Fahrverbote in Planung

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • old man schrieb:

      der Herr Prof. aus Berlin ist ein fauler Hund
      Nein, er lebt in einer Scheinwelt !
      Für Diese Tagträumer sollte Utopia gebaut werden mit ausbruchsicheren Zäunen !
      Wir leben in einer mittelgroßen Stadt über 240000 Einwohner.
      Die nächste Einkaufsmöglichkeit 2,1 Kilometer zu Fuß also hin +zurück eine Stunde Gehweg.
      Natürlich brauche ich da kein Auto.
      Wozu auch, der Mensch verhungert dann eben und die Umwelt erblüht.
      Gern würde ich so einen Träumer einen Monat Asyl gewähren die Tube Fußcreme gibt's kostenlos dazu.
      Gern würden wir in der Zeit beim Bäcker, Metzger und Obstladen einkaufen da sind Ihm 15 Kilometer min. am Tag sicher.
      Bewerbungen über PN erwünscht.
      F.U.
    • mattodriver schrieb:

      Sind damit "nur" die Kfz gemeint, die das obligatorische "B" im Kennzeichen tragen,
      Hallöchen mattodriver,
      Kfz. Bestand in Berlin. Läßt sich leider nicht verlinken.
      MfG
      old man
      Dateien
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • mattodriver schrieb:

      Sind damit "nur" die Kfz gemeint, die das obligatorische "B" im Kennzeichen tragen
      wahrscheinlich ja, aber da kommen ja noch die unzähligen Kfz. der umliegenden "Landeier" hinzu, die täglich nach B einströmen und hier den Verkehr belasten :D

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • Hallöchen,
      nicht nur wir diskutieren über das Fahrverbot, auch der Verkehrsgerichtstag ist sich nicht einig :!: .
      kfz-betrieb.vogel.de/dieselfah…echte-verletzen-a-793008/
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      Hallöchen,
      nicht nur wir diskutieren über das Fahrverbot, auch der Verkehrsgerichtstag ist sich nicht einig :!: .
      kfz-betrieb.vogel.de/dieselfah…echte-verletzen-a-793008/
      Die Aussage, Fahrverbote seien ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte, halte ich für ziemlich populistisch und so auch nicht zutreffend. Andernfalls wären Verbote im Straßenverkehr immer Eingriffe in Grundrechte, wenn man dadurch in seiner Freiheit beeinträchtigt wird. Umweltschutzbedingte Zonenfahrverbote gibt es schließlich schon lange, ohne dass jemals jemand auf die Idee gekommen ist, dies stelle einen schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte dar. Der Verkehrsgerichtstag täte besser daran, die von den Städten vorgenommene oder auch nicht vorgenommen Würdigung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu durchleuchten und ggf. zu beanstanden. Auf diese Weise bekäme man die meisten Fahrverbote bereits vom Tisch. Außerdem hätte ich es begrüßt, wenn man sich mal mit der Beschilderung vor allem der Zonenfahrverbote befasst hätte. Diese lassen sich m.E. nämlich nicht rechtssicher beschildern, was dann auch zu deren "Exitus" führt.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Die Aussage, Fahrverbote seien ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte, halte ich für ziemlich populistisch und so auch nicht zutreffend. Andernfalls wären Verbote im Straßenverkehr immer Eingriffe in Grundrechte, wenn man dadurch in seiner Freiheit beeinträchtigt wird. Umweltschutzbedingte Zonenfahrverbote gibt es schließlich schon lange, ohne dass jemals jemand auf die Idee gekommen ist, dies stelle einen schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte dar.
      Hallöchen floflo,
      soweit einverstanden.

      floflo schrieb:

      Der Verkehrsgerichtstag täte besser daran, die von den Städten vorgenommene oder auch nicht vorgenommen Würdigung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu durchleuchten und ggf. zu beanstanden.
      wäre das nicht auch die Aufgabe der Gerichte, die dem Fahrverbot zugestimmt haben.
      Welches Gericht hat bisher die Luftverbesserungspläne auf Erfolg oder Mißerfolg überprüft und hat sich über die Verhältnismäßigkeit des Fahrverbot`s gedanken gemacht oder berücksichtigt.
      Für mich sind die bisherigen Fahrverbotsurteile eine klare Mißachtung des Urteils des Bundesverwaltungsgericht.
      Die Krönung ist der Vergleich in Darmstadt, den das Verwaltungsgericht in Wiesbaden auch noch als rechtsgültig befunden hat.
      Will oder kann man sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht beschäftigen?
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Privatier schrieb:

      floflo schrieb:

      Die Aussage, Fahrverbote seien ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte, halte ich für ziemlich populistisch.....
      ....und ich halte diese Aussage für populistisch !
      Das ist deshalb populistisch, weil die Behauptung, Fahrverbote seien ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte, völlig isoliert aufgestellt wurde und damit suggeriert wird, es läge hier eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung vor. Selbst, wenn man einen Eingriff in Grundrechte bejaht, was ich nicht so sehe, sind solche Eingriffe nicht generell verboten, wenn ohne diesen Eingriff andere Rechte verletzt werden. So haben wir z.B. grundrechtlich verbrieft das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dennoch darfst du nicht einfach sagen, was du willst, wenn du damit die Rechte anderer verletzt. Die isolierte Aussage vom schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte verfolgt damit allein den Zweck, Stimmungsmache gegen Fahrverbote zu betreiben und ist damit populistisch.

      Andreas
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