Fahrverbote in Planung

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Jana84 schrieb:

      Sollte vielleicht Sport verboten werden? Erhöht den CO2-Ausstoß des Menschen extrem!
      Unbedingt!

      Sport ist Mord und Breitensport ist Massenmord. :wech:

      Der Verzehr von Bohnen, chili con carne und Zwiebeln sollte auch auf den Prüfstand.... ^^
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • old man schrieb:

      hat irgend ein Gericht die Verhältnismäßigkeit geprüft, Gedanken gemacht und in dem Urteil begründet?
      Wenn in den Medien berichtet wird, dass mal wieder ein Verwaltungsgericht Fahrverbote angeordnet hat, so ist diese Aussage irreführend. Die Verwaltungsgerichte haben die Verbote nicht angeordnet sondern den beklagten Ländern lediglich aufgegeben, solche Verbote in ihre Luftreinhaltepläne aufzunehmen. Die Anordnung selbst erfolgt durch die Städte und Gemeinden. Dabei haben sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten und auch zu dokumentieren. Werden im Luftreinhalteplan bereits für konkrete Straßen Fahrverbote verankert und wurde in diesem Zusammenhang dort bereits die Verhältnismäßigkeit geprüft, können sich die betroffenen Städte hierauf berufen, brauchen als keine eigene Verhältnismäßigkeitsprüfung mehr vorzunehmen. Wenn dann konkrete Fahrverbote angeordnet werden, kann man dagegen gerichtlich vorgehen. Das Gericht prüft dann zunächst, ob überhaupt eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen wurde. Ist das der Fall, prüft das Gericht, ob die Abwägung korrekt erfolgt ist, wobei es nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der Behörde setzen kann, sich die Prüfung also letztlich darauf beschränkt, ob die Behörde ermessensfehlerhaft entschieden hat. Ob bereits konkrete Klagen gegen Fahrverbote anhängig sind, weiß ich nicht. Es hat bezüglich dieser Fahrverbote jedenfalls noch keine Urteile gegeben, so dass insoweit auch noch nicht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit den Dieselfahrverboten einer Prüfung unterzogen wurde.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Wenn in den Medien berichtet wird, dass mal wieder ein Verwaltungsgericht Fahrverbote angeordnet hat, so ist diese Aussage irreführend. Die Verwaltungsgerichte haben die Verbote nicht angeordnet sondern den beklagten Ländern lediglich aufgegeben, solche Verbote in ihre Luftreinhaltepläne aufzunehmen.
      Hallöchen floflo,
      rein rechtlich hast Du recht :) . Aber das sind rechtliche Nuancen, die Otto-Normalverbraucher nicht versteht ;( .
      kfz-betrieb.vogel.de/fahrverbote-auch-in-berlin-a-764572/
      Zitat:
      Berlin muss für mehrere Straßen bis Mitte 2019 ein Diesel-Fahrverbot verhängen. Das hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt am Dienstag entschieden. Die Richter verpflichteten die Senatsverwaltung für Verkehr, bis zum 31. März 2019 einen verschärften Luftreinhalteplan mit den entsprechenden Vorschriften zu erlassen.
      Im Umkehrschluß, hätte der Abmahnverein gegen die Luftreinhaltungspläne ohne Fahrverbot klagen müssen und nicht für ein Fahrverbot an sich.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Dr. Pley hat einen Octavia 1.6 TDI, Euro 5, von 2014 mit SCR Kat nachgerüstet. Vor der Umrüstung ca. 500 mg NOx/km, nach der Umrüstung 82 mg NOx /km. Ein Euro 6d - temp darf 168 mg haben. Werte auf der Straße. Da VW keine Fahrwiderstandswerte rausrückt, wird es sich mit der ABE um Monate verzögern.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • EU-Kommission prüft Richtlinien für Schadstoff-Grenzwerte

      Eignungtest

      Spiegel Online
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • old man schrieb:

      Das sind rechtliche Nuancen...
      Berlin muss für mehrere Straßen bis Mitte 2019 ein Diesel-Fahrverbot verhängen.
      Nein, muss es nicht. Das ist ja gerade der durch die Medien hervorgerufene Irrglaube. Das sind auch keine rechtlichen Nuancen, sondern ist schlicht ein Fehlverständnis der ganzen Entscheidungen. Wie es auch gehen kann, zeigt aktuell die Stadt Köln, die trotz einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung auf Fahrverbote verzichten und stattdessen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit andere Maßnahmen durchführen will.

      zeit.de/mobilitaet/2019-02/luf…peln-radwege-e-mobilitaet

      Köln ist damit die bisher einzige Stadt in Deutschland, die die Tragweite des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit verstanden hat und auch sehr ernst nimmt. Da wird Herr Resch wohl im Dreieck springen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Köln ist damit die bisher einzige Stadt in Deutschland, die die Tragweite des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit verstanden hat und auch sehr ernst nimmt. Da wird Herr Resch wohl im Dreieck springen.
      Ich habe aus "gut informierten Kreisen" erfahren, dass Herr R. am Rosenmontag in Ketten gelegt und damit ein Höhepunkt des Umzuges wird .
      Teer und Federn werden kostenlos bereitgestellt ;) .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • ein außergewöhnlich positiver Kommentar

      der Herausgeber der FAZ positioniert sich gegen den Wahn der "Umweltreligion" :!:
      faz.net/aktuell/wirtschaft/teu…atzreligion-16018515.html
      ob das bei den Politikern auf fruchtbaren Boden fällt :?:

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
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