Fahrverbote in Planung

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Hast du schon mal zwei Krähen gesehen, die sich gegenseitig die Augen aushacken?

      Würden Rechtsanwälte nur bei Erfolg Bezahlung erhalten, würde die Anwaltslandschaft ganz anders aussehen!
    • SQ5 schrieb:

      Würden Rechtsanwälte nur bei Erfolg Bezahlung erhalten, würde die Anwaltslandschaft ganz anders aussehen!
      Bei einem Rechtsstreit hättest Du dann ja immer einen "Rechtsanwaltverlierer" und wovon soll der dann leben? Möglicherweise könnten die Rechtsanwaltskammern dann mit einer "Suppenausgabestelle" ein wenig helfen.

      Bei den Rechtsanwälten ist es wie bei den Ärzten oder auch bei den Handwerksbetrieben - einen guten muss man erst einmal finden.
    • SQ5 schrieb:

      Würden Rechtsanwälte nur bei Erfolg Bezahlung erhalten, würde die Anwaltslandschaft ganz anders aussehen!
      Es steht jeden frei eine Honorarvereinbarung abzuschließen oder einen anderen Anwalt zu suchen.
      Genau das haben wir getan, bei einen sehr hohen Streitwert, und schon war die Summe halbiert.
      Die Frage nach der Erfolgsaussicht wurde mit sehr gut beantwortet.
      Jetzt wollten wir noch sicher sein das sich der Anwalt redlich müht.
      Also schlugen wir vor die Summe bei Nichterfolg noch einmal zu halbieren - jetzt schriftlich vereinbart.
      Am Ende haben wir einen von uns akzeptablen Vergleich geschlossen.
      Jetzt die Frage ist das ein Erfolg in Sicht auf das Honorar ?
      Zugegeben etwas traurig hat der Anwalt schon geschaut also haben auch wir einen Vergleich abgeschlossen.
      Damit konnten alle am Ende gut leben.
      Also wie bei allen im Leben nachdenken, prüfen und in Ruhe entscheiden.
      Nur so als Tipp, im Gespräch nicht mit dem Tesla Schlüssel in der Hand spielen. :rolleyes:
      F.U.
    • floflo schrieb:

      Das ist deshalb populistisch, weil die Behauptung, Fahrverbote seien ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte, völlig isoliert aufgestellt wurde und damit suggeriert wird, es läge hier eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung vor.
      Hallöchen floflo,
      eine Arbeitskreis vom Verkehrsgerichtstag sieht das etwas anders.
      Zitat:
      Da die Fahrverbote in die Grundrechte der Menschen eingreifen, dürften sie nur das letzte Mittel und müssten fundiert begründet sein.
      kfz-betrieb.vogel.de/fahrverbo…en-haendler-aus-a-793672/
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      floflo schrieb:

      Das ist deshalb populistisch, weil die Behauptung, Fahrverbote seien ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte, völlig isoliert aufgestellt wurde und damit suggeriert wird, es läge hier eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung vor.
      Hallöchen floflo,
      eine Arbeitskreis vom Verkehrsgerichtstag sieht das etwas anders.
      Zitat:
      Da die Fahrverbote in die Grundrechte der Menschen eingreifen, dürften sie nur das letzte Mittel und müssten fundiert begründet sein.
      kfz-betrieb.vogel.de/fahrverbo…en-haendler-aus-a-793672/
      Man darf hier nicht Ursache und Wirkung verwechseln. Fast alle gesetzlichen Verbote stellen im weiteren Sinne Eingriffe in Grundrechte dar, weil sie die persönliche Freiheit beschneiden. Das ist nichts besonderes und niemand würde darin eine unzulässige Grundrechtsverletzung sehen. Mit der Behauptung einer schwerwiegenden Grundrechtsverletzung, wie sie im ersten Bericht beschrieben war, wird jedoch der falsche Eindruck erweckt, als handele sich bei den Fahrverboten um einen generell unzulässige, grundgesetzwidrige Maßnahme. Das ist jedoch nicht so und in deinem o.a. Zitat auch schon viel besser beschrieben.

      Das Bundesverwaltungsgericht hat klar zum Ausdruck gebracht, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in jedem Einzelfall zu prüfen und zu wahren ist, was eine Interessenabwägung erfordert, die m.E., und da stimme ich dem Verkehrsgerichtstag zu, in vielen Fällen nicht im erforderlichen Umfang vorgenommen wurde, weder von den Behörden, noch von den Gerichten. Bei dieser Interessenabwägung spielen die Interessen der betroffenen Autofahrer aber eine eher kleine Rolle. Erheblicher sind da schon die Interessen von Gewerbetreibenden, die Einnahmeausfälle befürchten müssen. Das gilt insbesondere für solche Gewerbe, die von Kraftfahrzeugen leben, wie z.B. Betreiber von Tankstellen oder Tiefgaragen/Parkhäusern. Ob ein Fahrverbot mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen. Die pauschale Darstellung, es handele sich um einen schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte ist daher schlicht unseriös und insoweit populistisch.

      Andreas
    • minoschdog schrieb:

      rotax schrieb:

      Ich hoffe, dies ist erst der Anfang :thumbsup: .
      Sind die gleichen Hansel nicht noch vor Jahresfrist um das Neckartor herummarschiert, um gegen die schlechte Luftqualität zu demonstrieren? :rolleyes:
      tempora....Zeiten ändern dich.... :saint:
      Man kann doch gleichzeitig gegen Luftverschmutzung und gegen Fahrverbote sein.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
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