Fahrverbote in Planung

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Rheinschiffer schrieb:

      Na klar lohnt das. Es werden immerhin ca. 70% weniger Schadstoffe ausgestoßen, überall, auf allen Straßen, bei jedem gefahrenen Kilometer.
      Das habe ich einfacher gelöst.
      Kein Update = kein Mehrverbrauch + keine unnützen Regenerationsfahrten ergibt weniger Schadstoffe.
      Somit ist beiden geholfen, der Umwelt und mir.
      Und im Winter kann ich mit den Drohschreiben im Ofen Wärme erzeugen ohne Umweltzuschläge.
      F.U.
    • BernhardJ schrieb:

      In Stuttgart ist es (< Euro 5) bzw. wird es (Euro 5 ab 2020) ein großflächiges Verbot welches die ganze Stadt großräumig einschließt.
      So wie die Stuttgarter das bei den bereits bestehenden Durchfahrverboten beschildert haben oder bei den Zonen zukünftig beschildern wollen, ist das m.E. aber nicht rechtskonform. So weisen die Zonenverbotsschilder für die Umweltzone (Vz. 270.1) zwei darunter angebrachte Zusatzzeichen auf. Nach dem ersten Zusatzzeichen gilt das Verbot nicht für Fahrzeuge mit grüner Plakette, nach dem zweiten Zusatzzeichen gilt es für Diesel erst ab Euro 5/V. Zusatzzeichen beziehen sich aber immer nur auf das darüberliegende Hauptverkehrszeichen, hier also die Umweltzone. Es ist also nicht möglich, mit einem Zusatzzeichen ein darüber liegendes Zusatzzeichen einzuschränken oder zu erweitern. Da die beiden Zusatzzeichen damit einen sich widersprechenden Inhalt haben, erlangen sie keine Rechtswirkung, denn Unklarheiten in der Verkehrsbeschilderung gegen immer zu Lasten der Behörde, die die Verkehrszeichen aufgestellt hat. Ich habe auch meine Zweifel, ob sich eine Umweltzone, die konkret bestimmte Dieselfahrzeuge ausschließen soll, überhaupt rechtssicher beschildern lässt.

      Ungeachtet dieses Fehlers, ist die Beschilderung in Stuttgart aber auch noch aus einem weiteren Grund rechtsfehlerhaft. Das zweite Zusatzzeichen enthält den Begriff "Euro 5/V". Das ist jedoch kein feststehender Ausdruck. Genau genommen ist Euro 5/V gar nichts oder könnte für vieles stehen. Rechtssicher wäre das Zusatzzeichen nur, wenn dort stünde "Abgasnorm Euro 5/V". Wer in Stuttgart in einer Verbotszone erwischt wird, hat also gute Chancen, dass das Amtsgericht der Behörde ihre Verbotsschilder um die Ohren haut und den Bußgeldbescheid aufhebt, wenn man in oben beschriebenen Sinne argumentiert.

      Andreas
    • @floflo......

      Tina Turner hat s richtig musikalisch ausgedrückt.


      :thanks: :applaus:

      You ‘re simply the best
      Better than all the rest. :knuddel

      Deine Beiträge “ are always the best !

      :Top:

      Möge Dein Yeti ewig laufen ...... und Du uns erhalten bleiben.
      Auch wenn mich die Fahrverbote ( noch) nicht betreffen , lese ich mit Interesse Deine “ verständlichen “
      Erläuterungen.
      So , DAS Musste / darf auch mal wieder gesagt werden.
      DU bist nicht das Salz in der Suppe....... sondern das FLEISCH .
      Grüße Michael


      "Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lisaknurrig ()

    • floflo schrieb:

      Wer in Stuttgart in einer Verbotszone erwischt wird, hat also gute Chancen, dass das Amtsgericht der Behörde ihre Verbotsschilder um die Ohren haut und den Bußgeldbescheid aufhebt, wenn man in oben beschriebenen Sinne argumentiert.
      Glaube ich eher weniger. Sowie ich der Regionalpresse entnehmen konnte, haben das einige schon versucht ohne Erfolg.

      Damit alle wissen worüber wir hier reden: unten die stuttgarter Beschilderung. Das untere Schild wird nächstes Jahr gewechselt in "...erst ab Euro 6/VI frei)"

      Die Beschilderung ist unmissverständlich für den Durchschnittsbürger. Sollte da rein juristisch etwas nicht ganz perfekt sein, würde ich mir da keine großen Hoffnungen machen, dass vor Gericht der einfache Autofahrer hier dagegen mit Erfolg klagen könnte. Wozu auch? Es ist höchstens ein unbedeutender Formfehler. Alles andere ist juristische Wortklauberei. Zudem wurde hier ein großes untenliegendes Zusatzzeichen durch zwei kleinere ersetzt, damit es Anfang nächsten Jahres billiger ist sie auszutauschen. Genau so wird es m.M.n. jeder Richter sehen.

