Fahrverbote in Planung

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • row-dy schrieb:

      Man kann doch gleichzeitig gegen Luftverschmutzung und gegen Fahrverbote sein.
      Ja, wenn man die Ansicht vertritt, dass die Fahrverbote nicht zur Verringerung der Luftverschmutzung beitragen. Sollten es tatsächlich die gleichen "Hansel" gewesen sein, die erst gegen die Luftverschmutzung und dann gegen Fahrverbote demonstrieren, was sich meiner Kenntnis entzieht, liegt der Verdacht jedoch nahe, dass der Grund dieses scheinbar widersprüchlichen Verhaltens eher darin liegen, dass man zwar gegen die Luftverschmutzung ist, dafür aber kein Opfer bringen möchte. Nur solche Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung werden befürwortet, von denen man selbst nicht betroffen ist.

      Andreas
    • Nein, der wird in einem Gutachten was die Regierung in Auftrag gegeben hat relativiert.

      Die Abgase seien zwar da, aber alles nicht so schlimm und weniger vorhanden als an einer Staßenkreuzung.

      Von Co2 ist da gar nicht erst die Rede.

      Mal sehen ob sich die DUH da ran traut.

      Allerdings hätte Herr Resch als extremer Vielflieger da natürlich dann Gewissensbisse.
    • Sehr interessant finde ich den folgenden Artikel der FAZ.

      Hier wird sehr schön beschrieben, wie der Grenzwert von 40 Microgramm überhaupt erst entstanden ist.
      Eigentlich durch Zufall , bzw reine Vermutung.
      Nichts genaues weiß man nicht und doch sind europaweit nun Millionen Bürger davon betroffen.
      So ist das in der EU.

      Von daher ist der aktuelle Einwand der Lungenfachärzte, doch erst mal zu prüfen, ob diese 40 Microgramm Stickstoffdioxid wirklich schädlich sind, eigentlich gerechtfertigt.

      edition.faz.net/faz-edition/po…b9fb399fc1df0765/?GEPC=s9

      Gruß Jörg
    • marwin220 schrieb:

      Von daher ist der aktuelle Einwand der Lungenfachärzte, doch erst mal zu prüfen, ob diese 40 Microgramm Stickstoffdioxid wirklich schädlich sind, eigentlich gerechtfertigt.
      Ja, der Einwand der Lungenfachärzte um Überprüfung der Grenzwerte ist berechtigt, nur lässt sich das nicht von heute auf morgen bewerkstelligen. Letztlich agieren diese Ärzte genauso aus dem holen Bauch wie die EU, weil man eben bisher keine wissenschaftlichen Erkenntnisse hat. Allenfalls die Indizien sprechen dafür, dass der Grenzwert von der EU zu niedrig angesetzt wurde.

      Rechtlich ist die Situation nun einmal so, dass die EU diese Grenzwerte so festgelegt hat, die damit für das Gericht auch bindend sind. Wer sich gegen Fahrverbote wehrt, muss also nachweisen, dass erst bei viel höheren Konzentrationen an NOx eine nennenswerte Gefährdung der Gesundheit zu befürchten ist. Gäbe es die Grenzwerte hingegen nicht, müsste umgekehrt die Behörde den Nachweis erbringen, dass ab einem bestimmten Wert eine Gesundheitsgefahr droht. Im Prinzip kann ohne aufwendige Studie weder die eine noch die andere Seite die geforderten Nachweise erbringen. Wie ich aber schon schrieb, haben die Gerichte im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung die Möglichkeit, die Interessen derjenigen, die von Fahrverboten nachteilig betroffen sind, höher zu bewerten als die Interessen der Allgemeinheit, sich in der Öffentlichkeit keinen Gesundheitsgefahren aussetzen zu müssen. Im Rahmen dieser Verhältnismäßigkeitsprüfung lassen sich die Indizien, die für eine allenfalls nur ganz geringe Gefährdung sprechen, berücksichtigen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Wie ich aber schon schrieb, haben die Gerichte im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung die Möglichkeit, die Interessen derjenigen, die von Fahrverboten nachteilig betroffen sind, höher zu bewerten als die Interessen der Allgemeinheit, sich in der Öffentlichkeit keinen Gesundheitsgefahren aussetzen zu müssen. Im Rahmen dieser Verhältnismäßigkeitsprüfung lassen sich die Indizien, die für eine allenfalls nur ganz geringe Gefährdung sprechen, berücksichtigen.
      Hallöchen floflo,
      hat irgend ein Gericht die Verhältnismäßigkeit geprüft, Gedanken gemacht und in dem Urteil begründet?
      Übrigens, die WHO hat langfrist 20 Mikrogamm angepeilt, dann gehen bei uns so langsam die Lichter aus ;( .
      umweltbundesamt.de/themen/stic…lastung-hintergrund-zu-eu
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • floflo schrieb:

      Wer sich gegen Fahrverbote wehrt, muss also nachweisen, dass erst bei viel höheren Konzentrationen an NOx eine nennenswerte Gefährdung der Gesundheit zu befürchten ist. Gäbe es die Grenzwerte hingegen nicht, müsste umgekehrt die Behörde den Nachweis erbringen, dass ab einem bestimmten Wert eine Gesundheitsgefahr droht. Im Prinzip kann ohne aufwendige Studie weder die eine noch die andere Seite die geforderten Nachweise erbringen.
      das Problem, was vielen BÜRGERN aufstößt, ist doch dass seitens der EU, für eine im Ansatz sinnvolle Maßnahme, letztendlich willkürlich ohne wissenschaftliche Grundlage ein Grenzwert erdachtfunden und dann festgelegt wurde, und nun mit erheblichen Einschränkungen für die Bürger seine Wirkung entfaltet. damit wird der allg. EU-Frust regelrecht befeuert.

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • old man schrieb:

      HaÜbrigens, die WHO hat langfrist 20 Mikrogamm angepeilt, dann gehen bei uns so langsam die Lichter aus ;( .
      umweltbundesamt.de/themen/stic…lastung-hintergrund-zu-eu
      MfG
      old man
      Die Frage die beantwortet werden muss, ist doch folgende.
      Wollen wir strenge Grenzwerte und evtl. aus der NOx entstehende Krankheiten möglichst vermeiden und für die dafür entstehenden Kosten die Verursacher zahlen lassen (also auch Autoindustrie und -käufer) oder wollen wir nicht so strenge Grenzwerte und die sich daraus evtl. entwickelnde höhere Krankenrate und dadurch entstehenden höhere Kosten von den Krankenkasse zahlen lassen (also im Grunde die Beitragszahler.).
      P.S. ich habe hier ganz bewusst nur die Kostenverteilung aufgeführt
      Haut mich also nicht weil die die Schicksale der durch die Luftverschmutzung Erkrankten außer Acht gelassen habe.
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      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Es ist erwiesen das Rauchen die Umwelt verschmutzt und den Konsument gesundheitlich schädigt.

      Es ist erwiesen das Drogen den Mensch schädigen und sie verboten sind, trotzdem überschwemmen sie uns und habe. Eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz.

      Alkohol macht abhängig, teils aggressiv und schädigt die Vesundheit des Konsumenten und manchmal böllig unbeteiligter.

      Jedes Jahr beenden ca. 12.000 Menschen Vorzeitig ihr Leben......

      Das sind nur ein paar offenkundige Pribleme die unser Land und auch die EU hat, und über was wird sich dee Kopf zerbrochen?

      Über Dieselfahrer die täglich zur Arbeitsstätte fahren und diese ganze Infrastruktur am laufen halten. Die die der Politik vertraut haben genau wie den Autoherstellern. Die die darauf gebaut haben, das si h so etwas wie die grüne Plakette nicht wiederholt. Diese Menschen sind von der Politik schwer enttäuscht, das sie hängen gelassen werden!

      Die Politik hat sie vergessen, also kein Wunder wenn die etwas wählen was da ni cht reinpasst.

      2 Jahre alte Autos aussperren kann nichts mehr mit Umweltschutz zu tun haben!
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