der das versteht und grätscht rein. :rolleyes:
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Privatier schrieb:

      Jetzt schleiche ich im zweiten Gang mit 4,9 L Verbrauch durch die Tempo 30 Zone, statt im 4 Gang mit 3,6 Litern.
      Das Problem scheint mir dann aber weniger die Tempobegrenzung zu sein als dein hochtouriges Fahren. Der TDI ist sehr elastisch und ich käme niemals auf die Idee, den in einer 30er-Zone im zweiten Gang zu fahren. Im Dritten schwimmt der prima mit und wenn du ein paar km schneller bist (35 Km/h), geht das sogar im vierten Gang. Ich habe es hier schon öfter gesagt, es ist weniger das Auto, das über die Menge der an die Umwelt abgegebenen Schadstoffe entscheidet als vielmehr der Fahrer, was besonders für die Stickoxide gilt. Geschwindigkeitsbeschränkungen stellen da gegenüber Fahrverboten für den Fahrer nicht nur das kleinere Übel dar sondern sind m.E. auch effektiver, weil sie für alle Fahrzeuge gelten und nicht nur für einige ältere Diesel.

      Andreas
    • SQ5 schrieb:

      m.bild.de/politik/inland/polit…-58672708.bildMobile.html


      Sollte sich tatsächlich Vernunft ausbreiten.......
      So eine Aktion kann aber auch in die Hose gehen. Wenn sich dann die Mediziner anfangen darüber zu streiten, ab welchem Grenzwert eine reale Gefährdung der Gesundheit durch NOx zu befürchten ist und dabei zu dem Ergebnis kommen, dass der Grenzwert noch viel niedriger angesetzt werden müsste, geht der Schuss nach hinten los. Soweit ich feststellen konnte, gibt es bisher aber keine verlässlichen Studien, die über die Gefährdung durch NOx Auskunft geben. Die Grenzwerte sind folglich mehr oder weniger "aus der Luft gegriffen" und die von der DUH errechneten NOx-Toten reine Fiktion. Tatsächlich dürfte es eine ganze Menge NOx-Toter geben, vornehmlich aber wohl eher durch Tabakrauch, denn die z.B. im Rauch einer Zigarette enthaltenen Stickoxide gehen weit über die Grenzwerte hinaus.

      Die Grenzwertfestsetzung für die Luft halte ich für ziemlichen Blödsinn, da die Messungen ohnehin nur ganz punktuell sein können und man eben bisher noch nicht weiß, wie hoch die Belastung sein muss, damit eine Gesundheitsgefährdung eintritt. Folglich sind auch die Fahrverbote unsinnig. Wenn die EU etwas zur Reinhaltung der Luft tun will, muss sie schärfere Grenzwerte für die Verursacher festsetzen, wozu nicht nur Kraftfahrzeuge gehören und die auch nicht nur auf irgendwelchen Prüfständen realisiert werden müssen.

      Andreas
    • @floflo - mit dem 170 PS Dirty Harry wäre das auch kein Problem gewesen.........

      Mein aktueller 150 PS Schalter ist im 3. Gang für Tempo 30 km/h aber schon zu schnell.
      Das liegt nicht an mir, daran kann ich nichts ändern.
      Andere Übersetzung ?
      Das Auto kommt gerade von der Inspektion, war aber vorher auch schon so.

      60 km/h im 6 Gang ging mit Dirty Harry damals auch ohne Probleme.
      Jetzt muss ich in den 5. Ganz zurückschalten sonst läuft der Wagen zu untertourig und fängt an zu ruckeln.

      Das ist mir damals schon am ersten Tag aufgefallen als ich ihn neu hatte.
      So gesehen war der 170 PS Yeti mit dem EA189 Motor "das bessere" Auto, weil die Maschine flexibler reagierte.
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • floflo schrieb:

      Die Grenzwerte sind folglich mehr oder weniger "aus der Luft gegriffen" und die von der DUH errechneten NOx-Toten reine Fiktion.
      Vollkommen sogar, Mediziner oder gar Chemiker würden sich kringeln vor Lachen, an dem im Strassenverkehr/Strassenluft enthaltenen NOx ist noch niemand gestorben....eher ist das Gegenteil der Fall. ;)
      Auch hier gilt der Spruch vom ollen Paracelsus: Die Dosis macht das Gift!

      Bestimmte Formen von NOx retten täglich Leben, unsere Atmosphäre besteht zu rund 80% aus Stickstoff (dem bösen Ausgangsstoff für das noch bösere NOx), und wenn man jetzt noch bedenkt, dass das eng verwandte Nitroglycerin täglich Herzkranken das Leben rettet....und dass es von Nitroglycerin zu Viagra gar nicht weit ist könnte man @floflos Spruch auch noch etwas modifizieren...

      floflo schrieb:

      So eine Aktion kann aber auch in die Hose gehen.
      ...und sagen, dass dann aber auch in der Hose wieder was gehen könnte. :thumbsup:
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • @floflo

      Wenn eine Schar an Menschen in Ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden sollen, dann darf ich doch wohl als ehrlicher Bürger ein Sachbezogenes Gutachten von Fachleuten erwarten, die sich damit auskennen.

      Ein polemisch agierender, mit abgebrichenem Studium DHU Vorsitzender a la Rech kann wohl nicht das Maß der Dinge sein für eine vernünftige Debatte in der Verkehrsleitung.

      Wobei ich bei 2.000 Euro im Monat sofort zu Hause bleibe und meinen Diesel stehen lassen würde.
    • SQ5 schrieb:

      Wenn eine Schar an Menschen in Ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden sollen, dann darf ich doch wohl als ehrlicher Bürger ein Sachbezogenes Gutachten von Fachleuten erwarten, die sich damit auskennen.
      Das sollte man eigentlich meinen. Für die Gerichte zählen jedoch nur die vom Gesetzgeber festgelegten Grenzwerte, weil das die einzigen Anhaltspunkte sind, die das Gericht bei seiner Entscheidung zugrunde legen kann. Es gibt auch keine verlässlichen Studien, auf die man zurückgreifen könnte. Einem Betroffenen ist es jedoch freigestellt, gutachterlich nachzuweisen, dass auch bei Überschreiten der Grenzwerte keine gesundheitlichen Gefahren drohen. Nur wird das ein Gutachter ohne langwierige und aufwendige Studien nicht verbindlich sagen können und da beißt sich dann wieder die Katze in den Schwanz.

      Andreas
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