      Die Fahrverbote wurden (entsprechend meinem Gespür) vielerorts einfach durchgesetzt, obwohl hier aus Gründen der in der StVO fehlenden Verkehrszeichen (oder so ähnlich - genau habe ich es nicht mehr im Gedächtnis, da kannst Du, lieber Andreas bestimmt mehr dazu sagen - die Info kam glaube ich damals von Dir) es rechtlich nicht ganz keuscher wäre.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 217.000 km / gerührt, nicht geschüttelt

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von BernhardJ ()

    • BernhardJ schrieb:

      Es ist höchstens ein unbedeutender Formfehler.
      Was du als unbedeutenden Formfehler ansiehst, ist für Behörden der "Killer Nr. 1" in verwaltungsgerichtlichen Verfahren sowie straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren. Da wird der Formalismus ganz groß geschrieben. Verkehrszeichen müssen hinsichtlich ihrer Klarheit quasi idiotensicher sein. Wir alle wissen hier natürlich, was die Behörde mit Ihrer Beschilderung sagen will, doch nicht für jeden ist das absolut eindeutig. Wie gesagt, ist die Bezeichnung Euro 5 kein feststehender Begriff und damit zu unbestimmt. Und das zweite Zusatzzeichen stellt eine Einschränkung des ersten Zusatzzeichens dar, was nicht zulässig ist, da sich Zusatzzeichen immer nur auf das Hauptzeichen beziehen. Ich bin ziemlich sicher, dass ich dir in Stuttgart jeden Bußgeldbescheid wegen dieser Fahrverbote "kaputt" mache.

      Andreas
    • Es ist alles richtig was Du sagst Andreas, aber in der Praxis völlig unbedeutend. Das bestätigen uns alle eingeführten und gültigen Fahrverbote inklusive teils juristisch fehlerhafter Beschilderung.
      Im schlimmsten Fall (eines bewiesenen Formfehlers - woran ich nicht glaube) müsste die Gemeinde die Schilder austauschen und gut ist. Die Fahrverbote an sich werden von jedem Gericht bestätigt. Einige Autofahrer haben den Zwergenaufstand ja offenbar schon ohne Erfolg geübt.

      Viel schlimmer finde ich, dass armen Menschen die teils auf's Auto angewiesen sind keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden weil die finanzielle Zumutbarkeitsgrenze viel zu niedrig angesetzt wird.

      Grüße - Bernhard
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    • Bezüglich der Beschilderung in Stuttgart gab's ja auch schon mindestens eine Klage mit Urteil der Richter der 17. Kammer des VG Stuttgart (Az: 17 K 1483/19):

      Decker und Böse Rechtsanwaltsgesellschaft schrieb:

      Die Beschilderung wurde damit begründet, dass es sich um einen Ausnahmetatbestand der Straßenverkehrsordnung handele, welcher im Einzelfall zugelassen werden könne. Daher sei nach Auffassung des Regierungspräsidiums die Beschilderung rechtmäßig.
      (...)
      Das Verwaltungsgericht sieht den Sachverhalt anders: „So seien die Zweifel, ob die Zeichenkombination dem Sicherbarkeitsgrundsatz der Straßenverkehrsordnung entsprechen nur schwer von der Hand zu weisen“, so die Richter in ihrem Statement.
      (...)
      Die Richter schlugen daher vor, dass das Umweltzonenzeichen mit einem Zusatz wie „Diesel ab Euro 6 und andere ab Euro 3 frei“ ergänzt werden könnte.
      Gleichzeitig betonten die Richter aber auch, dass die aktuelle Kombination nicht offensichtlich rechtswidrig sei, sodass es nicht unzumutbar für Dieselfahrer sei, dass Fahrverbot zu befolgen.
      db-anwaelte.de/diesel-fahrverb…zweifel-an-beschilderung/

      LG lego63
    • Danke lego63 für deine ergänzende Information. Immerhin haben die Stuttgarter Verwaltungsrichter ja auch bereits Zweifel an der Schilderkombination geäußert, wobei die Frage, ob das bloße "Euro 5" ohne den Zusatz "Abgasnorm" dem Bestimmtheitsgrundsatz genügt, offensichtlich gar nicht aufgekommen ist und demzufolge auch nicht überprüft wurde. Und was die Zweifel anbetrifft, so sind solche Zweifel in einem strafrechtlich orientierten Bußgeldverfahren höher zu bewerten als im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Zweifel schließen die Verurteilung zu einem Bußgeld regelmäßig aus (in dubio pro reo).

      Eine Kombination einer Umweltzone mit einem Dieselfahrverbot ist auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn jedoch zwei Zusatzschilder angebracht werden, dürfen sich diese nicht widersprechen. Grüne Plakette frei, dann aber bestimmte Diesel doch nicht frei, das geht jedenfalls so, wie es die Stuttgarter beschildert haben nicht.

      Andreas
    • Danke Lego, genau über dieses Urteil habe ich schon mal in der Zeitung gelesen. Das war der von mir gemeinte missglückte Zwergenaufstand.

      Dieser Satz:

      "Gleichzeitig betonten die Richter aber auch, dass die aktuelle Kombination nicht offensichtlich rechtswidrig sei, sodass es nicht unzumutbar für Dieselfahrer sei, dass Fahrverbot zu befolgen."

      lässt mich weiter am Andreas' Standpunkt zweifeln, man könnte sich aus einem Bußgeld irgendwie "herauswinden".

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Dieser Satz:

      "Gleichzeitig betonten die Richter aber auch, dass die aktuelle Kombination nicht offensichtlich rechtswidrig sei, sodass es nicht unzumutbar für Dieselfahrer sei, dass Fahrverbot zu befolgen."

      lässt mich weiter am Andreas' Standpunkt zweifeln, man könnte sich aus einem Bußgeld irgendwie "herauswinden".
      Das ist natürlich dein gutes Recht, an meinem Standpunkt zu zweifeln, zumal auch der VGH BW inzwischen die erstinstanzlichen Beschlüsse bestätigt hat (die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor). Der Hinweis der Kammer "nicht offensichtlich rechtswidrig" besagt übrigens nicht, dass die Beschilderung rechtmäßig ist. Bei den Verfahren, die das VG Stuttgart zu entscheiden hatte, handelt es sich um Eilverfahren. In solchen Verfahren wird die Rechtslage nur summarisch geprüft. Erfolgreich können sie nur sein, wenn eine Maßnahme offensichtlich rechtswidrig ist. Für eine offensichtliche Rechtswidrigkeit hat das Gericht keine ausreichenden Anhaltspunkte gesehen. In einem Klageverfahren, kann das aber auch anders entschieden werden. Das Problem, dass sich Zusatzzeichen nur auf das Hauptverkehrszeichen beziehen kann und damit hier widersprüchliche Regelungen vorliegen, scheinen weder das VG noch der VGH erkannt zu haben und wurde wahrscheinlich auch nicht von den Antragstellern gesehen. In einem Hauptverfahren müsste das zur Sprache gebracht werden.

      Gespannt bin ich mal, wie Stuttgart die Beschilderung ab Januar nächsten Jahres gestalten wird, wenn es auch für Euro-5-Fahrzeuge keine freie Fahrt mehr geben soll. Dann nämlich reicht es nicht aus, das Schild einfach in "Euro 6" abzuändern, sondern man muss das Fahrverbot auch auf Benziner der Normen Euro 1 und 2 erweitern, weil man sonst eine mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht mehr vereinbare Ungleichbehandlung zu Lasten der Halter von Dieselfahrzeugen hat. In einigen Städten hat man die Benziner bereits mit einbezogen. Von Stuttgart ist mir nicht bekannt, dass dies beabsichtigt ist. Erfolgt keine Ausdehnung auf Benziner der Euronormen 1 und 2, hat man einen weiteren Grund die Beschilderung zu Fall zu bringen.

      Recht muss ich dir allerdings darin geben, dass die Mängel heilbar sind, d.h. man letztlich nur einen Aufschub der Fahrverbote erreicht. Bei den Umweltzonen, die der grünen Plakette frei Fahrt geben, dürfte eine rechtssichere Beschilderung aber nicht einfach zu verwirklichen sein.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Bei den Umweltzonen, die der grünen Plakette frei Fahrt geben, dürfte eine rechtssichere Beschilderung aber nicht einfach zu verwirklichen sein.
      Das ist doch gar nicht notwendig solange es grob verständlich ist und somit "zumutbar ist die Fahrverbote zu befolgen". Es ist doch wie alles rechtliche eine Interpretationssache (bald hätte ich "juristisches Wischiwaschi" geschrieben). :rolleyes:

      Grüße - Bernhard
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